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Zuwanderung

Die Erwerbs­zu­wan­de­rung von quali­fi­zierten Fach­kräften aus Dritt­staaten ist von zentraler Bedeutung für die deutsche Wirt­schaft. Unsere inter­na­ti­onal agie­renden Unter­nehmen sind dabei auf einen zügigen und unbü­ro­kra­ti­schen Perso­na­l­aus­tausch ange­wiesen. Der Abbau büro­kra­ti­scher Hürden im Umgang mit Visa und auslän­di­schen Berufs­ab­sch­lüssen kann entschei­dend sein auf dem Weg zu einem attrak­ti­veren Gastland Deut­sch­land. Deshalb stellt die Regierung mit ihrer geplanten Öffnung des Zuwan­de­rungs­ge­setzes die Weichen richtig, um die dringend benö­tigten Fach­kräfte aus dem Ausland dem Arbeits­markt zuzu­führen. Jedoch muss die Öffnung noch ambi­tio­nierter ausfallen, wenn es gelingen soll, die Netto­zu­wan­de­rung an den erhöhten Bedarf der Unter­nehmen in den nächsten Jahren anzu­passen.

Erwerbszuwanderung / Foto © AdobeStock/VRD
Erwerbszuwanderung / Foto © AdobeStock/VRD

Die aktu­a­li­sierte Broschüre „Arbeiten in Deut­sch­land – Zuwan­de­rungs­mög­lich­keiten auslän­di­scher Fach­kräfte“, die gemeinsam von der BDA und Gesamt­me­tall erar­beitet wurde, bietet eine sehr gute Übersicht über die praxis­re­le­vanten Aufent­halts­titel zur Erwerbs­mi­gra­tion aus Dritt­staaten. Sie stellt die wesent­li­chen Voraus­set­zungen und Rahmen­be­din­gungen der jewei­ligen Aufent­halts­titel, deren Dauer und Möglich­keit einer Verlän­ge­rung sowie Rege­lungen des Fami­li­ennach­zugs über­sicht­lich dar. Daneben bietet die Broschüre hilf­reiche Erläu­te­rungen zum Prozess der Erteilung und enthält auch Verweise auf weiter­füh­rende Infor­ma­ti­onen anderer Insti­tu­ti­onen.

Inhalt­lich haben sich bei der Aktu­a­li­sie­rung einige Verän­de­rungen und Ergän­zungen ergeben. Die zentralen Neue­rungen des refor­mierten Fach­kräf­te­ein­wan­de­rungs­ge­setzes, wie zum Beispiel die Chan­cen­karte und die Erwerbs­tä­tig­keit mit berufs­prak­ti­scher Erfahrung, die ab März 2024 gelten werden, wurden bereits in diese Auflage einge­ar­beitet. Zudem wurden die geltenden Gehalts­schwellen für 2023 angepasst.