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Leitlinien der Unternehmen der Metall- und Elektro-Industrie

Erhaltung und Stärkung der Wett­be­werbs­fä­hig­keit Tarif­po­li­ti­sches Leitbild

Aufgabe / Rolle / Ziel Arbeitgeberverbände

Das gemein­same Ziel der M+E-Verbän­de­fa­milie ist die Erhaltung und Stärkung der Wett­be­werbs­fä­hig­keit der Mitglieds­un­ter­nehmen. Die Kern­auf­gabe der M+E-Verbände ist dabei der Abschluss von inter­es­sen­ge­rechten und diffe­ren­zierten Tarif­ver­trägen und die kraft­volle Vertre­tung der Inter­essen ihrer Mitglieds­un­ter­nehmen. Mit ihrer Tarif­po­litik haben die M+E-Verbände dafür zu sorgen, dass am Standort Deut­sch­land Arbeits­plätze in der M+E-Industrie erhalten und hinzu­ge­wonnen werden.

Tarifautonomie nötig für Tarifvertrag / Definition Tarifautonomie / Tarifbindung

Die M+E-Verbände bekennen sich ausdrü­ck­lich zur Tarif­au­to­nomie als eine der Säulen der Sozialen Markt­wirt­schaft in Deut­sch­land. Sie ist Basis ihres gemein­samen Handelns. Durch sie gestalten Tarif­ver­trags­par­teien nach Artikel 9 Abs. 3 Grund­ge­setz die Arbeits- und Wirt­schafts­be­din­gungen ohne staat­liche Einmi­schung.

Tarif­au­to­nomie umfasst auch die negative Koali­ti­ons­frei­heit, also die Möglich­keit, sich beste­henden Koali­ti­onen nicht anzu­schließen, beste­hende Tarif­ver­träge nicht anzu­wenden oder einen Tarift­rä­ger­ver­band zu verlassen.

Tarif­bin­dung ist frei­willig. Eine Zwang­s­ta­rif­bin­dung wider­spricht ihr. Sie wäre das Ende der pass­ge­nauen und inter­es­sen­ge­rechten Tarif­ver­träge und letztlich der Tarif­au­to­nomie in Deut­sch­land.

Wir als Verbände der M+E-Industrie bekennen uns zur Stärkung der Tarif­bin­dung durch Tarif­ver­träge, die die Wett­be­werbs­fä­hig­keit der Unter­nehmen fördern. Gleich­zeitig wissen wir um die Bedeutung der Mitglied­s­chaft in einem Arbeit­ge­ber­ver­band ohne die Vermitt­lung eines Verband­s­ta­rif­ver­trages. Die OT-Mitglied­s­chaft wurde als Ausgleich für die fehlende Verhand­lungs- und Arbeits­kampf­pa­rität zwischen Gewerk­schaften und Arbeit­ge­bern geschaffen. Sie ist Ausdruck der im Grund­ge­setz garan­tierten negativen Koali­ti­ons­frei­heit und heute ein unver­zicht­barer Teil des Tarif­sys­tems in der M+E-Industrie. Sie trägt zu dessen Stabi­lität bei. Der OT-Bereich ist ein notwen­diges Korrektiv zu komplexen, unfle­xi­blen, nicht mehr inter­es­sen­ge­rechten und damit nicht den Bedürf­nissen der Betriebe entspre­chenden Flächen­ta­rif­ver­trägen. Dies gilt insbe­son­dere für kleine und mittel­stän­di­sche Unter­nehmen.

OT-Mitglied­s­chaft bedeutet nicht „Tarif­ferne“. Viele OT-Unter­nehmen orien­tieren sich am Flächen­ta­rif­ver­trag oder haben einen eigenen Haus­ta­rif­ver­trag. OT ermög­licht es den Unter­nehmen die Rege­lungen des Flächen­ta­rif­ver­trags je nach Unter­neh­mens­si­tua­tion anzu­passen. Diese Möglich­keit hätten sie innerhalb des Flächen­ta­rif­ver­trags nicht im gleichen Umfang.

Tari­fun­ge­bun­dene Unter­nehmen dürfen gegenüber tarif­ge­bun­denen Unter­nehmen nicht diskri­mi­niert werden. Wenn der Gesetz­geber tarif­dis­po­si­tives Recht schafft, muss er die Möglich­keit vorsehen, dass auch tari­fun­ge­bun­dene Unter­nehmen den abwei­chenden Tarif­ver­trag anwenden können, sofern diese Arbeits­ver­hält­nisse unter den Geltungs­be­reich des abwei­chenden Tarif­ver­trags fallen.

