Lieferkettengesetzgebung
Lieferkettengesetzgebung

Lieferkettengesetzgebung – Chaos durch deutsche und europäische Vorgaben
Trotz der anhaltenden Kritik zahlreicher Stakeholder ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) im Juni 2021 final von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden.
Seit Anfang 2023 gilt das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) für in Deutschland ansässige Unternehmen mit mind. 3.000 Beschäftigten, ab 2024 sind dann auch Unternehmen mit mind. 1.000 Beschäftigten in Deutschland erfasst. Das LkSG soll der Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage dienen, indem es die Unternehmen verpflichtet, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten zu beachten. Aus unserer Sicht ist das LkSG leider ein juristisches Flickwerk geblieben, das mit erheblichen Belastungen für die Wirtschaft verbunden ist. Wir befürchten zudem, dass es dazu führen wird, dass sich deutsche Unternehmen wegen unkalkulierbarer Risiken aus vielen Staaten zurückziehen werden.
Zudem legte die Europäische Kommission am 23.02.2022 einen Vorschlag für eine europäische Lieferketten-Richtlinie vor, der sowohl hinsichtlich des Anwendungsbereiches als auch der Vorgaben nochmals deutlich über das deutsche Gesetz hinaus geht. Die Verhandlungen zu der Richtlinie starten zwar erst, aber das Bürokratie-Chaos ist bereits vorprogrammiert: aktuell setzen die Unternehmen die Vorgaben des deutschen Gesetzes um; in wenigen Jahren müssen sie diese Umsetzung dann schon wieder an die Vorgaben der EU-Richtlinie anpassen. Obendrein wird die Richtlinie in den 27 EU-Staaten unterschiedlich umgesetzt werden. Unternehmen, bei denen Teile der Wertschöpfungskette im EU-Ausland ansässig sind, müssen also schlimmstenfalls neben dem nationalen Gesetz auch unterschiedliche Vorgaben abhängig vom Herkunftsland des Zulieferers beachten. Dies wird im Binnenmarkt zu erheblichen Friktionen führen.
Um die ökonomischen Auswirkungen einer strengen Lieferketten-Gesetzgebung auf deutscher und/oder europäischer Ebene näher zu untersuchen, hatte Gesamtmetall eine Studie beim Institut für Weltwirtschaft (IfW) in Kiel in Auftrag gegeben. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass strenge Vorgaben nicht nur die globale Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen schwächen, sondern auch dazu führen, dass Unternehmen ihre Lieferketten ausdünnen und sich eventuell aus einigen Ländern komplett zurückziehen – was negative Auswirkung auf deren entwicklungsfördernde Einbindung in globale Wertschöpfungsketten zur Folge hätte. Gesamtmetall hat die Studie am 17.03.2022 im Rahmen einer Online-Veranstaltung gemeinsam mit den Autoren vom IfW öffentlich vorgestellt und mit Vertretern des Europäischen Parlaments und der Kommission diskutiert.