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Mindestlohn

Der gesetz­liche Mindest­lohn stieg am 1. Oktober 2022 auf 12 Euro pro Stunde an. Bei seiner Einfüh­rung am 1. Januar 2015 betrug er noch 8,50 Euro. Anders als zuvor, wurde diese Erhöhung nicht durch die Mindest­lohn­kom­mis­sion beschlossen, sondern basiert auf dem Einlösen eines Wahl­kampf­ver­spre­chens. Der damalige und auch aktuelle Bundes­a­r­beits­mi­nister Hubertus Heil hatte es sich zum Wahl­kampf­t­hema gemacht, einen gesetz­li­chen Mindest­lohn von 12 Euro durch­zu­setzen. Die Umsetzung hatte zur Folge, dass in 58 laufende Entgelt­ta­rif­ver­träge und 185 tarif­liche Entgelt­gruppen einge­griffen wurde.

Foto: Audi AG/Frank Eppler

Die Mindest­lohn­kom­mis­sion ist pari­tä­tisch besetzt aus Vertre­tern der Arbeit­geber, der Gewerk­schaften und überprüft, beraten durch Wissen­schaftler, alle zwei Jahre die Höhe des Mindest­lohns. Ihr steht eine Vorsit­zende vor, welche in einer Patt­si­tua­tion entscheidet. In den gemein­samen Beschlüssen zur Fest­le­gung des Mindest­lohns fließen Über­le­gungen zum ange­mes­senen Mindest­schutz der Arbeit­nehmer ein. Gleich­zeitig sollen faire und funk­tio­nie­rende Wett­be­werbs­be­din­gungen gesichert werden, damit Arbeits­plätze lang­fristig erhalten bleiben. Als Orien­tie­rung dient die nach­lau­fende Tari­f­ent­wick­lung. Die Kommis­sion hat in den bishe­rigen drei Beschlüssen zur Erhöhung des Mindest­lohns stets einstimmig agiert. Dies ist ein Ausdruck des funk­tio­nie­renden pari­tä­ti­schen Systems.

Dieser Prämisse folgend, sah der dies­jäh­rige Vorschlag der Mindest­lohn­kom­mis­sion für den nächsten Erhö­hungs­schritt am 1. Januar 2024 eine Anhebung um 41 Cent vor. Dieser Schritt ist ein Zeugnis der aktuellen tarif­po­li­ti­schen Heraus­for­de­rungen. Darauf wird eine Erhöhung auf 12,82 Euro zum 1. Januar 2025 folgen. Auch wenn der vierte Vorschlag durch einen Mehr­heits­be­schluss zustande kam, ist es wichtig, dass dieses Gremium nicht erneut durch poli­ti­sche Ziele umgangen wird, damit es zu keinem weiteren derar­tigen Eingriff in die Tarif­au­to­nomie kommt. Ande­ren­falls ist eine Erosion der Tarif­bin­dung nicht ausge­schlossen, da Anreize für Arbeit­geber und Arbeit­nehmer, sich in Verbänden und Gewerk­schaften zu orga­ni­sieren, genommen werden.