In der Metall- und Elektro-Industrie sind die Flächen­ta­rif­ver­träge nach wie vor die Leit­be­din­gungen. Sie erfassen bis heute einen großen Teil der Unter­nehmen und ihre Mita­r­beiter. Die Anzahl der tarif­ge­bun­denen Betriebe sinkt zwar auch in der M+E-Industrie – ebenso wie die Gewerk­schafts­mit­glied­s­chaft –, dennoch ist die Anzahl der bei tarif­ge­bun­denen Betrieben Beschäf­tigten seit 15 Jahren stabil geblieben. Haus­ta­rif­ver­träge erhöhen die Tarif­bin­dung deutlich. Zudem orien­tieren sich zahl­reiche nicht-tarif­ge­bun­dene Unter­nehmen an den Rege­lungen des Flächen­ta­rif­ver­trags. Trotz struk­tu­reller Verän­de­rungen wie der Globa­li­sie­rung oder der Digi­ta­li­sie­rung hat er nach wie vor eine große Ausstrah­lungs­wir­kung, muss sich aber auch in Zukunft bewähren.

Herausforderungen

Zentrale Voraus­set­zung für die Funk­ti­ons­fä­hig­keit dieses Systems ist, dass sich die Koali­ti­onen gleich stark gegen­über­stehen. Seit langer Zeit werfen sich Arbeit­geber und Gewerk­schaften vor, dass die Verhand­lungs- und Arbeits­kampf­pa­rität nicht mehr bestehe. Als Folge weitet die Arbeit­neh­mer­seite den Arbeits­kampf aus.

Für die Verhand­lungs- und Arbeits­kampf­pa­rität zwischen Gewerk­schaften und Arbeit­ge­bern ist eine Kodi­fi­zie­rung des Arbeits­kampfrechts notwendig, um die Arbeits­kampf­mittel wieder in ein Gleich­ge­wicht zu bringen. Der Ausschluss von Arbeits­kämpfen für Tarif­so­zi­al­pläne ist gesetz­lich klar­zu­stellen. Insbe­son­dere braucht es eine Antwort auf die Tages­s­treiks. Wir setzen uns deshalb für eine Verbes­se­rung des Schlich­tungs- und Schied­s­ab­kom­mens in der M+E-Industrie ein. Wir fordern eine Regelung, dass Tages­s­treiks nur nach vorhe­riger Schlich­tung ange­wendet werden dürfen. Insgesamt ist ein verant­wor­tungs­vol­lerer Umgang der IG Metall mit Streiks notwendig.

Die steigende Bedeutung des tarif­freien Bereichs wird vom Bundes­a­r­beits­ge­richt (BAG) als Grund für die Stärkung der Arbeits­kampf­fä­hig­keit der Gewerk­schaften angeführt. Damit versucht das BAG, klein­tei­lige und eigent­lich schon verlorene Struk­turen zu retten, beschä­digt und schwächt aber das funk­ti­ons­fä­hige Flächen­ta­rif­ver­trags­system in der M+E-Industrie. Das BAG darf nicht den fehlenden Orga­ni­sa­ti­ons­willen der Arbeit­nehmer kompen­sieren. Denn die Stärkung einer schwachen Gewerk­schafts­seite in anderen Branchen durch die Recht­spre­chung passt nicht zu der Kampf­kraft einer IG Metall in der M+E-Industrie.

Ergebnis der fehlenden Arbeits­kampf­pa­rität zwischen den Tarif­ver­trags­par­teien ist ein Flächen­ta­rif­ver­trag mit Höchst­kon­di­ti­onen, gefolgt von Absetz­be­we­gungen wie Outsour­cing oder dem Wechsel in den OT-Bereich. Die abneh­mende Tarif­bin­dung ist Ausdruck der sinkenden Wett­be­werbs­fä­hig­keit innerhalb des Flächen­ta­rif­ver­trags. Vor allem kleine und mittel­stän­di­sche Unter­nehmen sehen sich zunehmend nicht mehr ausrei­chend berück­sich­tigt. Ihr Rückzug aus dem Flächen­ta­rif­ver­trag sorgt für Absch­lüsse, die aufgrund ihrer Komple­xität und der Kosten­stei­ge­rung ohne Abwei­chungs­mög­lich­keiten erosi­ons­be­schleu­ni­gend wirken. Dieser Teufels­kreis muss durch­bro­chen werden. Der Flächen­ta­rif­ver­trag muss für alle Größen­klassen und Konjunk­tur­lagen sach­ge­rechte Lösungen bieten.

