Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) geht Deutschland unverändert einen Sonderweg – trotz anhaltender und breiter Kritik. Das Ziel – die Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage – teilen alle Akteure. Über den Weg dahin gibt es jedoch verschiedene Ansichten. Wir lehnen eine einseitige Verpflichtung der Unternehmen ab. Due Diligence ist eine Team-Aufgabe. Besser wäre es, menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten in den Wertschöpfungsnetzwerken über einen Negativlistenansatz zu steuern. Gesamtmetall fordert daher das aktuelle LkSG – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – wegen der großen Belastungen für die Wirtschaft endlich abzuschaffen. Zumindest muss der Anwendungsbereich wegen der Einigung zum Omnibus-I sofort auf 5.000 Beschäftigte angehoben und so europäisch harmonisiert werden.

Chaos durch deutsche und europäische Vorgaben
Ende 2025 einigten sich die EU-Institutionen in Brüssel – auch mit Zustimmung der Bundesregierung – im Omnibus-I auf Erleichterungen für Unternehmen bei der EU-Lieferkettenrichtlinie. Bis zum Juli 2028 müssen die Erleichterungen umgesetzt werden. Die Bundesregierung muss allerdings schneller handeln und diese zügig umsetzen. In ihrem „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ kündigt die Bundesregierung in Punkt 29 zumindest die Anhebung des Anwendungsbereichs auf 5.000 Beschäftigte für diesen Herbst an. Das muss jetzt auch schnell so kommen!
Damit die Erleichterung des Omnibus-I in der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) in den 27 EU-Mitgliedstaaten möglichst einheitlich umgesetzt werden, hat die EU-Kommission zudem eine Konsultation zu den Umsetzungsleitlinien eröffnet. Hier muss die Bundesregierung sich für pragmatische Anwendungshinweise einsetzen. Auch Gesamtmetall wird sich in die Konsultation einbringen. Diese Leitlinien sind wichtig, damit die Unternehmen, bei denen Teile der Wertschöpfungskette im EU-Ausland ansässig sind, neben dem nationalen Gesetz nicht auch völlig unterschiedliche Vorgaben abhängig vom Herkunftsland des Zulieferers beachten müssen. Alles andere würde im EU-Binnenmarkt zu erheblichen Friktionen führen.
Es bleibt festzuhalten: Die Bundesregierung ist mit ihrem Ansatz, mit dem LkSG den Standard für die EU zu setzen, klar gescheitert. Für deutsche Unternehmen droht daher nun besonders viel Chaos. Im schlimmsten Fall könnten sich die Unternehmen wegen unkalkulierbarer Risiken aus vielen Staaten der Welt einfach zurückziehen.
Um dieses Bürokratie-Chaos einzudämmen, setzt sich Gesamtmetall dafür ein, dass das LkSG schnellstmöglich abgeschafft wird – zumindest muss der Anwendungsbereich sofort auf 5.000 Beschäftigte angehoben werden. Die EU-Richtlinie muss zudem schnell und vollständig 1:1 umgesetzt werden. Wir brauchen eine einheitliche europäische Umsetzung, sonst werden die deutschen Unternehmen in der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Lage unnötig und zusätzlich belastet!