Sozialpolitik

Zukunft der Sozialversicherungen

Zukunft der Sozialversicherungen

Die BDA-Sozialstaatskommission hat ihre Empfehlungen vorgelegt. Foto: AdobeStock/Ingo Bartussek

Foto: AdobeStock/Ingo Bartussek

Die Diskussion über den Sozialstaat zeigt, wie notwendig eine Gesamtschau über die Zukunft der sozialen Sicherung und der Sozialversicherungssysteme in unserem Land ist. Wer eine Politik von der Hand in den Mund als nachhaltige Sozialpolitik versteht, der muss scheitern. Wir brauchen deshalb eine ehrliche Analyse, vor allem aber tragfähige Zukunftslösungen – nicht nur über die verschiedenen Sozialversicherungszweige, sondern auch über Generationengrenzen hinweg.

Deshalb hat die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände eine Kommission* aus Wissenschaft und Wirtschaft berufen, die seit Februar 2019 an Lösungen gearbeitet hat. Ihre Empfehlungen liegen nun vor.

Die Kommission empfiehlt insbesondere folgende Maßnahmen zur dauerhaften Begrenzung der Sozialbeiträge:
 

  • Aktive Lebensphase verlängern: automatische Regelbindung der Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung
  • Abschlagsfreien vorzeitigen Renteneintritt abschaffen
  • Abschläge und Zuschläge bei vorzeitigem bzw. späteren Renteneintritt erhöhen
  • Nachhaltigkeitsfaktor verstärken
  • Nicht beitragsgedeckte Leistungen voll aus dem Bundeshaushalt finanzieren
  • Strikteres Versorgungsmanagement auf Basis von Selektivverträgen der Krankenkassen mit Ärzten und Krankenhäusern ermöglichen
  • Krankenhausbedarfsplanung ändern, monistische Krankenhausfinanzierung durch die GKV einführen und Steuermittel für die erforderlichen Investitionen bereitstellen
  • GKV-Tarife mit Versorgungsmanagement als Wahltarife anbieten und für andere GKV-Tarife einkommensunabhängige Zusatzbeiträge der Versicherten erheben
  • Nachhaltigkeitsfaktor bei Anpassungen der Pflegeleistungen einführen
  • Charakter der Arbeitslosenversicherung als beitragsfinanzierte Risikoversicherung stärken, u. a. maximale Laufzeit der Ansprüche auf Arbeitslosengeld auf zwölf Monate begrenzen

Darüber hinaus empfiehlt die Kommission aber auch, die Organisation der Sozialversicherungen neu zu gestalten. So heißt es im Abschussbericht: "Ohne eine einheitliche Aufsicht fehlt es auch an einheitlichen Strategien innerhalb und an Abstimmung zwischen den Sozialversicherungsträgern. In der Folge werden Doppelstrukturen geschaffen und der Sozialversicherung Mittel entzogen, die besser für ihre Leistungen ausgegeben werden sollten." (Bericht, ab Seite 78)

*Die BDA-Kommission ist ein Gremium aus Wissenschaft und Wirtschaft unter dem Vorsitz von Herrn Prof. Dr. Martin Werding (Ruhr-Universität Bochum), Co-Vorsitzende ist Frau Heide Franken (ehem. Geschäftsführerin bei Randstad Deutschland, ehem. BDA-Präsidiumsmitglied). Weitere Mitglieder sind: Herr Bertram Brossardt (vbw - Hauptgeschäftsführer), Frau Prof. Dr. Tabea Bucher-Koenen (ZEW und Universität Mannheim), Herr Prof. Dr. Michael Hüther (IW Köln), Herr Steffen Kampeter (BDA-Hauptgeschäftsführer), Herr Prof. em. Dr. Dr. h.c. Wolfram Richter (Technische Universität Dortmund), Herr Holger Schwannecke (ZDH-Generalsekretär) und Herr Oliver Zander (Hauptgeschäftsführer Gesamtmetall).