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Lieferketten

Trotz der anhaltenden Kritik zahlreicher Organisationen ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) beschlossen worden. Das LkSG soll der Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage dienen, indem es die Unternehmen verpflichtet, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten zu beachten. Aus unserer Sicht ist das LkSG leider ein juristisches Flickwerk geblieben, das mit erheblichen Belastungen für die Wirtschaft verbunden ist. Wir befürchten zudem, dass es dazu führen wird, dass sich deutsche Unternehmen wegen unkalkulierbarer Risiken aus vielen Staaten zurückziehen werden.

Foto: Gesamtmetall

Chaos durch deutsche und europäische Vorgaben

Das LkSG gilt seit 2023 für in Deutschland ansässige Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten gelten, ab 2024 sind auch Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten in Deutschland erfasst. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat dabei den gesetzlichen Auftrag zur Kontrolle der Einhaltung des LkSG. Unser Ziel war, hier zumindest eine bürokratiearme und ressourcensparende Umsetzung für die Unternehmen zu erreichen.

Zudem legte die Europäische Kommission Anfang 2022 einen Vorschlag für eine europäische Lieferketten-Richtlinie vor, der sowohl hinsichtlich des Anwendungsbereiches als auch der Vorgaben nochmals deutlich über das deutsche Gesetz hinaus geht. Ein Bürokratie-Chaos ist bereits vorprogrammiert: Aktuell setzen die Unternehmen die Vorgaben des deutschen Gesetzes um; in wenigen Jahren müssen sie diese Umsetzung dann schon wieder an die Vorgaben der EU-Richtlinie anpassen. Obendrein wird die Richtlinie in den 27 EU-Staaten unterschiedlich umgesetzt werden. Unternehmen, bei denen Teile der Wertschöpfungskette im EU-Ausland ansässig sind, müssen also schlimmstenfalls neben dem nationalen Gesetz auch unterschiedliche Vorgaben abhängig vom Herkunftsland des Zulieferers beachten. Dies wird im Binnenmarkt zu erheblichen Friktionen führen.

Um die ökonomischen Auswirkungen einer strengen Lieferketten-Gesetzgebung auf deutscher und/oder europäischer Ebene näher zu untersuchen, hatte Gesamtmetall eine Studie beim Institut für Weltwirtschaft (IfW) in Kiel in Auftrag gegeben. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass strenge Vorgaben nicht nur die globale Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen schwächen, sondern auch dazu führen, dass Unternehmen ihre Lieferketten ausdünnen und sich eventuell aus einigen Ländern komplett zurückziehen – was negative Auswirkung auf deren entwicklungsfördernde Einbindung in globale Wertschöpfungsketten zur Folge hätte.

Wir kritisieren die im Dezember 2023 ausgehandelte Einigung der Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments und der EU-Mitgliedstaaten zur geplanten EU-Lieferkettenrichtlinie und fordern die Bundesregierung auf, diese im Rat der EU zu stoppen. Die derzeit verhandelte EU-Lieferketten-Richtlinie würde das sich noch in der Umsetzung befindliche deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz nochmals erheblich verschärfen. Dabei geht es vor allem um die Frage der zivilrechtlichen Haftung der Unternehmen bei Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in der gesamten Lieferkette. Diese wurde im deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz aus guten Gründen ausgeschlossen. Die Bundesregierung hatte zuvor schriftlich erklärt, der Lieferketten-Richtlinie nur dann zuzustimmen, wenn sie gewisse Ausnahmen bei der Haftung („safe harbour“) für Unternehmen vorsehe.

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