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OMNIBUS zur Nachhaltigkeitsgesetzgebung

Am 26.02.2025 hat die Kommis­sion das erwartete „Omnibus-Paket I“ mit Vorschlägen veröf­fent­licht, wie die Nach­hal­tig­keits­ge­setz­ge­bung verein­facht werden soll. Mit den Omnibus-Rechts­akten sollen mehrere Basis­rechts­akte gleich­zeitig und in einem einheit­li­chen Gesetz­ge­bungs­ver­fahren angepasst werden. Die Kommis­sion möchte so die Gefahr von Inko­hä­renzen in den verschie­denen Gesetz­ge­bungs­akten deutlich redu­zieren.

Omnibus-Verordnung / Abb.: generative KI by Midjourney
Abb.: generative KI by Midjourney

Konkret hat sie dazu zwei Vorschläge vorgelegt: mit dem ersten werden zunächst nur die Umset­zungs- und Anwen­dungs­fristen bei der Nach­hal­tig­keits­be­richt­er­stat­tungs-Richt­linie (CSRD) und der Liefer­ketten-Richt­linie (CSDDD) geändert und erst mit dem zweiten Vorschlag sollen dann echte inhalt­liche Ände­rungen an beiden Gesetz­ge­bungs­akten folgen.

Zahl­reiche der ange­dachten Ände­rungen sind zu begrüßen, wie zum Beispiel die Anglei­chung des Anwen­dungs­be­rei­ches oder die Beschrän­kung der zivil­recht­li­chen Haftung in der CSDDD auf nationale Rege­lungen.

Für uns ist deshalb die Kritik zahl­rei­cher NGOs und Gewerk­schaften am „Omnibus“-Paket nicht nach­voll­ziehbar. Selbst wenn alle Vorschläge unver­än­dert so umgesetzt würden, bliebe die EU-Liefer­ket­ten­richt­linie in Teilen weiterhin ambi­tio­nierter als das deutsche Liefer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­setz (LkSG).

Im Gegenteil ist eher zu kriti­sieren, dass sich die Kommis­sion in ihren Omnibus-Vorschlägen so begrenzt hat. Gesamt­me­tall hatte im Vorfeld der Veröf­fent­li­chung zahl­reiche Über­schnei­dungen mit weiteren EU-Gesetz­ge­bungs­akten iden­ti­fi­ziert. Leider bleiben diese nun (zunächst) unan­ge­tastet. Da sie aller­dings zu völlig unnötigem Mehr­auf­wand bei den Unter­nehmen führen, sollten sie in einem weiteren Omnibus ebenfalls ange­gangen werden.

Am 09.05.2025 forderte Bundes­kanzler Friedrich Merz öffent­lich die Abschaf­fung der gesamten EU-Liefer­ketten-Richt­linie, am 19, Mai 2025 schloss sich Präsident Emanuel Macron dieser Forderung an.