Zum Inhalt springen

Unverwässerte Reform statt tarifpolitischer Flickenteppich

Wochen- und Vertrauensarbeitszeit

Gesamt­me­tall fordert vor dem ange­kün­digten Gesetz­ent­wurf von Bundes­a­r­beits­mi­nis­terin Bärbel Bas zur Reform des Arbeits­zeit­rechts eine klare und konse­quente Umsetzung des Koali­ti­ons­ver­trages vom Mai 2025. Im Mittel­punkt muss die gesetz­liche Veran­ke­rung einer Wochen­a­r­beits­zeit stehen, ergänzt um rechts­si­chere Rege­lungen zur Vertrau­ens­a­r­beits­zeit.

Gesamt­me­tall-Haupt­ge­schäfts­führer Oliver Zander: „Der Koali­ti­ons­ver­trag enthält die eindeu­tige Zusage, dass die Wochen­a­r­beits­zeit und der Schutz der Vertrau­ens­a­r­beits­zeit kommen. Diese Zusage darf jetzt nicht verwäs­sert werden. Denn das geltende Recht stammt aus einer Arbeits­welt, die mit der heutigen Realität vieler Betriebe nicht mehr viel zu tun hat.“

Das derzei­tige Arbeits­zeit­ge­setz mit seiner starren Ausrich­tung auf tägliche Höchst­a­r­beits­zeiten erschwert es Unter­nehmen und Beschäf­tigten, auf schwan­kende Arbeits­an­for­de­rungen flexibel zu reagieren. Gerade in projek­to­ri­en­tierter Arbeit, bei Auftrags­spitzen oder engen Zeit­fens­tern entsteht regel­mäßig der Bedarf, Arbeits­zeiten innerhalb der Woche unter­schied­lich zu verteilen. Zander: „Es geht dabei nicht um mehr Arbeit, sondern um mehr Flexi­bi­lität innerhalb der beste­henden Arbeits­zeit. Diese Flexi­bi­lität fehlt im jetzigen System und führt in der Praxis immer wieder zu unnötigen Einschrän­kungen und Rechts­un­si­cher­heit.“

Eine tarif­liche Öffnungs­klausel lehnt Gesamt­me­tall entschieden ab. Der im Koali­ti­ons­ver­trag verein­barte Weg einer unmit­tel­baren gesetz­li­chen Regelung ist eine bewusste und kluge Entschei­dung dieser Koalition: In den Koali­ti­ons­ver­trägen der vergan­genen beiden Legis­la­tur­pe­ri­oden war eine tarif­liche Öffnungs­klausel vorge­sehen, ist aber – auch aufgrund von Kritik der Gewerk­schaften – zu Recht geschei­tert. „Nur eine klare gesetz­liche Regelung erreicht sämtliche Betriebe und schafft die notwen­dige Rechts­si­cher­heit. Ein Tarif­vor­be­halt ist kein Ersatz für ein zentrales Reform­ver­spre­chen dieser Bundes­re­gie­rung“, so Zander.

Zugleich warnt Gesamt­me­tall vor weiteren Einschrän­kungen bei der Vertrau­ens­a­r­beits­zeit. Sie ist in vielen Unter­nehmen ein zentraler Bestand­teil moderner Arbeits­or­ga­ni­sa­tion und muss auch künftig rechts­si­cher möglich bleiben. Eine gesetz­liche Reform muss daher Flexi­bi­lität ermög­li­chen und nicht zusätz­liche Hürden schaffen. Mit der von renom­mierten Arbeits­rechts­ex­perten vorge­schla­genen Verein­ba­rungs­lö­sung, wonach einver­nehm­lich verein­barte Vertrau­ens­a­r­beits­zeit von der Zeit­er­fas­sung ausge­nommen werden muss, liegt bereits ein praxi­s­taug­li­cher und zugleich euro­pa­rechts­kon­former Vorschlag auf dem Tisch. „Statt funk­tio­nie­rende Modelle zu erschweren, sollte der Gesetz­geber sie klar absichern“, so Zander.

Kritisch sieht Gesamt­me­tall die ableh­nende Haltung der Gewerk­schaften gegenüber einer gesetz­li­chen Moder­ni­sie­rung des Arbeits­zeit­rechts. „Wer jede Reform blockiert, stellt sich gegen die Realität in den Betrieben und riskiert, dass ein zentraler Bestand­teil des Koali­ti­ons­ver­trags aus bloßem Starrsinn nicht umgesetzt wird. Während mit dem Bunde­s­t­a­rift­reu­e­ge­setz und der steu­er­li­chen Begüns­ti­gung von Gewerk­schafts­bei­trägen zentrale Vorhaben der SPD bereits umgesetzt wurden, erwarten wir jetzt die ebenso konse­quente Umsetzung der verein­barten arbeits­zeit­recht­li­chen Moder­ni­sie­rung ohne Abstriche“, so Zander abschlie­ßend.