Tarif­ver­träge müssen frei aushan­delbar sein. Dennoch gab und gibt es wieder­holt poli­ti­sche Eingriffe in die Tarif­au­to­nomie. Ein Beispiel war die Einfüh­rung des gesetz­li­chen Mindest­lohnes im Jahr 2015 und seine Erhöhung 2022. Die politisch veran­lasste Anhebung des Mindest­lohns auf 12 Euro unter Aushöh­lung der Arbeit der Mindest­lohn­kom­mis­sion war ein massiver Eingriff in die verfas­sungs­recht­lich garan­tierte Tarif­au­to­nomie. Das beschä­digte das gesamte Tarif­ver­trags­system nach­haltig. Hierunter fällt auch, wenn nach einem Tari­f­ab­schluss einer der Verhand­lungs­partner die zuvor nicht erreichten Ziele bei der Politik einfor­dert oder die Politik in gefundene tarif­ver­trag­liche Kompro­misse eingreift. Zu einer funk­tio­nie­renden Sozi­al­part­ner­schaft gehört es, die Tarif­aus­ein­an­der­set­zungen mit dem Ziel einer für beide Seiten trag­fä­higen Lösung zu führen und den gefun­denen und akzep­tierten Kompro­miss zu vertreten.

Gegen Zwangstarifbindung / Akzeptanz statt Zwang

Wir sind gegen eine steu­er­liche oder sozi­a­l­ver­si­che­rungs­recht­liche Privi­le­gie­rung von Gewerk­schafts­bei­trägen oder von tarif­li­chem Arbeits­ent­gelt. Die Mitglie­d­er­wer­bung liegt in der Eigen­ver­ant­wor­tung der tarif­po­li­ti­schen Akteure. Einen Gewerk­schafts­bonus lehnen wir aus grund­sätz­li­chen Erwä­gungen ab, weil er zur Spaltung der Beleg­schaften führt.

Die Tarif­bin­dung muss auf anderem Weg gestärkt und ausgebaut werden. Dafür entschei­dend sind die Inhalte und das Image der Flächen­ta­rif­ver­träge. Ein inter­es­sen­ge­rechter, pass­ge­nauer und bei Bedarf anpass­barer Tarif­ver­trag ist der beste und sinn­vollste Anreiz, die Tarif­bin­dung einzu­gehen.

Das Ziel der Tarif­au­to­nomie ist nicht die hundert­pro­zen­tige Tarif­bin­dung. Diese hat es in der Geschichte der Tarif­au­to­nomie auch nie gegeben. Tarif­bin­dung per se stellt keinen Wert dar. Sie ist daran zu messen, ob die Tarif­ver­trags­par­teien in freien Verhand­lungen für beide Seiten attrak­tive und wett­be­werbs­fä­hige Verträge aushan­deln. Dann bieten Tarif­ver­träge einen Mehrwert.

Allgemeinverbindlichkeitserklärung

Jede Allge­mein­ver­bind­lich­keits­er­klä­rung (AVE) ist ein Eingriff in die Tarif­au­to­nomie und schränkt die negative Koali­ti­ons­frei­heit ein. Sie ist ein Akt staat­li­cher (Zwangs-) Erstre­ckung eines Tarif­ver­trages auf Außen­seiter und führt daher nicht zu mehr Tarif­bin­dung, sondern lediglich zu mehr Tarif­gel­tung. Daher muss die AVE von der Mehrheit der Mitglieder des Tarif­aus­schusses beschlossen und damit demo­kra­tisch legi­ti­miert werden. Dass die Inter­essen beider Sozi­al­partner in diesem Verfahren berück­sich­tigt werden, wird durch die pari­tä­ti­sche Besetzung des Tarif­aus­schusses sicher­ge­stellt. Wir setzen uns für die Beibe­hal­tung dieses Verfah­rens ein und sprechen uns daher explizit gegen die Bestre­bungen aus, das Mehr­heits­prinzip im Tarif­aus­schuss abzu­schaffen oder umzu­kehren und die Voraus­set­zung der AVE weiter aufzu­wei­chen.

