Bundestariftreuegesetz: Verbesserungen erzielt – ordnungspolitische Fehler bleiben bestehen
Der Bundestag hat am 26.02.2026 das Bundestariftreuegesetz (BTTG) verabschiedet. Damit geht das Gesetz im März weiter in den Bundesrat. Aus Sicht von Gesamtmetall enthält der Bundestagsbeschluss zwar einige dringend notwendige Korrekturen – zugleich bleiben jedoch zentrale ordnungspolitische Fehler bestehen, die im Bundesrat unbedingt korrigiert werden sollten.

Positiv: Betroffenheit der M+E‑Industrie deutlich abgemildert
Besonders zu begrüßen ist, dass Lieferleistungen vollständig und ausdrücklich aus dem Anwendungsbereich herausgenommen wurden. Damit entfällt ein wesentlicher Teil der zuvor vorgesehenen Lasten für die Metall- und Elektro‑Industrie. Auch weitere Klarstellungen – etwa zur 1:1‑Übernahme tariflicher Arbeitsbedingungen in Rechtsverordnungen oder zur Beteiligung des Bundeswirtschaftsministeriums beim Erlass solcher Verordnungen – sind Schritte in die richtige Richtung. Diese Änderungen mildern die Wirkung des Gesetzes spürbar ab.
Trotzdem: Das Gesetz bleibt ordnungspolitisch falsch
Der Kern des Problems bleibt jedoch bestehen: Das Gesetz schafft staatlich erzwungene Tarifbindung, die in das System der Tarifautonomie eingreift und keine realen Probleme löst. Die Erfahrungen in den Bundesländern zeigen deutlich, dass Tariftreuegesetze keinen nachweisbaren Einfluss auf die Tarifbindung haben. Stattdessen erzeugen sie Bürokratie, Rechtsunsicherheit und Belastungen für den Mittelstand. Die Bundesregierung droht damit die gleichen strukturellen Fehler zu wiederholen, die bereits beim Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zu einem massiven Bürokratieaufwuchs geführt haben – mit absehbaren Folgen: Überforderung kleiner und mittelständischer Unternehmen, lähmende Dokumentationspflichten entlang der gesamten Lieferkette und ein hohes Risiko, dass in wenigen Jahren erneut kostspielig nachgebessert werden muss und damit einhergehend ein weiterer Vertrauensverlust der Unternehmen in den Standort und in den Willen der Politik, ihre Versprechen einzuhalten.
Wesentliche Mängel bleiben ungelöst
Trotz der Korrekturen verzichtet der Bundestag auf entscheidende Entlastungen: Tarifgebundene Unternehmen mit eigenen Haus- oder Sanierungstarifverträgen werden nicht ausgenommen, obwohl der Normenkontrollrat dies mehrfach empfohlen hat. Die zu gewährenden Arbeitsbedingungen gehen weit über das in den bisherigen Landesregelungen Übliche hinaus und umfassen nicht nur Mindestentgelte, sondern auch Urlaubs-, Arbeitszeit- und Ruhezeitvorgaben. Besonders problematisch ist die vorgesehene selbstschuldnerische Nachunternehmerhaftung, die es in keinem Landesrecht gibt und die erhebliche rechtliche Risiken entlang der gesamten Nachunternehmerkette schafft.
Der Bundesrat kann weitere Verbesserungen durchsetzen
Die Länder haben nun die Chance, im Bundesrat die dringend notwendigen Verbesserungen einzufordern und das Gesetz in seiner aktuellen Form zu stoppen. Nordrhein-Westfalen hat jüngst gezeigt, dass praktikable und missbrauchsorientierte Modelle möglich sind.
Gesamtmetall empfiehlt den Ländern, im Bundesrat folgende Punkte durchzusetzen:
- Anwendungsbereich auf eindeutig missbrauchsanfällige Branchen begrenzen, statt die gesamte Wirtschaft zusätzlich zu belasten.
- Arbeitsbedingungen auf das Mindestentgelt beschränken und den Entgeltbegriff auf das tarifliche Einstiegsentgelt ohne Zulagen reduzieren.
- Nachunternehmerhaftung entschärfen, insbesondere die selbstschuldnerische Haftung streichen und keine Sicherstellungspflichten für Dritte einführen.
- Alle tarifanwendenden Unternehmen vollständig privilegieren, wie es der Normenkontrollrat fordert.
- Schwellenwerte deutlich anheben, um kleine Vergaben nicht mit Bürokratie zu überfrachten.
- Eine verbindliche Evaluierungspflicht verankern, um Wirkung und Bürokratielasten frühzeitig zu überprüfen.
