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Schlichtungsgesetz

Das tarif­liche Schlich­tungs­wesen steht immer wieder im Fokus von juris­ti­schen und gesell­schaft­li­chen Debatten. Dies insbe­son­dere auch mit Blick auf die aktuelle Recht­spre­chung der Arbeits­ge­richte, die Streiks nicht mehr als letztes Mittel in Tarif­aus­ein­an­der­set­zungen ansehen. In vielen Tarif­kon­flikten wird daher ohne Rücksicht auf den Verhand­lungs­stand und die beste­henden Eini­gungs­chancen gestreikt, was u. a. zu schweren Schäden Dritter, insbe­son­dere in der Daseins­vor­sorge (z. B. Streiks an Flughäfen), führt. Die jüngste Tarif­aus­ein­an­der­set­zung im öffent­li­chen Dienst hat dies nochmals eindrü­ck­lich gezeigt.

Gesamt­me­tall hat daher drei renom­mierte Wissen­schaftler gebeten, sich umfassend mit aktuellen Fragen des tarif­li­chen Schlich­tungs­we­sens ausein­an­der­zu­setzen.  Das Ergebnis ihrer Arbeit wurden am 26. März 2025 in der Bundes­pres­se­kon­fe­renz in Berlin der breiten Öffent­lich­keit vorge­stellt.

Das Bild zeigt die Bundespressekonferenz und den Titel eines Gutachtens
Gesamtmetall hat am 26. März 2025 vor der Bundespressekonferenz einen Gesetzentwurf und ein Gutachten zu Schlichtungen im Arbeitskampf vorgelegt.
  • Es handelt sich um ein Gutachten von Dr. Hagen Lesch, Leiter des Themenclusters Arbeitswelt und Tarifpolitik beim Institut der deutschen Wirtschaft (IW). Das Gutachten gibt einen umfassenden Überblick zum tariflichen Schlichtungswesen in Deutschland, basierend auf einer breiten empirischen Untersuchung und zahlreichen Interviews mit erfahrenen Personen, die Schlichtungen bereits durchgeführt und als Schlichter begleitet haben. In dieser Breite und Tiefe dürften die gefundenen Ergebnisse der Studie einmalig sein.
  • Ferner den umfassenden Vorschlag eines Gesetzes zur Schlichtung von Tarifkonflikten. Der Vorschlag wurde erarbeitet von Prof. Dr. Richard Giesen, geschäftsführender Direktor des Zentrums für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (ZAAR) an der Ludwig-Maximilians-Universität München, sowie Prof. Dr. Clemens Höpfner, geschäftsführender Direktor des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht (AWR) der Universität zu Köln. Der Entwurf sowie seine fundierte Begründung zeigen eindrücklich den gesetzlichen Handlungsbedarf, um die Vorzüge des Schlichtungswesens auf alle Branchen sowie speziell auch im Bereich der sog. Daseinsvorsorge zu erstrecken.

Die künftige Bundes­re­gie­rung ist nun aufge­rufen, die richtigen gesetz­li­chen Maßnahmen zügig auf den Weg zu bringen. Gesamt­me­tall wird intensiv darauf hinwirken und die erar­bei­teten Vorschläge in die poli­ti­sche Debatte einbringen.