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Werkverträge

Werk­ver­träge sind ein elemen­tarer Bestand­teil des Wirt­schafts­le­bens. Seit Jahr­zehnten erbringen Hand­werker und Dienst­leister aus den verschie­densten Branchen in dieser Form ihre Leis­tungen. Auch aus dem privaten Alltag sind sie nicht wegzu­denken und reichen von der Auto­re­pa­ratur über den Einbau einer Küche oder Garte­n­a­r­beiten bis zum neuen Anstrich für das Wohn­zimmer. Das sind oft Arbeiten, die viele Bürger theo­re­tisch auch selbst über­nehmen könnten. Dennoch beauf­tragen sie damit in der Regel Fachleute – nicht nur wenn sie selbst dazu keine Zeit oder Lust haben, sondern auch weil die Spezi­a­listen die Arbeiten besser, schneller und effi­zi­enter erbringen: Sie haben das nötige Fach­wissen, das nötige Hand­werks­zeug, die nötigen Gerät­schaften, die nötige Erfahrung und dafür eigens geschultes Personal – alles Dinge, über die jemand nicht verfügt, wenn er solche Arbeiten nur gele­gent­lich ausführt. Außerdem wäre es zu teuer, für solche spora­di­schen Arbeiten das Personal und die Ausrüs­tung dauerhaft vorzu­halten.

Foto: dpa-picture-alliance 45782633

In der Wirt­schaft ist es nicht anders. Das ständige Über­prüfen und Anpassen ihrer Wert­schöp­fungs­ketten sind eine der wich­tigsten Aufgaben der Unter­nehmen. Nur dann bleiben sie effizient und können sich am Weltmarkt behaupten. Auch für sie ist es oft lohnender, sich auf ihre Kern­ak­ti­vi­täten zu konzen­trieren und Rand­be­reiche zunehmend in die Hände von Spezi­a­listen zu legen. Das betrifft ganz unter­schied­liche Bereiche wie zum Beispiel Kantinen, Reini­gungen, Logistik oder Bewachung, aber auch produk­ti­ons­nä­here Tätig­keits- und Ferti­gungs­be­reiche. So ist zum Beispiel auch die Auto­mo­bil­zu­lie­fe­rer­branche weit­ge­hend über Werk­ver­träge in den Wert­schöp­fungs­pro­zess einge­bunden. Dadurch werden die Vorteile der Arbeits­tei­lung genutzt und die Produk­ti­vität weiter gestei­gert.

Die zuneh­mende Arbeits­tei­lung durch Werk­ver­träge kommt beiden Seiten zugute: Die Unter­nehmen werden durch die Konzen­tra­tion auf ihre Kern­kom­pe­tenzen effi­zi­enter und beweg­li­cher. In einem zunehmend volatilen Umfeld mit immer hefti­geren, aber weniger kontrol­lier­baren Schwan­kungen können sie sich dadurch besser behaupten. Das macht die Betriebe und deren Kern­mann­schaften krisen­si­cherer.

Aber auch die Werk­ver­trags­firmen profi­tieren von den zusätz­li­chen Aufträgen: Sie können sich ebenfalls auf ihr Kern­ge­schäft konzen­trieren und erreichen durch die Bündelung der Kunden­auf­träge eine dauerhaft hohe Auslas­tung – und damit jene kritische Masse, die Voraus­set­zung für eine erfolg­reiche Spezi­a­li­sie­rung und Profes­si­o­na­li­sie­rung ist. So entstehen neue Arbeits­plätze mit eigenen Vergü­tungs­struk­turen und maßge­schnei­derten Tarif­ver­trägen. Diese Tarif­ver­träge in Werk­ver­trags­firmen sorgen – zusammen mit den in jedem Betrieb beste­henden Mitbe­stim­mungs­rechten – für den gleichen Schutz der Beleg­schaften.

Gesamt­me­tall wendet sich gegen Schein­werk­ver­träge und Schein­di­enst­ver­träge, also die illegale Nutzung (verdeckte Arbeit­neh­mer­über­las­sung). Ein solcher Rechts­miss­brauch ist bereits heute verboten. Schon jetzt haben die Betriebs­räte im Einsatz­be­trieb bei jedem Fremd­per­so­nal­ein­satz auf dem Betriebs­ge­lände weit­rei­chende Infor­ma­ti­ons­rechte. Auch gibt es bei Schein­werk­ver­trägen bereits wirksame und abschre­ckende Sank­ti­onen.

Das grund­sätz­liche Bekenntnis der Ampel-Koalition zu Werk­ver­trägen als elemen­tare Bestand­teile eines funk­tio­nie­renden Arbeits­markts ist daher zu begrüßen. Ein effek­tiver Schutz vor Miss­brauch kann im beste­henden Rechts­rahmen erfolgen.