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M+E Ausgleichsvereinigung / Foto © AdobeStock/Jonás Torres

Abgaben an die Künst­ler­so­zi­a­l­ver­si­che­rung M+E-Ausgleichs­ver­ei­ni­gung

Unter­nehmen, die Leis­tungen eines selbst­stän­digen Künstlers oder Publi­zisten in Anspruch nehmen („Verwerter“), müssen eine Abgabe an die Künst­ler­so­zi­a­l­ver­si­che­rung zahlen. Die Ermitt­lung der Künst­ler­so­zi­a­l­ab­gabe ist jedoch komplex und fehler­an­fällig und daher personal- und verwal­tungs­kos­ten­auf­wendig. Zur Unter­stüt­zung der Unter­nehmen der Metall- und Elektro-Industrie wurde eine Ausgleichs­ver­ei­ni­gung gegründet.

Nach dem Künst­ler­so­zi­a­l­ver­si­che­rungs­ge­setz (KSVG) können sich Unter­nehmen zu einer Ausgleichs­ver­ei­ni­gung zusam­menschließen. Die Ausgleichs­ver­ei­ni­gung übernimmt für ihre Mitglieder die gegenüber der Künst­ler­so­zi­al­kasse beste­henden Pflichten, insbe­son­dere die Entrich­tung der Künst­ler­so­zi­a­l­ab­gabe und die monat­li­chen Voraus­zah­lungen mit befrei­ender Wirkung. Damit entfällt die Abga­be­ver­pflich­tung zwar nicht, aber das Unter­nehmen muss nicht mehr selber alle abga­be­re­le­vanten Vorgänge erfassen, prüfen, die Abgabe entrichten und die entspre­chenden Belege aufbe­wahren.

Außerdem kann die Künst­ler­so­zi­al­kasse mit einer Ausgleichs­ver­ei­ni­gung eine andere Bemes­sungs­grund­lage für die Abgaben festlegen, als im Gesetz vorge­sehen. Bei der M+E-Ausgleichs­ver­ei­ni­gung wurde mit der berufs­ge­nos­sen­schaft­li­chen Jahres­ent­geltsumme eine Bemes­sungs­grund­lage fest­ge­legt, die bereits in jedem Unter­nehmen vorhanden ist und nicht zusätz­lich ermittelt werden muss.

Mitglied werden können alle Verbände, die bei Gesamt­me­tall Mitglied sind sowie deren Mitglieds­un­ter­nehmen.

Der Prozent­satz der Künst­ler­so­zi­a­l­ab­gabe wird bis zum 30. September eines jeden Jahres für das nach­fol­gende Kalen­der­jahr vom Bundes­mi­nis­te­rium für Arbeit und Soziales fest­ge­setzt: Im Jahr 2025 beträgt er 5,0 Prozent.

Wenn Sie an einer Mitglied­s­chaft in der M+E-Ausgleichs­ver­ei­ni­gung inter­es­siert sind, schicken Sie bitte den ausge­füllten Beitritts­an­trag auf dem Postweg zurück. Alle Dokumente finden Sie in der rechten Spalte zum Download.

Zum Vorstand der M+E-Ausgleichs­ver­ei­ni­gung gehören Frank Meyer (Vorsit­zender), Reinhard Schöttl und Annette Bartos, einge­tragen beim Amts­ge­richt Berlin Char­lot­ten­burg VR 29253 B.

Die Anschrift lautet:

KSV-Ausgleichs­ver­ei­ni­gung der Metall- und Elektro-Industrie e. V.
Voßstraße 16
10117 Berlin