Direkt zum Inhalt wechseln

Europäische und internationale Sozialpolitik

Gesamtmetall ist auf europäischer und internationaler Ebene aktiv. Über unser Brüsseler Büro stehen wir in einem regen Austausch mit den Vertretern der EU-Institutionen. Darüber hinaus pflegen wir eine enge Kooperation mit den Verbindungsbüros unserer Mitgliedsverbände und den Unternehmen der Metall- und Elektro-Industrie, der BDA, dem europäischen M+E-Arbeitgeberdachverband Ceemet sowie unseren Schwesterverbänden in anderen EU-Staaten.

Berlaymont-Gebäude in Brüssel, Sitz der Europäischen Kommission / Foto © AdobeStock/VanderWolf Images
Foto: Berlaymont-Gebäude in Brüssel, Sitz der Europäischen Kommission

Unsere Vision für Europa

Die Arbeitgeber der deutschen Metall- und Elektro-Industrie haben folgende Vision für die EU-Sozialpolitik bis 2024:

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit wird gestärkt und dazu werden die überflüssigen bürokratischen Regelungen abgeschafft. Für kurzzeitige Auslandsaufenthalte und Dienstreisen werden verbindliche Ausnahmen bei der Entsende-Richtlinie und der Verordnung 883/2004 zur Koordinierung der sozialen Sicherungssysteme eingeführt, dies gilt insbesondere auch für die Beantragungs- und Mitführungspflicht der Bescheinigung A1. Darüber hinaus schafft die Europäische Arbeitsbehörde (ELA) eine Website mit sämtlichen Informationen und einzuhaltenden Bestimmungen, um rechtssichere Entsendungen zu ermöglichen. Die Berufung auf diese Informationen schließt die Haftung des Arbeitgebers aus.

Politische Bekenntnisse zu einer starken und global wettbewerbsfähigen Industrie in der EU waren nur ein erster Schritt. Die künftige langfristige EU-Industriestrategie enthält hingegen konkrete Zielsetzungen und Maßnahmen zum Erreichen dieser Ziele.

Die Digitalisierung erfordert eine umfassende Überarbeitung des Geschäfts- und Investitionsumfelds auf europäischer und nationaler Ebene. Die EU schafft ein einheitlich koordiniertes Investitionsprogramm sowie eine funktionsfähige zentrale Anlaufstelle für die europäische Finanzierung, damit – in enger Abstimmung mit der Wirtschaft – in digitale, MINT- und unternehmerische Kompetenzen investiert werden kann. Durch die richtigen nationalen Reformen hin zu agilen Arbeitsmärkten mit neuen Formen von Arbeit und neuen Konzepten der Arbeitsorganisation, wird die Digitalisierung erfolgreich gestaltet. Neue EU-Regulierung im Sozialbereich lässt solchen neuen Konzepten Raum, sich zu entwickeln. Daneben wird bestehende EU-Regulierung auf unnötige Bürokratie und Hemmnisse für Innovationen überprüft.

Der Europäische (Sektorale) Soziale Dialog verfolgt das Ziel, Wachstum, nachhaltige Beschäftigung und hochwertige Arbeit zu fördern. Die Sozialpartner werden vor jedem Vorschlag der Kommission rechtzeitig und umfassend konsultiert und die Autonomie der Sozialpartner wird dabei gewahrt.

Die Kommission startet eine ehrliche Debatte zur Zukunft der EU und der EU-Sozialpolitik und würdigt die bereits erreichten hohen Sozialstandards in der EU. Als „Hüterin der Verträge“ wahrt sie die Kompetenzverteilung zwischen EU und Mitgliedstaaten. Initiativen im Graubereich der EU-Kompetenzen, wie die Europäische Säule sozialer Rechte oder die Kommissionsvorschläge für einen EU-weit einheitlichen Arbeitnehmerbegriff, werden künftig vermieden.