Ältere Beschäftigte
Ältere Beschäftigte

Foto: Gesamtmetall
Zur Deckung ihres Fachkräftebedarfs wird die Metall- und Elektro-Industrie künftig alle verfügbaren Potenziale nutzen müssen. Dazu gehört auch die Ausweitung der Beschäftigung älterer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (60 bis 65 Jahre bzw. mittelfristig bis 67 Jahre). In der M+E-Industrie ist die Zahl der Mitarbeiter in der Altersklasse "60+" von rund 85.000 im Jahr 2000 auf 367.800 in 2021 gestiegen – ein Plus von 333 Prozent. Die Gesamtzahl der Beschäftigten stieg in der gleichen Zeit um 10 Prozent. Die Zahl älterer Beschäftigter wuchs 2021 trotz Corona-Rezession und Rückgang der Beschäftigung und verdeutlicht den fortschreitenden demographischen Wandel.
Die Entscheidung des Gesetzgebers zur schrittweisen Verschiebung des Renteneintrittsalters (Altersgrenze für die Regelaltersrente) auf 67 Jahre bis zum Jahr 2029 bleibt deshalb aus Sicht der M+E-Industrie richtig. Das 2014 beschlossene Gesetz zur Einführung einer abschlagsfreien Altersrente ab 63 Jahren nach 45 Beitragsjahren steht der angestrebten höheren Erwerbsbeteiligung Älterer jedoch entgegen, wie die aktuelle Entwicklung zeigt. Die "Rente ab 63" hat den Aufbau der Beschäftigung in den Jahrgängen ab 60 deutlich gebremst. Das 2017 in Kraft getretene "Flexirentengesetz" soll dagegen den Übergang in den Ruhestand flexibler gestalten und gleichzeitig das Weiterarbeiten über die regulären Altersgrenzen hinaus attraktiver machen und setzt ein Gegengewicht zur abschlagsfreien "Rente ab 63".
Die aktuelle Regierung sieht im Koalitionsvertrag einen Dialogprozess mit den Sozialpartnern darüber vor, wie der Wunsch nach einem längeren Verbleib im Arbeitsleben einfacher verwirklicht werden kann. Eine Antwort auf die Frage nach konkreten Maßnahmen bleibt sie bisher schuldig.
Tatkräftig sind hingegen die M+E-Unternehmen: Erhebliche Fortschritte in der Arbeitsplatzgestaltung (Ergonomie) und Investitionen in moderne Produktionstechniken sowie die wachsende Bedeutung der Gesundheitsvorsorge haben bereits wesentlich dazu beigetragen, dass die Mitarbeiter länger im Betrieb aktiv sein können und auch wollen. Es gibt zudem keine vorbestimmte Altersgrenze beim Erwerbsleben und auch keine unausweichliche altersbedingte Verschlechterung der beruflichen Leistung. Die M+E-Unternehmen haben in den zurückliegenden Jahren die Beschäftigung älterer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deutlich gesteigert. Auch Weiterbildung in den Betrieben und die Bereitschaft zu lebenslangem Lernen sichern die Berufs- und Beschäftigungsfähigkeit und sind Voraussetzung dafür, dass künftig ältere Beschäftigte länger im Betrieb arbeiten.
Ebenso haben die Tarifparteien der M+E-Industrie mit einer Reihe von Tarifverträgen der demografischen Entwicklung Rechnung getragen und den flexiblen Übergang in den Ruhestand und den Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung geregelt.
Ausschlaggebend für die Anfang 2000 eher geringe Zahl der Älteren in den Betrieben waren - auch von den Bundesregierungen geförderte - Vorruhestandsprogramme, die Arbeitsplätze für jüngere Menschen schaffen sollten. Darüber herrschte gesellschaftlicher Konsens bis ein Paradigmenwechsel in der Politik, bei Unternehmen und den Beschäftigten selbst mit Blick auf den demografischen Wandel einsetzte.