Gesamtmetall fordert vor dem angekündigten Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas zur Reform des Arbeitszeitrechts eine klare und konsequente Umsetzung des Koalitionsvertrages vom Mai 2025. Im Mittelpunkt muss die gesetzliche Verankerung einer Wochenarbeitszeit stehen, ergänzt um rechtssichere Regelungen zur Vertrauensarbeitszeit.
Gesamtmetall-Hauptgeschäftsführer Oliver Zander: „Der Koalitionsvertrag enthält die eindeutige Zusage, dass die Wochenarbeitszeit und der Schutz der Vertrauensarbeitszeit kommen. Diese Zusage darf jetzt nicht verwässert werden. Denn das geltende Recht stammt aus einer Arbeitswelt, die mit der heutigen Realität vieler Betriebe nicht mehr viel zu tun hat.“
Das derzeitige Arbeitszeitgesetz mit seiner starren Ausrichtung auf tägliche Höchstarbeitszeiten erschwert es Unternehmen und Beschäftigten, auf schwankende Arbeitsanforderungen flexibel zu reagieren. Gerade in projektorientierter Arbeit, bei Auftragsspitzen oder engen Zeitfenstern entsteht regelmäßig der Bedarf, Arbeitszeiten innerhalb der Woche unterschiedlich zu verteilen. Zander: „Es geht dabei nicht um mehr Arbeit, sondern um mehr Flexibilität innerhalb der bestehenden Arbeitszeit. Diese Flexibilität fehlt im jetzigen System und führt in der Praxis immer wieder zu unnötigen Einschränkungen und Rechtsunsicherheit.“
Eine tarifliche Öffnungsklausel lehnt Gesamtmetall entschieden ab. Der im Koalitionsvertrag vereinbarte Weg einer unmittelbaren gesetzlichen Regelung ist eine bewusste und kluge Entscheidung dieser Koalition: In den Koalitionsverträgen der vergangenen beiden Legislaturperioden war eine tarifliche Öffnungsklausel vorgesehen, ist aber – auch aufgrund von Kritik der Gewerkschaften – zu Recht gescheitert. „Nur eine klare gesetzliche Regelung erreicht sämtliche Betriebe und schafft die notwendige Rechtssicherheit. Ein Tarifvorbehalt ist kein Ersatz für ein zentrales Reformversprechen dieser Bundesregierung“, so Zander.
Zugleich warnt Gesamtmetall vor weiteren Einschränkungen bei der Vertrauensarbeitszeit. Sie ist in vielen Unternehmen ein zentraler Bestandteil moderner Arbeitsorganisation und muss auch künftig rechtssicher möglich bleiben. Eine gesetzliche Reform muss daher Flexibilität ermöglichen und nicht zusätzliche Hürden schaffen. Mit der von renommierten Arbeitsrechtsexperten vorgeschlagenen Vereinbarungslösung, wonach einvernehmlich vereinbarte Vertrauensarbeitszeit von der Zeiterfassung ausgenommen werden muss, liegt bereits ein praxistauglicher und zugleich europarechtskonformer Vorschlag auf dem Tisch. „Statt funktionierende Modelle zu erschweren, sollte der Gesetzgeber sie klar absichern“, so Zander.
Kritisch sieht Gesamtmetall die ablehnende Haltung der Gewerkschaften gegenüber einer gesetzlichen Modernisierung des Arbeitszeitrechts. „Wer jede Reform blockiert, stellt sich gegen die Realität in den Betrieben und riskiert, dass ein zentraler Bestandteil des Koalitionsvertrags aus bloßem Starrsinn nicht umgesetzt wird. Während mit dem Bundestariftreuegesetz und der steuerlichen Begünstigung von Gewerkschaftsbeiträgen zentrale Vorhaben der SPD bereits umgesetzt wurden, erwarten wir jetzt die ebenso konsequente Umsetzung der vereinbarten arbeitszeitrechtlichen Modernisierung ohne Abstriche“, so Zander abschließend.
Alexander Dennebaum
Pressesprecher
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