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Sozialstaatsprinzip

Table.Media berichtete am 09.12.2025 exklusiv über unsere neue Studie von Prof. Dr. Rainer Schlegel zu den Prinzipien des sozialen Ausgleichs und Ableitungen daraus:

„Alles ist möglich – das scheint mit Blick auf die Zukunft der Rente das neue Motto der Koalition zu sein. Nachdem sich am Sonntag Bärbel Bas offen zeigte dafür, den Renten­ein­tritt an die Beitrags­jahre zu koppeln, tat das am Montag auch Tim Klüs­sen­dorf. Die SPD will ihre Reform­be­reit­schaft deutlich machen – noch bevor die Kommis­sion steht, die das Kabinett am 17. Dezember einsetzen will. Die großen Fragen, um die es gehen wird, stehen im Beschluss des Koali­ti­ons­aus­schusses zum Renten­paket – darunter flexible Übergänge als Alter­na­tive zu einer pauschal längeren Lebens­a­r­beits­zeit.

Auch beim Renten­ni­veau gibt es Über­le­gungen zu einer unter­schied­li­chen Behand­lung verschie­dener Gruppen. Der Bundes­ver­band der Renten­be­rater hat ein Stufen­mo­dell ins Spiel gebracht: 60 Prozent für alle, die eine niedrige Summe unterhalb einer bestimmten Grenze bekommen, 40 Prozent für die oberhalb einer anderen. Er schlägt zudem vor, den Beitrags­satz vorzeitig in Richtung des Wertes anzuheben, wie er sich aus der Model­lie­rung für Mitte und Ende der 2030er-Jahre ergibt. Die Differenz sollte aus Sicht des Verbands in einen „Gene­ra­ti­o­nen­fonds“ fließen, mit dem Ziel, spätere Anhe­bungen gerechter anzu­passen.

Ebenfalls disku­tiert werden dürfte die Erhebung von Beiträgen auf Zinsen, Divi­denden und Miet­ein­nahmen sowie die Kopplung der Rente an die Inflation. Zur Debatte äußert sich auch Ex-Bundes­so­zi­al­ge­richts­prä­si­dent Rainer Schlegel in einem Gutachten für Gesamt­me­tall, das er am Dienstag auf dem Tag der Metall- und Elektro-Industrie vorstellen will. Ihm zufolge ist es verfas­sungs­recht­lich zulässig, Renten­er­hö­hungen zu verschieben oder sie von der Einkom­men­s­ent­wick­lung abzu­kop­peln, wie es schon zwischen 1978 und 1981 der Fall gewesen sei. Und zwar dann, wenn eine günstige „wirt­schaft­liche Entwick­lung als Fundament der gesetz­li­chen Renten­ver­si­che­rung“ (GRV) wegbricht. Ihm zufolge müsste die Rente also nicht jedes Jahr steigen.

Bei einer „ange­spannten Haus­halts­lage“ müsse der Gesetz­geber auch nicht den Bundes­zu­schuss erhöhen, um das Finan­zie­rungs­de­fizit der GRV zu decken, so Schlegel. Finanz­fragen sind am Dienstag auch Schwer­punkt-Thema auf der Vertre­ter­ver­samm­lung der DRV Bund – als einem von 16 Renten­trä­gern – in Berlin. Am Mittwoch folgt die Bundes­ver­tre­ter­ver­samm­lung der Renten­ver­si­che­rung, bei der auch Bas sprechen wird.

Das am Freitag vom Bundestag verab­schie­dete Renten­paket enthält eine lang­jäh­rige Forderung der Versi­che­rung. Die Anhebung der Unter­grenze der soge­nannten Nach­hal­tig­keits­rü­ck­lage von 0,2 auf 0,3 Monats­aus­gaben soll sicher­stellen, dass Liqui­di­täts­schwan­kungen nicht zum Problem werden. In manchen Monaten hat die Kasse nämlich mehr Ausgaben als Einnahmen. Doch auch die Erhöhung reicht aus Sicht des Verwal­tungs­rats nicht aus. Laut Alexander Gunkel, für die Arbeit­ge­ber­seite in dem Gremium, müssten zusätz­lich die Bundes­zu­schüsse statt in zwölf künftig in elf monat­li­chen Raten ausge­zahlt werden. Das aller­dings steht nicht im Gesetz.“

Hier finden Sie in Kürze weitere Infor­ma­ti­onen. Die Studie finden Sie unten unter Downloads.