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Tarifvertrag Qualifizierung/Bildung

Die Kündigung der Tarif­ver­träge zur Quali­fi­zie­rung durch die IG Metall machte eine Verhand­lung über dieses Thema in der Tarif­runde 2015 notwendig. Da schon vorher das Tarif­ni­veau in den Regionen unter­schied­lich war, hätte eine bundes­weit einheit­liche Regelung entweder in der Region mit dem bislang höchsten Tarif­ni­veau Abstriche für die Betrof­fenen oder, bei Aufsetzen auf diesem hohen Niveau, eine Über­for­de­rung der Unter­nehmen in den anderen Regionen bedeutet.

Qualifizierung und Weiterbildung / Foto © AdobeStock/XtravaganT
Foto: AdobeStock/XtravaganT

Daher sind die Tarif­ver­träge zur Quali­fi­zie­rung regional unter­schied­lich verein­bart worden. Hierbei ist es gelungen, den Tarif­ver­trag Bildung aus Nordrhein-Westfalen für die übrigen Tarif­ge­biete, außer Baden-Würt­tem­berg und Bayern, zu über­nehmen, so dass zumindest in diesen Tarif­ge­bieten die gleichen tarif­ver­trag­li­chen Rege­lungen gelten.

Bundes­weit einheit­lich ist weiterhin die Trennung zwischen betrieb­li­cher und persön­li­cher Weiter­bil­dung. Die vor der Tarif­runde 2015 geltenden Rege­lungen zur betrieb­li­chen Weiter­bil­dung sind nahezu unver­än­dert in den Regionen wieder in Kraft gesetzt worden. So können die Unter­nehmen auf sehr ähnliche Art und Weise wie bisher die betrieb­lich notwen­digen Quali­fi­zie­rungen planen und durch­führen. Sie zahlen auch weiterhin zu einem großen Teil die Kosten hierfür.

Weiter­ent­wi­ckelt wurden die Rege­lungen zur persön­li­chen Weiter­bil­dung. So ist nunmehr in allen Regionen die Verein­ba­rung über eine Bildungs­teil­zeit, auch in Verbin­dung mit einem Ansparen von Wert­gut­haben durch die Beschäf­tigten für Freistel­lungs­zeiten, möglich. Denkbar sind darüber hinaus aber auch andere, indi­vi­duell zuge­schnit­tene Modelle, sofern sich Arbeit­geber und Beschäf­tigte darauf einigen.

Die regi­o­nalen Tarif­ver­träge zur Bildung, Quali­fi­zie­rung bzw. Bildungs­teil­zeit sind insbe­son­dere im Bereich der persön­li­chen Weiter­bil­dung im Detail sehr unter­schied­lich. Daher sind Erläu­te­rungen hierzu über die Mitglieds­ver­bände von Gesamt­me­tall erhält­lich.