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Entgeltrahmentarifvertrag (ERA)

Seit jeher wurde nicht nur in der Metall- und Elektro-Industrie bei den Beschäf­tigten zwischen Arbeitern und Ange­stellten unter­schieden. Für Arbeiter gab es Lohn, für Ange­stellte Gehalt – das waren über 100 Jahre Tarift­ra­di­tion. Doch die Zeit des ölver­schmierten Blaumanns ist längst abge­laufen. In der M+E-Arbeits­welt des 21. Jahr­hun­derts sind die Arbeits­pro­zesse teils hoch­kom­plex, die nur noch zu beherr­schen sind, wenn in den Betrieben eine eng aufein­ander abge­stimmte Zusam­me­n­a­r­beit statt­findet. Zudem war die Anglei­chung der vormals unter­schied­li­chen Tätig­keits­felder so weit voran­ge­schritten, dass eine Unter­schei­dung in tarif­liche Rege­lungen für Arbeiter einer­seits und Ange­stellte ande­rer­seits nicht mehr prak­ti­kabel und zeitgemäß ist.

Mitgliedsverbände von Gesamtmetall / Foto © AdobeStock/freshidea
Abb.: Gesamtmetall; Foto: AdobeStock/freshidea

Diese Zwei­klas­sen­ein­tei­lung haben die M+E-Tarif­ver­trags­par­teien beseitigt. Die Lohn­rah­men­ta­rif­ver­träge für Arbeiter und die Gehalts­rah­men­ta­rif­ver­träge für Ange­stellte sind zu einem gemeinsam geltenden Entgel­t­rah­men­ta­rif­ver­trag bzw. -abkommen (Fach­sprache: ERA) zusam­men­ge­führt worden.

Daraus folgte die Heraus­for­de­rung, die Mita­r­beiter gemäß ihrer jewei­ligen Arbeits­auf­gabe in neue, gemeinsam geltende Tarif­gruppen einzu­grup­pieren. Je nachdem, welches Bewer­tungs­ver­fahren im jewei­ligen Tarif­ge­biet ange­wendet wird, geschieht diese Eingrup­pie­rung entweder durch Zerlegung und Bewertung der Arbeits­auf­gabe (= analy­ti­scher Ansatz) oder durch die Anwendung allge­meiner, abstrakter Begriffe, wie z. B. Schwie­rig­keit der Arbeits­auf­gabe oder erfor­der­liche Berufs­er­fah­rung (= Summarik).

Die Tarif­gruppen sind gestuft von einfachsten bis zu höchsten Anfor­de­rungen; entspre­chend ist das tarif­liche Entgelt jeder Gruppe, das Grun­dent­gelt, in Stufen (niedrig bis hoch) fest­ge­setzt. Aus diesen Entgeltstufen bildet sich die Entgelt­linie.

ERA hat auch das Leis­tungs­ent­gelt moder­ni­siert, unter anderem weil sich in der Praxis vieles vom Leis­tungs­ge­danken entfernt hatte. Die bekannten Methoden Akkord und Prämie kamen auf den Prüfstand und wurden neu verhan­delt (teils als „Kenn­zif­fern­ver­gleich“ bezeichnet); die Ziel­ver­ein­ba­rung kam hinzu. Die Methode Beur­teilen spielt eine neue Rolle. Das klas­si­sche Zeitent­gelt (früher Zeitlohn oder Gehalt) zuzüglich Leis­tungs­zu­lage wurde aufge­frischt, um seine Anwendung auch in Zukunft zu sichern.