Bisher diente die AVE im Regelfall der Wett­be­werbs­gleich­heit bei bran­chen­spe­zi­fi­schen sozi­a­l­ver­si­che­rungs­ähn­li­chen Sonder­schutz­be­dürf­nissen. Demen­spre­chend wurden lediglich Teile eines Tarif­ver­trags­werks für allge­mein­ver­bind­lich erklärt. Eine AVE für ein gesamtes Flächen­ta­rif­ver­trags­system gibt es bislang nicht. Dies muss so bleiben.

In der Metall- und Elektro-Industrie wäre die Anwendung der AVE eine Bank­rott­er­klä­rung der Tarif­ver­trags­par­teien. Eine Stärkung der AVE beseitigt nicht die Ursachen der sinkenden Tarif­bin­dung. Sie generiert gerade kein Mitglie­der­wachstum, sondern kann sogar zu Mitglie­der­ver­lust führen und birgt zudem die Gefahr von massiven Stand­ort­ver­la­ge­rungen.

Die Zemen­tie­rung des Niveaus der Arbeits­be­din­gungen im Inland würde mit einer Schwä­chung der deutschen Wirt­schaft im inter­na­ti­o­nalen Wett­be­werb einher­gehen. Sie hätte die Verla­ge­rung von Betrieben ins Ausland zur Folge. Deshalb muss die AVE eine Ausnahme bleiben.

Tarifvertrag der Zukunft

Es ist unser Ziel, den Flächen­ta­rif­ver­trag wieder so attraktiv zu gestalten, dass er eine Heimat für alle Unter­nehmen der M+E-Industrie sein kann. Wir wollen für die knapp vier Millionen Mita­r­beiter der Metall- und Elektro-Industrie wett­be­werbs­fä­hige Arbeits­be­din­gungen gestalten. In diesem Sinne setzen wir uns für einen einfa­cheren, schlan­keren, flexi­bleren und damit attrak­ti­veren Flächen­ta­rif­ver­trag ein.

Unter­nehmen wollen sich wieder mit dem Flächen­ta­rif­ver­trag iden­ti­fi­zieren können. Dafür muss dieser die gesamte M+E-Industrie abbilden und nicht nur dieje­nigen Unter­nehmen, denen es gut geht. Der Flächen­ta­rif­ver­trag muss wieder Mindest­be­din­gungen festlegen. Das ist seine defi­nierte Aufgabe. Ein daue­r­haftes „Höher, Schneller, Weiter“ muss gestoppt werden, damit der Flächen­ta­rif­ver­trag und letztlich die Tarif­au­to­nomie erhalten werden kann.

Derzeit leiden die Flächen­ta­rif­ver­träge der M+E-Industrie an einer sehr hohen Komple­xität, die einen zuneh­menden Teil der Unter­nehmen über­for­dert. Dies gilt insbe­son­dere für die Arbeits­zeit­re­ge­lungen. Auch das Kosten­ni­veau insbe­son­dere in den unteren Entgelt­gruppen ist im inter­na­ti­o­nalen Vergleich zu hoch. Inzwi­schen müssen viele Unter­nehmen auf externe und globale Lösungen zurück­greifen, um die hohen Kosten der deutschen Standorte zu kompen­sieren.

Es gilt, den Flächen­ta­rif­ver­trag an unter­schied­liche Bedin­gungen in den Unter­nehmen anzu­passen. Der Flächen­ta­rif­ver­trag wird immer mehr Hete­ro­ge­nität abbilden müssen je weiter der Struk­tur­wandel aufgrund von Digi­ta­li­sie­rung und Elek­tri­fi­zie­rung voran­schreitet. Die Verän­de­rungen in Tech­no­logie und Arbeits­ab­läufen erfordern beweg­liche Rahmen­be­din­gungen.

Statt einer Lösung für alles, müssen die flächen­ta­rif­li­chen Rege­lungen die flexible Antwort auf alle denkbaren unter­schied­li­chen betrieb­li­chen Gestal­tungen sein.

Im Rahmen der fort­s­chrei­tenden Digi­ta­li­sie­rung verändern sich die Wert­schöp­fungs­ketten. Wir wollen in den Tarif­ver­trägen wett­be­werbs­fä­hige Lösungen für die volle Wert­schöp­fungs­kette innerhalb der M+E-Industrie anbieten. Dazu zählen auch die indus­trie­nahen Dienst­leis­tungen. Nachdem mit der Tari­fie­rung der Kontrakt­lo­gistik und der IT-Dienst­leis­tung begonnen wurde, sind auch für die Bereiche „Software-Schmieden“, Facility Manage­ment und Entwick­lungs­dienst­leister Tarif­werke zu verein­baren. Eine Tari­fie­rung dieser, in der Wert­schöp­fungs­kette enthal­tenen Dienst­leis­tungen stärkt die Tarif­bin­dung.

