Zum 1. August 2022 sind Änderungen des Nachweisgesetzes (NachweisG) in Kraft getreten. Diese beruhen auf einer Umsetzung der sogenannten Arbeitsbedingungen-Richtlinie, bei der die damals verantwortliche Bundesregierung weit über das Ziel hinausgeschossen ist, indem sie die ohnehin schon komplexen Vorgaben der Richtlinie weiter verschärft und damit neue Bürokratie geschaffen hat. Besonders kritisch war, dass der deutsche Gesetzgeber die wenigen sinnvollen Ausnahmemöglichkeiten der Richtlinie nicht genutzt hat, insbesondere Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie die längst überfällige Möglichkeit zu zeitgemäßer, d. h. digitaler Kommunikation auch im Arbeitsverhältnis.

Aufgegriffen wurde das NachweisG auf Initiative Gesamtmetalls erneut im Rahmen der Bemühungen zum Bürokratieabbau beim sog. vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV), dessen Entwurf im März 2024 durch das Bundesjustizministerium vorgelegt wurde. Gesamtmetall bewertete die darin enthaltenen Entbürokratisierungsmaßnahmen insgesamt als unzureichend. Insbesondere das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ließ trotz zahlreicher Vorschläge aus einer umfassenden Verbändeabfrage den erkennbaren Willen zu substanziellem Bürokratieabbau im Arbeitsrecht vermissen. Ein besonders ärgerliches Beispiel war die im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgeschlagene Scheinlösung zum Nachweisrecht, die in keiner Weise auf die tatsächlichen Probleme der Praxis reagierte und weiterhin an der antiquierten Schriftform festhielt. Gesamtmetall hat diese Verweigerungshaltung scharf kritisiert und sich wie bereits bei der Umsetzung der Arbeitsbedingungen-Richtlinie im Jahr 2022 erneut für die Einführung der Textform im Nachweisgesetz stark gemacht. Mit Erfolg: Seit 1. Januar 2025 ist es Arbeitgebern möglich, die erforderlichen Nachweise auch in Textform abzufassen und elektronisch zu übermitteln, sofern das Dokument für den Arbeitnehmer zugänglich ist, gespeichert und ausgedruckt werden kann und der Arbeitgeber den Arbeitnehmer mit der Übermittlung auffordert, einen Empfangsnachweis zu erteilen. Diese Formerweiterung im Nachweisgesetz stellt eine erhebliche Erleichterung für die Unternehmen dar, die bereits große Bereiche der Personalarbeit digitalisiert haben.
In diesem Zusammenhang ist positiv zu erwähnen, dass der Koalitionsvertrag vorgesehen ist, weitere Schriftformerfordernisse, insbesondere im Arbeitsrecht, abzuschaffen, sodass die Hoffnung besteht, dass auch die im NachweisG für Praktikanten weiterhin geregelte Schriftform sowie die Möglichkeit der Arbeitnehmer, auf Anfrage alle Nachweise schriftlich zu erhalten, bald der Vergangenheit angehören. Gesamtmetall wird sich für weiteren Bürokratieabbau einsetzen.