Anlässlich des Tags der Metall- und Elektro-Industrie 2025 unter dem Motto „Soziale Marktwirtschaft – von der Krise zur Reform“, stellte Prof. Dr. Rainer Schlegl, Präsident des Bundessozialgerichts a. D., die Studie „Prinzipien des sozialen Ausgleichs und Ableitungen daraus“ vor.
Die Untersuchung beleuchtet die Grundlagen des sozialen Ausgleichs und erläutert den bestehenden (verfassungs-)rechtlichen Rahmen. Sie definiert zentrale Prinzipien, die für die Gestaltung des Sozialstaats maßgeblich sind.
Die elf Prinzipien des sozialen Ausgleichs:
- Sozialstaatsprinzip
- Konkretisierungsgebot nach dem Demokratieprinzip
- Gebot der Priorisierung – kein automatischer Vorrang des Sozialen
- Prinzip der sozialen Entschädigung
- Fürsorgerechtliche Prinzipien: Subsidiarität und Eigenverantwortung
- Gebot der Belastungsgleichheit
- Versicherungsprinzip und Versicherungspflicht
- Äquivalenzprinzip
- Beitragspflicht und Umlagesystem
- Prinzip der Nachhaltigkeit – wirtschaftliches Fundament
- Generationengerechtigkeit
Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit verlangen Reformen
Das Gutachten von Prof. Schlegel leistet einen zentralen Beitrag zur aktuellen Diskussion über einen modernen, handlungsfähigen Staat und die dringend notwendigen Reformen der sozialen Sicherungssysteme. Ausgangspunkt ist das verfassungsrechtlich verankerte Sozialstaatsprinzip, das nicht als unbegrenzter Leistungsauftrag verstanden wird, sondern als Auftrag an den demokratischen Gesetzgeber, sozialen Ausgleich unter den Bedingungen begrenzter wirtschaftlicher Ressourcen verantwortungsvoll zu gestalten.
Besonders hervorgehoben wird, dass sozialer Ausgleich nur auf einem tragfähigen wirtschaftlichen Fundament möglich ist und dass es keinen per-se-Vorrang des Sozialen gegenüber anderen Staatsaufgaben gibt. Der Gesetzgeber ist vielmehr zur Priorisierung verpflichtet, um Akzeptanz und Leistungsbereitschaft der Beitrags- und Steuerzahler zu erhalten.
Aktuell wichtig sind die Grenzen der zulässigen Belastung innerhalb der einzelnen Sozialversicherungszweige, die Prof. Schlegel aufzeigt. Deutlich kritisiert werden systemwidrige Eingriffe wie die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Beitragsmitteln oder zweckwidrige Zugriffe auf Gesundheits- bzw. Ausgleichsfonds, etwa in Kranken- und Pflegeversicherung.
Solche Maßnahmen verletzen das verfassungsrechtliche Gebot der Belastungsgleichheit und gefährden langfristig die Stabilität und Legitimation der Sozialversicherung.
Konkret ist es also verfassungsrechtlich zulässig, Rentenerhöhungen zu verschieben oder sie von der Einkommensentwicklung abzukoppeln, wie es schon zwischen 1978 und 1981 der Fall gewesen ist, wenn eine günstige „wirtschaftliche Entwicklung als Fundament der gesetzlichen Rentenversicherung“ wegbricht. Prof. Schlegel zufolge muss die Rente also nicht jedes Jahr steigen. Und bei einer „angespannten Haushaltslage“ muss der Gesetzgeber auch nicht den Bundeszuschuss erhöhen, um das Finanzierungsdefizit der gesetzlichen Rentenversicherung zu decken.
Das Gutachten macht klar: Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit verlangen Reformen, die Überforderung der Erwerbstätigen vermeiden und zugleich den sozialen Schutz sichern. Gerade deshalb sollte diese Analyse von politischen Reformkommissionen und Entscheidungsträgern zwingend gelesen werden. Sie bietet einen klaren verfassungsrechtlichen und ordnungspolitischen Rahmen für eine zukunftsfeste Neujustierung des Sozialstaates.