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Lieferkettenregulierung

Mit dem Liefer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­setz (LkSG) geht Deutschland unver­än­dert einen Sonderweg – trotz anhal­tender und breiter Kritik. Das Ziel – die Verbes­se­rung der inter­na­ti­o­nalen Menschen­rechts­lage – teilen alle Akteure. Über den Weg dahin gibt es jedoch verschie­dene Ansichten. Wir lehnen eine einsei­tige Verpflich­tung der Unter­nehmen ab. Due Diligence ist eine Team-Aufgabe. Besser wäre es, menschen­recht­liche und bestimmte umwelt­be­zo­gene Sorg­falts­pflichten in den Wert­schöp­fungs­netz­werken über einen Nega­tiv­lis­te­n­an­satz zu steuern. Gesamt­me­tall fordert daher das aktuelle LkSG – wie im Koali­ti­ons­ver­trag verein­bart – wegen der großen Belas­tungen für die Wirt­schaft endlich abzu­schaffen. Zumindest muss der Anwen­dungs­be­reich wegen der Einigung zum Omnibus-I sofort auf 5.000 Beschäf­tigte angehoben und so euro­pä­isch harmo­ni­siert werden.

Lieferketten in der Metall- und Elektro-Industrie
© generative KI by Midjourney

Chaos durch deutsche und europäische Vorgaben

Ende 2025 einigten sich die EU-Insti­tu­ti­onen in Brüssel – auch mit Zustim­mung der Bundes­re­gie­rung – im Omnibus-I auf Erleich­te­rungen für Unter­nehmen bei der EU-Liefer­ket­ten­richt­linie. Bis zum Juli 2028 müssen die Erleich­te­rungen umgesetzt werden. Die Bundes­re­gie­rung muss aller­dings schneller handeln und diese zügig umsetzen. In ihrem „Programm für Aufschwung und Beschäf­ti­gung“ kündigt die Bundes­re­gie­rung in Punkt 29 zumindest die Anhebung des Anwen­dungs­be­reichs auf 5.000 Beschäf­tigte für diesen Herbst an. Das muss jetzt auch schnell so kommen!

Damit die Erleich­te­rung des Omnibus-I in der EU-Liefer­ket­ten­richt­linie (CSDDD) in den 27 EU-Mitglied­s­taaten möglichst einheit­lich umgesetzt werden, hat die EU-Kommis­sion zudem eine Konsul­ta­tion zu den Umset­zungs­lei­t­li­nien eröffnet. Hier muss die Bundes­re­gie­rung sich für prag­ma­ti­sche Anwen­dungs­hin­weise einsetzen. Auch Gesamt­me­tall wird sich in die Konsul­ta­tion einbringen. Diese Leit­li­nien sind wichtig, damit die Unter­nehmen, bei denen Teile der Wert­schöp­fungs­kette im EU-Ausland ansässig sind, neben dem nati­o­nalen Gesetz nicht auch völlig unter­schied­liche Vorgaben abhängig vom Herkunfts­land des Zulie­fe­rers beachten müssen. Alles andere würde im EU-Binnen­markt zu erheb­li­chen Frik­ti­onen führen.

Es bleibt fest­zu­halten: Die Bundes­re­gie­rung ist mit ihrem Ansatz, mit dem LkSG den Standard für die EU zu setzen, klar geschei­tert. Für deutsche Unter­nehmen droht daher nun besonders viel Chaos. Im schlimmsten Fall könnten sich die Unter­nehmen wegen unkal­ku­lier­barer Risiken aus vielen Staaten der Welt einfach zurück­ziehen.

Um dieses Büro­kratie-Chaos einzu­dämmen, setzt sich Gesamt­me­tall dafür ein, dass das LkSG schnellst­mög­lich abge­schafft wird – zumindest muss der Anwen­dungs­be­reich sofort auf 5.000 Beschäf­tigte angehoben werden. Die EU-Richt­linie muss zudem schnell und voll­ständig 1:1 umgesetzt werden. Wir brauchen eine einheit­liche euro­pä­i­sche Umsetzung, sonst werden die deutschen Unter­nehmen in der aktuell schwie­rigen wirt­schaft­li­chen Lage unnötig und zusätz­lich belastet!