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Tarifvertrag Zeitarbeit

Die Tarif­ver­trags­par­teien der Metall- und Elektro-Industrie haben bereits im Jahr 2012 mit dem Tarif­ver­trag Leih-/Zeit­a­r­beit (TV LeiZ) die Rahmen­be­din­gungen zum Einsatz von Zeit­a­r­beit in den M+E-Betrieben geregelt. Parallel dazu haben die Tarif­ver­trags­par­teien der Zeit­a­r­beit die mate­ri­ellen Entgeltstruk­turen von Zeit­a­r­beit­neh­mern in Form von Bran­chen­zu­schlägen ergänzend verein­bart. Einschlägig für die M+E-Industrie ist der Tarif­ver­trag über Bran­chen­zu­schläge für Arbeit­neh­mer­über­las­sung in der Metall- und Elektro-Industrie.

Zeitarbeit / Foto © AdobeStock/industrieblick
Foto: AdobeStock/industrieblick

Trotz des Enga­ge­ments der Sozi­al­partner in der M+E-Industrie ist zum 1. April 2017 das geänderte Gesetz zur Arbeit­neh­mer­über­las­sung mit weiteren Einschrän­kungen der Zeit­a­r­beit in Kraft getreten. Gesamt­me­tall und IG Metall habe sich im Rahmen der gesetz­li­chen Öffnungs­klau­seln darüber verstän­digt, den beste­henden Tarif­ver­trag an das neue Arbeit­neh­mer­über­las­sungs­ge­setz anzu­passen und den beste­henden Kompro­miss zur Zeit­a­r­beit fort­zu­führen.

Insbe­son­dere ging es dabei um die mit dem neuen TV LeiZ einge­führte tarif­liche Über­las­sungs­höchst­dauer von 48 Monaten. Diese hat vor allem für Betriebe Bedeutung, die eigene betrieb­liche Rege­lungen zur Zeit­a­r­beit verein­baren. Für Betriebe ohne Betriebs­ver­ein­ba­rung gilt weiterhin eine Über­nah­me­ver­pflich­tung nach 24 Monaten Einsatz­zeit. Den Betrieben, die bereits davor eine Betriebs­ver­ein­ba­rung zur Zeit­a­r­beit abge­schlossen hatten, wurde die Fort­füh­rung ihrer beste­henden Rege­lungen ermög­licht. Der ange­passte TV LeiZ trat zum 1. April 2017 in Kraft. Zeit­gleich traten neue Bran­chen­zu­schläge für Arbeit­neh­mer­über­las­sung in der Metall- und Elektro-Industrie (TV BZ ME) in Kraft. Auch dies­be­züg­lich wurde eine Anpassung an das neue Arbeit­neh­mer­über­las­sungs­ge­setz erfor­der­lich. Hierbei ging es vor allem um eine neue Zuschlags­stufe von 65 Prozent nach 15 Monaten Einsatz­zeit. Beide Tarif­ver­träge (Einsatz- und Zeit­a­r­beits­branche) haben eine Mindest­lauf­zeit bis 31. Dezember 2020.

In der Tarif­runde 2018 wurde der TV LeiZ ohne mate­ri­elle Ände­rungen redak­ti­o­nell an die Verän­de­rungen in den Mantel­ta­rif­ver­trägen angepasst. Der ange­passte TV LeiZ trat mit unver­än­derter Mindest­lauf­zeit zum 1. Januar 2019 in Kraft.