Stabile und maßvolle Lohnnebenkosten sind ein unverzichtbarer Faktor bei der Planungssicherheit unserer Arbeitswelt. Sie schützen die Nettoeinkommen der Arbeitnehmer, sichern den Zusammenhalt zwischen Beitragszahlern und Leistungsbeziehern und sind ein wichtiger Standortfaktor.

Beitragssätze steigen auch 2026 weiter – neue Rekorde
Im Januar 2023 hat der Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz mit 40,45 Prozent erstmals seit 2012 die 40-Prozent-Schwelle überschritten. Zum Juli 2023, Januar 2024 und Januar 2025 stieg der Beitragssatz schrittweise erneut und erreichte bei kinderlosen Arbeitnehmern 42,5 Prozent.
Obwohl die Bundesregierung noch bis Ende 2025 mit einzelnen Maßnahmen versuchte, einen Anstieg der Beitragssätze im Jahr 2026 zu verhindern, haben zum 1. Januar 2026 insgesamt 40 Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge erhöht. Damit konnte der vom Schätzerkreis festgelegte Zusatzbeitragssatz von 2,9 Prozent nicht von allen Krankenkassen eingehalten werden. Der durchschnittliche, nach Mitgliederzahlen gewichtete Zusatzbeitragssatz ist zum Jahreswechsel von 2,94 auf 3,13 Prozent gestiegen. Dies erklärte der Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Oliver Blatt. In der Folge erreicht der Gesamtbeitragssatz für Kinderlose nunmehr 43,1 Prozent.
Diese Entwicklung wird sich fortsetzen, sofern die Bundesregierung keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergreift, um die strukturellen Finanzierungsprobleme in der sozialen Sicherung nachhaltig zu lösen.
Generationenpolitik: langfristige Verantwortung
Wer die Generationengerechtigkeit völlig ausblendet und eine Politik von der Hand in den Mund als nachhaltige Sozialpolitik versteht, der muss scheitern. Wir brauchen deshalb eine ehrliche Analyse, vor allem aber tragfähige Zukunftslösungen – nicht nur über die verschiedenen Sozialversicherungszweige, sondern auch über Generationengrenzen hinweg.
BDA – Kommission für nachhaltige Lösungen
Deshalb hat die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände eine Kommission* aus Wissenschaft und Wirtschaft berufen, die seit Februar 2019 an Lösungen gearbeitet hat und an der auch Gesamtmetall beteiligt war. Die Ergebnisse der Kommission wurden erstmals im Juli 2020 vorgestellt. Im Februar 2025 erfolgte ein Update. Das Ergebnis: Die im Jahr 2020 erarbeiteten Vorschläge haben bis heute – fast fünf Jahre später – nichts an Aktualität eingebüßt. Der zwischenzeitliche Anstieg der Beitragssätze und aktualisierte Simulationen ihrer künftigen Entwicklung weisen sogar auf einen noch gewachsenen Handlungsbedarf hin.
Die Kommission empfiehlt insbesondere folgende Maßnahmen zur dauerhaften Begrenzung der Sozialbeiträge:
- Aktive Lebensphase verlängern: automatische Regelbindung der Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung
- Abschlagsfreien vorzeitigen Renteneintritt abschaffen
- Abschläge und Zuschläge bei vorzeitigem bzw. späteren Renteneintritt erhöhen
- Nachhaltigkeitsfaktor verstärken
- Nicht beitragsgedeckte Leistungen voll aus dem Bundeshaushalt finanzieren
- Strikteres Versorgungsmanagement auf Basis von Selektivverträgen der Krankenkassen mit Ärzten und Krankenhäusern ermöglichen
- Krankenhausbedarfsplanung ändern, monistische Krankenhausfinanzierung durch die GKV einführen und Steuermittel für die erforderlichen Investitionen bereitstellen
- GKV-Tarife mit Versorgungsmanagement als Wahltarife anbieten und für andere GKV-Tarife einkommensunabhängige Zusatzbeiträge der Versicherten erheben
- Nachhaltigkeitsfaktor bei Anpassungen der Pflegeleistungen einführen
- Charakter der Arbeitslosenversicherung als beitragsfinanzierte Risikoversicherung stärken, unter anderem maximale Laufzeit der Ansprüche auf Arbeitslosengeld auf zwölf Monate begrenzen
Darüber hinaus empfiehlt die Kommission aber auch, die Organisation der Sozialversicherungen neu zu gestalten. So heißt es im Abschlussbericht (ab Seite 77):
„Ohne eine einheitliche Aufsicht fehlt es auch an einheitlichen Strategien innerhalb und an Abstimmung zwischen den Sozialversicherungsträgern. In der Folge werden Doppelstrukturen geschaffen und der Sozialversicherung Mittel entzogen, die besser für ihre Leistungen ausgegeben werden sollten.“
*Die BDA-Kommission ist ein Gremium aus Wissenschaft und Wirtschaft unter dem Vorsitz von Herrn Prof. Dr. Martin Werding (Ruhr-Universität Bochum), Co-Vorsitzende ist Frau Heide Franken (ehem. Geschäftsführerin bei Randstad Deutschland, ehem. BDA-Präsidiumsmitglied). Weitere Mitglieder sind: Herr Bertram Brossardt (vbw – Hauptgeschäftsführer), Frau Prof. Dr. Tabea Bucher-Koenen (ZEW und Universität Mannheim), Herr Prof. Dr. Michael Hüther (IW Köln), Herr Steffen Kampeter (BDA-Hauptgeschäftsführer), Herr Prof. em. Dr. Dr. h.c. Wolfram Richter (Technische Universität Dortmund), Herr Holger Schwannecke (ZDH-Generalsekretär) und Herr Oliver Zander (Hauptgeschäftsführer Gesamtmetall).
Die wichtigsten Kernaussagen auf einen Blick
- Stabile Lohnnebenkosten sind zentrale Standortfaktoren und schützen Netto-Einkommen.
- Ungebremster Anstieg des Gesamtsozialversicherungsbeitrags seit 2023 – aktuell bei kinderlosen Arbeitnehmern 43,1 %.
- 40 Krankenkassen erhöhten zum 1. Januar 2026 ihre Zusatzbeiträge.
- Handlungsbedarf wächst: Generationengerechte Sozialpolitik ist unerlässlich – kurzfristige Lösungen reichen nicht.
- Die BDA – Kommission „Zukunft der Sozialversicherungen: Beitragsbelastung dauerhaft begrenzen“ liefert konkrete Vorschläge, die weiterhin gültig und aktuell sind.
- Ziel: dauerhafte Begrenzung der Sozialbeiträge bei Erhalt von Planungs- und Standortstabilität.