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Versprochene Bürokratieentlastung für die Wirtschaft nicht durch neue Belastung gleich wieder verspielen

EU-Richt­linie zur Nach­hal­tig­keits­be­richt­er­stat­tung von Unter­nehmen (CSRD)

Gesamt­me­tall begrüßt, dass der Refe­ren­ten­ent­wurf zur Umsetzung der EU-Richt­linie zur Nach­hal­tig­keits­be­richt­er­stat­tung von Unter­nehmen (CSRD) heute von der Tages­ord­nung des Bundes­ka­bi­netts genommen wurde. Mit dieser EU-Richt­linie wurden die Vorgaben für die verpflich­tende Bericht­er­stat­tung von Unter­nehmen zur Einhal­tung von Umwelt- und Sozi­al­stan­dards im Lage­be­richt erheblich verschärft. Die erfor­der­liche Umsetzung der Richt­linie in Deut­sch­land wird aber wieder einmal zu deut­li­chen Belas­tungen für die Unter­nehmen führen.

So sieht der Refe­ren­ten­ent­wurf für das Umset­zungs­ge­setz einen Erfül­lungs­auf­wand für die Unter­nehmen von einmalig 748 Millionen Euro und dann jährlich von 1,4 Milli­arden Euro vor. Erste Rück­mel­dungen aus den Unter­nehmen deuten darauf hin, dass die Gesamt­kosten sogar dreimal höher ausfallen könnten. Zum Vergleich: Das ebenfalls im Gesetz­ge­bungs­pro­zess befind­liche Vierte Büro­kra­tie­ent­las­tungs­ge­setz (BEG IV) soll die Wirt­schaft um gerade einmal 944 Millionen Euro entlasten.

Gesamt­me­tall-Haupt­ge­schäfts­führer Oliver Zander: „Der gesamte positive Entlas­tungs­ef­fekt für die Unter­nehmen durch das BEG IV würde durch die zu erwar­tenden Belas­tungen durch die Umsetzung der EU-Nach­hal­tig­keits­richt­linie bereits im ersten Jahr nahezu zunich­te­ma­chen. Und schon ab dem zweiten Jahr wären die Unter­nehmen wieder deutlich mehr belastet als entlastet. Es ist deshalb richtig und wichtig, dass sich die Bundes­re­gie­rung für dieses Umset­zungs­ge­setz die nötige Zeit nimmt, um die büro­kra­tie­ärmste Regelung zu finden.“

Ein großes Problem entstehe zudem durch das Durch­ein­ander zwischen EU-Nach­hal­tig­keits­be­richt­er­stat­tungs­richt­linie, dem deutschen Liefer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­setz und der künftigen EU-Liefer­ket­ten­richt­linie. Keines­falls dürften hier am Ende zwei Berichte von den Unter­nehmen vorzu­legen sein.

„Es wird immer deut­li­cher, dass wir auf Ebene der EU für die nach­hal­tige Gestal­tung und Über­prü­fung von Liefer­ketten einen völlig neuen Ansatz brauchen, der nicht alle Unter­nehmen in Europa unter Gene­ra­l­ver­dacht stellt und dieses Chaos unter­schied­li­cher Gesetz­ge­bung beendet. Mit dieser sich über­lap­penden und extrem teuren Nach­hal­tig­keits­re­gu­lie­rung jeden­falls kann man die Menschen nicht von Europa über­zeugen“, sagte Oliver Zander abschlie­ßend mit Blick auf die Euro­pa­wahl 2024.