Mit dem geplanten Bundestariftreuegesetz will das Bundesarbeitsministerium (BMAS) die Vergabe öffentlicher Aufträge an die Einhaltung tariflicher Arbeitsbedingungen knüpfen. Ziel sei es, die Tarifbindung in Deutschland zu stärken. Doch der Entwurf verfehlt dieses Ziel – und schafft stattdessen neue Probleme.

Denn: Das Gesetz greift tief in die Tarifautonomie ein, verursacht erhebliche Bürokratiekosten und benachteiligt selbst Unternehmen, die bereits tarifgebunden sind – etwa durch Haustarifverträge. Besonders betroffen wären kleine und mittelständische Betriebe, die bislang noch einen großen Teil der öffentlichen Aufträge erhalten.
Kritikpunkte im Überblick:
- Verfassungs- und unionsrechtliche Bedenken: Der Entwurf verletzt nach Einschätzung renommierter Juristen zentrale Grundrechte wie die Koalitionsfreiheit und die europäische Dienst- und Niederleistungsfreiheit.
- Bürokratische Überforderung: Die Umsetzung würde Unternehmen mit einem Wust an neuen Pflichten konfrontieren – von der Tariftreueerklärung und deren Umsetzung bis zur Nachunternehmerhaftung.
- Benachteiligung tarifgebundener Unternehmen: Auch Betriebe mit eigenen Haustarifverträgen müssten sich an fremde Flächentarifverträge halten – ein klarer Widerspruch zur Idee der Tarifautonomie.
- Unklare Rechtsbegriffe und Umsetzungslücken: Der Entwurf lässt viele Fragen offen – etwa zur Definition von Nachunternehmern oder zur Berücksichtigung regionaler Tarifverträge.
- Zweifelhafte Zielsetzung: Es gibt keine belastbaren Daten, dass nicht tarifgebundene Unternehmen bei der Vergabe bevorzugt würden. Das Gesetz bekämpft ein Problem, das empirisch nicht belegt ist.
Unsere Forderungen:
- Evaluierungspflicht im Gesetz verankern: Das Gesetz muss zeitnah und gründlich auf seine Wirkung und Belastung hin überprüft werden.
- Schwellenwerte deutlich erhöhen: Bagatellaufträge sollten in deutlich größerem Umfang von den Regelungen ausgenommen werden. Bundesländer wie Sachsen-Anhalt und Thüringen machen es bezüglich der entsprechenden landesrechtlichen Regelungen vor.
- Rechtssicherheit beim Nachunternehmereinsatz: Unternehmen brauchen klare und praktikable Vorgaben, keine neuen Haftungsrisiken.
Das Bundestariftreuegesetz ist gut gemeint, aber schlecht gemacht. Es schafft keine neue Tarifbindung, sondern schreckt Unternehmen durch zusätzliche Bürokratie ab. Stattdessen braucht es moderne, attraktive Tarifverträge – nicht staatlichen Zwang.