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Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn stieg am 1. Oktober 2022 auf 12 Euro pro Stunde an. Bei seiner Einführung am 1. Januar 2015 betrug er noch 8,50 Euro. Anders als zuvor, wurde diese Erhöhung nicht durch die Mindestlohnkommission beschlossen, sondern basiert auf dem Einlösen eines Wahlkampfversprechens. Der damalige und auch aktuelle Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hatte es sich zum Wahlkampfthema gemacht, einen gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro durchzusetzen. Die Umsetzung hatte zur Folge, dass in 58 laufende Entgelttarifverträge und 185 tarifliche Entgeltgruppen eingegriffen wurde.

Foto: Audi AG/Frank Eppler

Die Mindestlohnkommission ist paritätisch besetzt aus Vertretern der Arbeitgeber, der Gewerkschaften und überprüft, beraten durch Wissenschaftler, alle zwei Jahre die Höhe des Mindestlohns. Ihr steht eine Vorsitzende vor, welche in einer Pattsituation entscheidet. In den gemeinsamen Beschlüssen zur Festlegung des Mindestlohns fließen Überlegungen zum angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmer ein. Gleichzeitig sollen faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen gesichert werden, damit Arbeitsplätze langfristig erhalten bleiben. Als Orientierung dient die nachlaufende Tarifentwicklung. Die Kommission hat in den bisherigen drei Beschlüssen zur Erhöhung des Mindestlohns stets einstimmig agiert. Dies ist ein Ausdruck des funktionierenden paritätischen Systems.

Dieser Prämisse folgend, sah der diesjährige Vorschlag der Mindestlohnkommission für den nächsten Erhöhungsschritt am 1. Januar 2024 eine Anhebung um 41 Cent vor. Dieser Schritt ist ein Zeugnis der aktuellen tarifpolitischen Herausforderungen. Darauf wird eine Erhöhung auf 12,82 Euro zum 1. Januar 2025 folgen. Auch wenn der vierte Vorschlag durch einen Mehrheitsbeschluss zustande kam, ist es wichtig, dass dieses Gremium nicht erneut durch politische Ziele umgangen wird, damit es zu keinem weiteren derartigen Eingriff in die Tarifautonomie kommt. Anderenfalls ist eine Erosion der Tarifbindung nicht ausgeschlossen, da Anreize für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sich in Verbänden und Gewerkschaften zu organisieren, genommen werden.