Was heißt Arbeiten 4.0?
Was heißt Arbeiten 4.0?

Foto: Gesamtmetall
Der Begriff "Arbeiten 4.0" umfasst als Teil der digitalen Agenda der Bundesregierung jene Bereiche, in denen die Digitalisierung (Schlagwort "Industrie 4.0") Auswirkungen auf die Arbeit hat. So soll ein Blick auf die Arbeitswelt von heute, morgen und übermorgen geworfen werden. Allein diese Formulierung zeigt jedoch schon die Dimension und damit auch die Schwierigkeit des Dialogs auf – es handelt sich um einen zum großen Teil noch ungewissen Prozess.
Die Digitalisierung und die damit einhergehenden Entwicklungen vollziehen sich zudem nicht von heute auf morgen. Es handelt sich vielmehr um einen kontinuierlichen Prozess, je nach Fortschreiten der technischen Möglichkeiten. Auch haben die unterschiedlichen Unternehmen keinen einheitlichen Digitalisierungsgrad. Neben Vorreitern, die einzelne Betriebe oder Betriebsteile schon weitgehend digitalisiert haben, gibt es Unternehmen, die mitten im Prozess stecken, und solche, die noch ganz am Anfang in der Informationsphase stehen oder sich noch gar nicht mit der Materie befasst haben. Und auch in schon digitalisierten Betrieben ist weiterhin eine stetige Veränderung und Weiterentwicklung notwendig.
Entsprechend der Entwicklung in den Unternehmensbereichen, die von Digitalisierung betroffen sind, verändert sich auch die Arbeitswelt. So ist auch für die Arbeitswelt noch offen, wie die Veränderungen im Einzelnen aussehen. Die Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen aber, dass von solchen Veränderungen sowohl die Beschäftigten als auch die Unternehmen profitieren.
In der Digitalisierung liegen Chancen für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Jedoch nur dann, wenn die Rahmenbedingungen wettbewerbsorientiert und mit Handlungsspielraum für die Betriebe gestaltet werden. Die Flankierung von Arbeiten 4.0 muss sich an der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen orientieren, damit diese gegenüber der internationalen Konkurrenz bestehen können.
Der Fokus des vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales innerhalb der digitalen Agenda vorgelegten Weißbuchs liegt jedoch bedauerlicherweise allein auf der Arbeitnehmerseite. Betriebliche Belange sowie die Grenzen des für Unternehmen Leistbaren spielen in den Leitfragen weitestgehend keine Rolle. Um die Digitalisierung erfolgreich zu begleiten, ist es aber unabdingbar, dass den Arbeitnehmerinteressen die betrieblichen Belange spiegelbildlich gegenüber gestellt werden. Dabei gilt es, insbesondere die zweifellos gegebenen gemeinsamen Interessen von Arbeitnehmern und Unternehmen herauszustellen. Auch muss sich der Meinungsbildungsprozess, der sich im derzeitigen Dialog stark auf die Position von Großunternehmen stützt, ebenso an den Interessen der kleinen und mittelständischen Betriebe orientieren.
Sowohl auf deutscher als auch auf europäischer Ebene sollte es Konsens sein, dass die Umbruchphase konstruktiv gestaltet wird. Das bedeutet, dass alle Beteiligten darauf verzichten, sie zu ihren Gunsten zu instrumentalisieren. Das gilt für die Arbeitgeber- wie für die Arbeitnehmerseite. Der Dialogprozess "Arbeiten 4.0" darf beispielsweise weder genutzt werden, die bestehenden Datenschutzregelungen auszuhebeln, noch darf er auf der anderen Seite als Vorwand dienen, die verfassungsrechtlich zwingenden Grenzen der Mitbestimmung zu verschieben.
Vor dem Hintergrund des Erhalts der Wettbewerbsfähigkeit in einer zunehmend der Digitalisierung unterliegenden Arbeitswelt sind aus Sicht der M+E Industrie folgende 10 Punkte wichtig:
- Qualifizierung
- Flexible Arbeitszeit
- Flexibler Arbeitsort
- Chancen- und Entgeltgleichheit
- Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung
- Mensch-Maschine-Interaktion
- Tarifautonomie
- Mitbestimmung
- Datenschutz/IT
- Arbeitnehmerbegriff / Hochqualifizierte Dienstleister
Eine ausführliche Analyse finden Sie in unserem Positionspapier.