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Automatische Differenzierung

Mit der Auto­ma­ti­schen Diffe­ren­zie­rung wird den Unter­nehmen ein Instru­ment an die Hand gegeben, mit dem sie in wirt­schaft­lich schwie­rigen Situa­ti­onen die Auszah­lung eines tarif­li­chen Entgelt­bau­steins (T- Geld) diffe­ren­zieren können. Die Diffe­ren­zie­rung basiert auf einer objektiv nach­prüf­baren Kennzahl (Netto­um­satz­ren­dite), sodass das Verfahren für alle Betei­ligen trans­pa­rent und nach­voll­ziehbar ist.

Automatische Differenzierung / Foto © AdobeStock/Vitalii
Foto © AdobeStock/Vitalii

Im ersten Schritt kann, wenn eine schwie­rige wirt­schaft­liche Lage vorliegt, zunächst der Auszah­lungs­zeit­punkt nach hinten verschoben werden. Hat sich die wirt­schaft­liche Situation zu diesem späteren Zeitpunkt nicht verbes­sert, oder konkreter: liegt die Netto­um­satz­ren­dite des Unter­neh­mens unter 2,3 Prozent, liegt die Entschei­dung beim Unter­nehmen. Es kann selbst entscheiden, ob dieser Entgelt­bau­stein ausge­zahlt werden oder entfallen soll. Ein Mitspra­che­recht der IG Metall besteht nicht.

Die Auto­ma­ti­sche Diffe­ren­zie­rung wurde erstmals im Tari­f­ab­schluss 2021 einge­führt und in den folgenden Tarif­runden erneut abge­schlossen und weiter­ent­wi­ckelt. Durch diese Flexi­bi­li­sie­rung des Auszah­lungs­zeit­punktes und der Auszah­lung selber können die Unter­nehmen direkt und selbst bestimmt auf die eigene wirt­schaft­liche Lage reagieren.