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Entgeltrahmentarifvertrag (ERA)

Seit jeher wurde nicht nur in der Metall- und Elektro-Industrie bei den Beschäftigten zwischen Arbeitern und Angestellten unterschieden. Für Arbeiter gab es Lohn, für Angestellte Gehalt – das waren über 100 Jahre Tariftradition. Doch die Zeit des ölverschmierten Blaumanns ist längst abgelaufen. In der M+E-Arbeitswelt des 21. Jahrhunderts sind die Arbeitsprozesse teils hochkomplex, die nur noch zu beherrschen sind, wenn in den Betrieben eine eng aufeinander abgestimmte Zusammenarbeit stattfindet. Zudem war die Angleichung der vormals unterschiedlichen Tätigkeitsfelder so weit vorangeschritten, dass eine Unterscheidung in tarifliche Regelungen für Arbeiter einerseits und Angestellte andererseits nicht mehr praktikabel und zeitgemäß ist.

Mitgliedsverbände von Gesamtmetall / Foto © AdobeStock/freshidea
Abb.: Gesamtmetall; Foto: AdobeStock/freshidea

Diese Zweiklasseneinteilung haben die M+E-Tarifvertragsparteien beseitigt. Die Lohnrahmentarifverträge für Arbeiter und die Gehaltsrahmentarifverträge für Angestellte sind zu einem gemeinsam geltenden Entgeltrahmentarifvertrag bzw. -abkommen (Fachsprache: ERA) zusammengeführt worden.

Daraus folgte die Herausforderung, die Mitarbeiter gemäß ihrer jeweiligen Arbeitsaufgabe in neue, gemeinsam geltende Tarifgruppen einzugruppieren. Je nachdem, welches Bewertungsverfahren im jeweiligen Tarifgebiet angewendet wird, geschieht diese Eingruppierung entweder durch Zerlegung und Bewertung der Arbeitsaufgabe (= analytischer Ansatz) oder durch die Anwendung allgemeiner, abstrakter Begriffe, wie z. B. Schwierigkeit der Arbeitsaufgabe oder erforderliche Berufserfahrung (= Summarik).

Die Tarifgruppen sind gestuft von einfachsten bis zu höchsten Anforderungen; entsprechend ist das tarifliche Entgelt jeder Gruppe, das Grundentgelt, in Stufen (niedrig bis hoch) festgesetzt. Aus diesen Entgeltstufen bildet sich die Entgeltlinie.

ERA hat auch das Leistungsentgelt modernisiert, u.a weil sich in der Praxis vieles vom Leistungsgedanken entfernt hatte. Die bekannten Methoden Akkord und Prämie kamen auf den Prüfstand und wurden neu verhandelt (teils als „Kennziffernvergleich“ bezeichnet); die Zielvereinbarung kam hinzu. Die Methode Beurteilen spielt eine neue Rolle. Das klassische Zeitentgelt (früher Zeitlohn oder Gehalt) zuzüglich Leistungszulage wurde aufgefrischt, um seine Anwendung auch in Zukunft zu sichern.