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Lieferketten

Das deutsche Liefer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­setz (LkSG) ist trotz unver­än­dert anhal­tender Kritik zahl­rei­cher Stake­holder mitt­ler­weile in Kraft getreten – und zugleich in Teilen weiterhin ausge­setzt. Das Ziel des LkSG – die Verbes­se­rung der inter­na­ti­o­nalen Menschen­rechts­lage – teilen im Prinzip alle. Über den Weg dahin gibt es verschie­dene Ansichten. Wir lehnen die einsei­tige Verpflich­tung der Unter­nehmen ab. Besser wäre es, menschen­recht­liche und bestimmte umwelt­be­zo­gene Sorg­falts­pflichten in den Liefer­ketten über einen Nega­tiv­lis­te­n­an­satz zu steuern. Gesamt­me­tall sieht das aktuelle LkSG daher als juris­ti­sches Flickwerk sehr kritisch, da es mit erheb­li­chen Belas­tungen für die Wirt­schaft verbunden ist.

Foto: Gesamtmetall

Chaos durch deutsche und europäische Vorgaben

Doch damit nicht genug: die verab­schie­dete euro­pä­i­sche Liefer­ketten-Richt­linie (CSDDD) droht in den 27 EU-Mitglied­s­taaten unter­schied­lich umgesetzt zu werden. Unter­nehmen, bei denen Teile der Wert­schöp­fungs­kette im EU-Ausland ansässig sind, müssen also schlimms­ten­falls neben dem nati­o­nalen Gesetz auch unter­schied­liche Vorgaben abhängig vom Herkunfts­land des Zulie­fe­rers beachten. Dies wird im Binnen­markt zu erheb­li­chen Frik­ti­onen führen. Die ange­kün­digte beglei­tende euro­pä­i­sche Arbeits­gruppe, die eigent­lich auf eine harmo­ni­sierte Umsetzung der CSDDD hinwirken soll, ist bis heute nicht aktiv. Einige Mitglieds­s­taaten, darunter auch in Deut­sch­land das Bundes­a­r­beits­mi­nis­te­rium, machen bereits Druck zugunsten einer raschen Umsetzung der Richt­li­ni­en­vor­gaben – was das Chaos noch befördern würde.

Warum? Die CSDDD passt nicht zu den Vorgaben des deutschen LkSG. Die Bundes­re­gie­rung ist mit ihrem Ansatz, mit dem LkSG den Standard für die EU zu setzen, klar geschei­tert. Denn während die Richt­linie an manchen Stellen – wie zum Beispiel hinsicht­lich der zivil­recht­li­chen Haftung von Unter­nehmen – deutlich über das LkSG hinaus­geht, ist ihr Anwen­dungs­be­reich dafür wesent­lich enger gefasst. Viele Unter­nehmen, die bereits seit Januar 2024 die Vorgaben des LkSG erfüllen müssen, wären nach der Richt­linie erst ab 2029 dazu verpflichtet. Für deutsche Unter­nehmen droht daher nun besonders viel Chaos. Im schlimmsten Fall könnten sich die Unter­nehmen wegen unkal­ku­lier­barer Risiken aus vielen Staaten der Welt einfach zurück­ziehen.

Um dieses Büro­kratie-Chaos einzu­dämmen, setzt sich Gesamt­me­tall dafür ein, dass das LkSG sofort ausge­setzt wird. Nach einer sorg­fäl­tigen Analyse muss dann die EU-Richt­linie 1:1 umgesetzt und das LkSG entspre­chend angepasst werden. Nur so kann Gold-Plating vermieden werden, das deutsche Unter­nehmen in der aktuell schwie­rigen wirt­schaft­li­chen Lage unnötig und zusätz­lich belastet!