Öffnungsklauseln für betriebliche Abweichungsmöglichkeiten

Die Attrak­ti­vität des Flächen­ta­rif­ver­trags muss durch Abwei­chungs­mög­lich­keiten erhöht werden. Dafür sind Öffnungs­klau­seln zwingend notwendig. Sie ermög­li­chen pass­ge­naue Adap­ti­onen an die unter­schied­li­chen betrieb­li­chen Anfor­de­rungen. Die Betrieb­s­par­teien sind dafür die richtigen Akteure.

Dauerhafte automatische Differenzierung und Variabilisierung

Die Verein­ba­rung einer wirksamen und daue­r­haften Möglich­keit zur auto­ma­ti­schen Diffe­ren­zie­rung durch die Betrieb­s­par­teien innerhalb des Flächen­ta­rif­ver­trags, auch in wirt­schaft­lich schwie­rigen Situa­ti­onen, ist glei­cher­maßen notwendig. Die in der M+E-Industrie verein­barte auto­ma­ti­sche Diffe­ren­zie­rung muss dauerhaft gelten.

Die frei­wil­lige unter­neh­mens­er­folgs­ab­hän­gige Vergütung sowohl in Zeiten besonders guter als auch in Zeiten besonders schlechter Ertrags­lage (Vari­a­bi­li­sie­rung) steigert die Attrak­ti­vität des Flächen­ta­rif­ver­trags. Das können beispiels­weise ein vom Betriebs­er­gebnis abhän­giges Weih­nachts­geld oder Einma­l­zah­lungen anstelle von Tabel­len­er­hö­hungen sein.

Module

Wir sprechen uns für den Auf- und Ausbau eines tarif­li­chen Baukas­ten­sys­tems für bestimmte, klar defi­nierte betrieb­liche Konstel­la­ti­onen aus. Dieses haben wir in der Vergan­gen­heit in ausge­wählten Bereichen erprobt.

Rahmenbedingungen

Ebenso ziel­füh­rend sind flächen­ta­rif­liche Rahmen­be­din­gungen, die durch betrieb­liche Lösungen ausge­füllt werden. Ein aktuelles Beispiel dafür ist der Tarif­ver­trag zur Mobilen Arbeit. In Zukunft wird immer zu über­prüfen sein, ob sich ein Rege­lungs­be­reich sinnvoll durch solche Rahmen­re­ge­lungen abbilden lässt. Insbe­son­dere in Bereichen mit Unter­schieden in Unter­neh­mens­or­ga­ni­sa­tion und Einsatz­be­reich soll diese Technik genutzt werden.

Umgang Sozialpartner

Die Struktur der M+E-Industrie wandelt sich funda­mental und in großer Geschwin­dig­keit. Der Flächen­ta­rif­ver­trag kann in seiner jetzigen Form diesen Wandel nicht mehr abbilden. Er muss refor­miert und attrak­tiver gestaltet werden. Dies stärkt zugleich die Tarif­bin­dung in Deut­sch­lands wich­tigster Industrie. Ohne Reformen werden der Flächen­ta­rif­ver­trag und mit ihm die Tarif­au­to­nomie nicht von Dauer sein. Der Schaden für den Indus­tri­e­standort und unsere Gesell­schaft wären enorm. Die Reform des Flächen­ta­rif­ver­trags ist ohne die IG Metall nicht möglich. Die beschrie­benen Ziele können wir nur gemeinsam erreichen. Dafür brauchen wir einen neuen Dialog mit der Gewerk­schaft zum Struk­tur­wandel in Folge von Digi­ta­li­sie­rung und Elek­tri­fi­zie­rung sowie dessen tarif­po­li­ti­scher Bewäl­ti­gung, der Reform des Flächen­ta­rif­ver­trags in der M+E-Industrie und der dadurch möglichen Erhöhung der Tarif­bin­dung.

Notwendig ist ein offener, daue­r­hafter Austausch, um eine bessere Arbeits­grund­lage zu schaffen und Verläss­lich­keit herzu­stellen.