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Sozialabgaben

Stabile und maßvolle Lohn­­ne­­ben­­kosten sind ein unver­­­zicht­­barer Faktor bei der Planungs­­­si­cher­heit unserer Arbeits­­welt. Sie schützen die Netto­ein­­kommen der Arbeit­­nehmer, sichern den Zusam­­men­halt zwischen Beitrags­­­zah­­lern und Leis­tungs­­­be­­zie­hern und sind ein wichtiger Stan­d­or­t­faktor.

Sozialabgaben in der Metall- und Elektro-Industrie

Beitragssätze steigen auch 2026 weiter – neue Rekorde

Im Januar 2023 hat der Gesam­t­s­o­­zi­a­l­­ver­­­si­che­rungs­­­bei­­trags­­satz mit 40,45 Prozent erstmals seit 2012 die 40-Prozent-Schwelle über­­­schritten. Zum Juli 2023, Januar 2024 und Januar 2025 stieg der Beitrags­­­satz schrit­t­­weise erneut und erreichte bei kinder­­losen Arbeit­­neh­­mern 42,5 Prozent.

Obwohl die Bundes­re­gie­rung noch bis Ende 2025 mit einzelnen Maßnahmen versuchte, einen Anstieg der Beitrags­sätze im Jahr 2026 zu verhin­dern, haben zum 1. Januar 2026 insgesamt 40 Kran­ken­kassen ihre Zusatz­bei­träge erhöht. Damit konnte der vom Schät­zer­kreis fest­ge­legte Zusatz­bei­trags­satz von 2,9 Prozent nicht von allen Kran­ken­kassen einge­halten werden. Der durch­schnitt­liche, nach Mitglie­der­zahlen gewich­tete Zusatz­bei­trags­satz ist zum Jahres­wechsel von 2,94 auf 3,13 Prozent gestiegen. Dies erklärte der Vorstands­vor­sit­zende des GKV-Spit­zen­ver­bandes, Oliver Blatt. In der Folge erreicht der Gesamt­bei­trags­satz für Kinder­lose nunmehr 43,1 Prozent.

Diese Entwick­lung wird sich fort­s­etzen, sofern die Bundes­re­gie­rung keine wirksamen Gegen­maß­nahmen ergreift, um die struk­tu­rellen Finan­zie­rungs­pro­bleme in der sozialen Sicherung nach­haltig zu lösen.

Generationenpolitik: langfristige Verantwortung

Wer die Gene­ra­ti­o­­nen­­ge­rech­tig­keit völlig ausblendet und eine Politik von der Hand in den Mund als nach­ha­l­tige Sozi­a­l­­po­­litik versteht, der muss scheitern. Wir brauchen deshalb eine ehrliche Analyse, vor allem aber trag­­fä­hige Zukunfts­­lö­­sungen – nicht nur über die verschie­­denen Sozi­a­l­­ver­­­si­che­rungs­­zweige, sondern auch über Gene­ra­ti­o­­nen­­grenzen hinweg.

BDA – Kommission für nachhaltige Lösungen

Deshalb hat die Bundes­­­ver­­ei­­ni­­gung der Deutschen Arbeit­­ge­­ber­­ver­­­bände eine Kommis­­sion* aus Wissen­­schaft und Wirt­­schaft berufen, die seit Februar 2019 an Lösungen gear­­beitet hat und an der auch Gesam­t­­me­tall beteiligt war. Die Erge­b­­nisse der Kommis­­sion wurden erstmals im Juli 2020 vorge­­stellt. Im Februar 2025 erfolgte ein Update. Das Ergebnis: Die im Jahr 2020 erar­­bei­teten Vorschläge haben bis heute – fast fünf Jahre später – nichts an Aktu­a­­lität eingebüßt. Der zwischen­­zeit­­liche Anstieg der Beitrags­­­sätze und aktu­a­­li­­sierte Simu­la­ti­onen ihrer künftigen Entwick­­lung weisen sogar auf einen noch gewach­­senen Hand­­lungs­­­be­darf hin.

