Die aktuelle Europäische Kommission hat es sich zum Ziel gesetzt, die Wettbewerbsfähigkeit in der EU zu stärken. Dazu soll explizit auch gehören, unternehmerische Initiative in der EU zu erleichtern. Im Rahmen dieser „Vereinfachungsagenda“ hat die Kommission auch die Zielmarke gesetzt, die Bürokratielasten für die Unternehmen um 25 Prozent senken zu wollen. Für kleine und mittlere Unternehmen soll die Bürokratie sogar um 35 Prozent gesenkt werden.

Erste konkrete Erfolge kann die Kommission vorweisen: der sogenannte „Nachhaltigkeits-Omnibus“ zur Vereinfachung der Vorgaben der Nachhaltigkeitsberichterstattungs-Richtlinie und der Lieferketten-Richtlinie hat das Gesetzgebungsverfahren weitestgehend passiert, die Vereinfachungen sollen also kommen.
Doch der Teufel steckt im Detail. Neben einzelnen Leuchtturmprojekten zum Bürokratieabbau arbeitet die Kommission auch weiterhin an neuen Gesetzgebungsinitiativen, die Arbeitgeber potenziell weiter belasten werden. Dies gilt insbesondere im Bereich der EU-Beschäftigungs- und Sozialpolitik. Der für Ende 2026 angekündigte „Quality Jobs Act“ droht, zur Belastungsoffensive zu werden.
Neben den qualitativen Belastungen muss auch die Quantität betrachtet werden. In seinem von der Kommission in Auftrag gegebenen Bericht zur Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit der EU mahnt Mario Draghi an, dass die Regulierungsdichte auf EU-Ebene viel größer ist als z.B. in den USA. Diesem Problem hat sich die EU noch gar nicht angenommen: eher im Gegenteil. Gleichzeitig nimmt die Regulierungsdichte auf EU-Ebene unaufhörlich immer schneller zu: die Anzahl an neu vorgeschlagenen Richtlinien und Verordnungen liegt im langjährigem Vergleich auf hohem Niveau, bei der Anzahl der Durchführungsrechtsakte erreicht die Kommission sogar einen neuen Rekordwert: 2025 wurden 1196 davon verabschiedet. Insgesamt verabschiedete die EU 2025 fast vier neue Rechtsakte pro Kalendertag! Dem versprochenen Bürokratieabbau kommen wir so garantiert nicht näher.
