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Vereinbarkeit

Das Thema Verein­bar­keit hat einen festen Platz in der Metall- und Elektro-Industrie, dem Herz der Wirt­schaft, und ist auch ein fester Bestand­teil der betrieb­li­chen Perso­nal­po­litik. Unsere Unter­nehmen unter­stützen ihre Mita­r­beiter in jeder Leben­s­phase. Und das Thema ist auch nicht neu: Schon in einer Beschäf­tig­ten­be­fra­gung aus 2017 sagten 86 Prozent aller M+E-Arbeit­nehmer, dass sie kein Problem bei der Verein­bar­keit von Beruf und Familie haben.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der M+E-Industrie / Foto © AdobeStock/blacksalmon
Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der M+E-Industrie / Foto © AdobeStock/blacksalmon

Das Enga­ge­ment der Unter­nehmen ist äußerst viel­seitig und reicht von der betriebs­ei­genen Kinder­ta­gess­tätte und Eltern-Kind-Büros über flexible Arbeits­zeit­mo­delle und die Berück­sich­ti­gung von Fami­li­en­zeiten bei der Karrie­re­pla­nung bis hin zu indi­vi­du­ellen Lösungen. Die Tarif­ver­träge der Metall- und Elektro-Industrie geben den Unter­nehmen den erfor­der­li­chen Spielraum hierfür. Neben den bereits bisher beste­henden tarif­li­chen Spiel­räumen bietet auch der Tarif­ver­trag zum Mobilen Arbeiten flexible Möglich­keiten für die Betrieb­s­par­teien und die Beschäf­tigten zur Umsetzung und Ausge­stal­tung.

Die Verbände beraten und unter­stützen zudem die Unter­nehmen insbe­son­dere bei der Kinder­be­treuung.

Wird ein Ange­hö­riger pfle­ge­be­dürftig, möchten und müssen sich auch berufs­tä­tige Personen häufig für eine bestimmte Zeit selbst um ihn kümmern. Doch arbeiten und gleich­zeitig pflegen stellt viele Menschen – und damit auch ihre Arbeit­geber – vor große Probleme. Die Lösungs­an­sätze betreffen im Kern meist die Arbeits­zeit­ge­stal­tung, sehen aber auch Rege­lungen zu Arbeit­sort, Beratung und Rückkehr vor. Durch den Gestal­tungs­spiel­raum der tarif­ver­trag­li­chen Arbeits­zeit­re­ge­lungen haben die Unter­nehmen schon lange vor der gesetz­li­chen Regelung der „Fami­li­en­pfle­ge­zeit“ eine Vielfalt von pass­ge­nauen betrieb­li­chen Rege­lungen entwi­ckelt. Die gesetz­li­chen Rege­lungen wurden zudem im Jahr 2019 durch die tarif­ver­trag­liche Möglich­keit ergänzt, für Beschäf­tigte mit Kindern bis zur Voll­en­dung des 8. Lebens­jahres oder mit pfle­ge­be­dürf­tigen Ange­hö­rigen anstelle des tarif­li­chen Zusatz­geldes (T-ZUG (A)) Freistel­lungs­tage (8 Tage) zu bean­tragen.

Unsere Broschüre „Familie und Beruf im Herz der Wirt­schaft“ zeigt die viel­fäl­tigen Angebote der Unter­nehmen der Metall- und Elektro-Industrie zur best­mög­li­chen Verein­bar­keit. Dort werden vorbild­liche Beispiele aus Firmen und Werken vorge­stellt.