Die Kommission empfiehlt insbesondere folgende Maßnahmen zur dauerhaften Begrenzung der Sozialbeiträge: 

  • Aktive Lebensphase verlängern: automatische Regelbindung der Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung
  • Abschlagsfreien vorzeitigen Renteneintritt abschaffen
  • Abschläge und Zuschläge bei vorzeitigem bzw. späteren Renteneintritt erhöhen
  • Nachhaltigkeitsfaktor verstärken
  • Nicht beitragsgedeckte Leistungen voll aus dem Bundeshaushalt finanzieren
  • Strikteres Versorgungsmanagement auf Basis von Selektivverträgen der Krankenkassen mit Ärzten und Krankenhäusern ermöglichen
  • Krankenhausbedarfsplanung ändern, monistische Krankenhausfinanzierung durch die GKV einführen und Steuermittel für die erforderlichen Investitionen bereitstellen
  • GKV-Tarife mit Versorgungsmanagement als Wahltarife anbieten und für andere GKV-Tarife einkommensunabhängige Zusatzbeiträge der Versicherten erheben
  • Nachhaltigkeitsfaktor bei Anpassungen der Pflegeleistungen einführen
  • Charakter der Arbeitslosenversicherung als beitragsfinanzierte Risikoversicherung stärken, unter anderem maximale Laufzeit der Ansprüche auf Arbeitslosengeld auf zwölf Monate begrenzen

Darüber hinaus empfiehlt die Kommis­­sion aber auch, die Orga­­ni­sa­tion der Sozi­a­l­­ver­­­si­che­rungen neu zu gestalten. So heißt es im Abschluss­­be­richt (ab Seite 77):

„Ohne eine einheit­­liche Aufsicht fehlt es auch an einheit­­li­chen Stra­te­­gien innerhalb und an Abstim­­mung zwischen den Sozi­a­l­­ver­­­si­che­rungs­­trä­­gern. In der Folge werden Doppel­struk­turen geschaffen und der Sozi­a­l­­ver­­­si­che­rung Mittel entzogen, die besser für ihre Leis­tungen ausge­­geben werden sollten.“

*Die BDA-Kommis­­sion ist ein Gremium aus Wissen­­schaft und Wirt­­schaft unter dem Vorsitz von Herrn Prof. Dr. Martin Werding (Ruhr-Unive­r­­­sität Bochum), Co-Vorsit­­zende ist Frau Heide Franken (ehem. Geschäfts­­­füh­­rerin bei Randstad Deutschland, ehem. BDA-Präsi­­di­ums­­mit­­glied). Weitere Mitglieder sind: Herr Bertram Brossardt (vbw – Haup­t­­ge­schäfts­­führer), Frau Prof. Dr. Tabea Bucher-Koenen (ZEW und Unive­r­­­sität Mannheim), Herr Prof. Dr. Michael Hüther (IW Köln), Herr Steffen Kampeter (BDA-Haup­t­­ge­schäfts­­führer), Herr Prof. em. Dr. Dr. h.c. Wolfram Richter (Tech­­ni­­sche Unive­r­­­sität Dortmund), Herr Holger Schwannecke (ZDH-Gene­ra­l­­se­­kretär) und Herr Oliver Zander (Haup­t­­ge­schäfts­­führer Gesam­t­­me­tall).

Die wichtigsten Kernaussagen auf einen Blick

  • Stabile Lohnnebenkosten sind zentrale Standortfaktoren und schützen Netto-Einkommen.
  • Ungebremster Anstieg des Gesamtsozialversicherungsbeitrags seit 2023 – aktuell bei kinderlosen Arbeitnehmern 43,1 %.
  • 40 Krankenkassen erhöhten zum 1. Januar 2026 ihre Zusatzbeiträge.
  • Handlungsbedarf wächst: Generationengerechte Sozialpolitik ist unerlässlich – kurzfristige Lösungen reichen nicht.
  • Die BDA – Kommission „Zukunft der Sozialversicherungen: Beitragsbelastung dauerhaft begrenzen“ liefert konkrete Vorschläge, die weiterhin gültig und aktuell sind.
  • Ziel: dauerhafte Begrenzung der Sozialbeiträge bei Erhalt von Planungs- und Standortstabilität.