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Tarifvertrag Zeitarbeit

Die Tarifvertragsparteien der Metall- und Elektro-Industrie haben bereits im Jahr 2012 mit dem Tarifvertrag Leih-/Zeitarbeit (TV LeiZ) die Rahmenbedingungen zum Einsatz von Zeitarbeit in den M+E-Betrieben geregelt. Parallel dazu haben die Tarifvertragsparteien der Zeitarbeit die materiellen Entgeltstrukturen von Zeitarbeitnehmern in Form von Branchenzuschlägen ergänzend vereinbart. Einschlägig für die M+E-Industrie ist der Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassung in der Metall- und Elektro-Industrie.

Zeitarbeit / Foto © AdobeStock/industrieblick
Foto: AdobeStock/industrieblick

Trotz des Engagements der Sozialpartner in der M+E-Industrie ist zum 1. April 2017 das geänderte Gesetz zur Arbeitnehmerüberlassung mit weiteren Einschränkungen der Zeitarbeit in Kraft getreten. Gesamtmetall und IG Metall habe sich im Rahmen der gesetzlichen Öffnungsklauseln darüber verständigt, den bestehenden Tarifvertrag an das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz anzupassen und den bestehenden Kompromiss zur Zeitarbeit fortzuführen. Insbesondere ging es dabei um die mit dem neuen TV LeiZ eingeführte tarifliche Überlassungshöchstdauer von 48 Monaten. Diese hat vor allem für Betriebe Bedeutung, die eigene betriebliche Regelungen zur Zeitarbeit vereinbaren. Für Betriebe ohne Betriebsvereinbarung gilt weiterhin eine Übernahmeverpflichtung nach 24 Monaten Einsatzzeit. Den Betrieben, die bereits davor eine Betriebsvereinbarung zur Zeitarbeit abgeschlossen hatten, wurde die Fortführung ihrer bestehenden Regelungen ermöglicht. Der angepasste TV LeiZ trat zum 1. April 2017 in Kraft. Zeitgleich traten neue Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassung in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) in Kraft. Auch diesbezüglich wurde eine Anpassung an das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz erforderlich. Hierbei ging es vor allem um eine neue Zuschlagsstufe von 65 Prozent nach 15 Monaten Einsatzzeit. Beide Tarifverträge (Einsatz- und Zeitarbeitsbranche) haben eine Mindestlaufzeit bis 31. Dezember 2020.

In der Tarifrunde 2018 wurde der TV LeiZ ohne materielle Änderungen redaktionell an die Veränderungen in den Manteltarifverträgen angepasst. Der angepasste TV LeiZ trat mit unveränderter Mindestlaufzeit zum 1. Januar 2019 in Kraft.