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M+E Ausgleichsvereinigung / Foto © AdobeStock/Jonás Torres

Abgaben an die Künstlersozialversicherung M+E-Ausgleichsvereinigung

Unternehmen, die Leistungen eines selbstständigen Künstlers oder Publizisten in Anspruch nehmen („Verwerter“), müssen eine Abgabe an die Künstlersozialversicherung zahlen. Die Ermittlung der Künstlersozialabgabe ist jedoch komplex und fehleranfällig und daher personal- und verwaltungskostenaufwendig. Zur Unterstützung der Unternehmen der Metall- und Elektro-Industrie wurde eine Ausgleichsvereinigung gegründet.

Nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) können sich Unternehmen zu einer Ausgleichsvereinigung zusammenschließen. Die Ausgleichsvereinigung übernimmt für ihre Mitglieder die gegenüber der Künstlersozialkasse bestehenden Pflichten, insbesondere die Entrichtung der Künstlersozialabgabe und die monatlichen Vorauszahlungen mit befreiender Wirkung. Damit entfällt die Abgabeverpflichtung zwar nicht, aber das Unternehmen muss nicht mehr selber alle abgaberelevanten Vorgänge erfassen, prüfen, die Abgabe entrichten und die entsprechenden Belege aufbewahren.

Außerdem kann die Künstlersozialkasse mit einer Ausgleichsvereinigung eine andere Bemessungsgrundlage für die Abgaben festlegen, als im Gesetz vorgesehen. Bei der M+E-Ausgleichsvereinigung wurde mit der berufsgenossenschaftlichen Jahresentgeltsumme eine Bemessungsgrundlage festgelegt, die bereits in jedem Unternehmen vorhanden ist und nicht zusätzlich ermittelt werden muss.

Mitglied werden können alle Verbände, die bei Gesamtmetall Mitglied sind sowie deren Mitgliedsunternehmen.

Der Prozentsatz der Künstlersozialabgabe wird bis zum 30. September eines jeden Jahres für das nachfolgende Kalenderjahr vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgesetzt: Im Jahr 2024 beträgt er 5,0 Prozent.

Wenn Sie an einer Mitgliedschaft in der M+E-Ausgleichsvereinigung interessiert sind, schicken Sie bitte den ausgefüllten Beitrittsantrag auf dem Postweg zurück. Alle Dokumente finden Sie in der rechten Spalte zum Download.

Zum Vorstand der M+E-Ausgleichsvereinigung gehören Frank Meyer (Vorsitzender), Reinhard Schöttl und Annette Bartos, eingetragen beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg VR 29253 B.

Die Anschrift lautet:

KSV Ausgleichsvereinigung der Metall- und Elektro- Industrie e. V.
Voßstraße 16
10117 Berlin