Zum Inhalt springen

Rente

Um den Fach­kräf­te­be­darf lang­fristig zu decken, ist es für die Metall- und Elek­tro­in­dus­trie entschei­dend, sämtliche verfüg­baren Arbeitsres­sourcen gezielt zu nutzen. Ein zentraler Aspekt dieser Strategie besteht darin, ältere Arbeit­neh­me­rinnen und Arbeit­nehmer verstärkt einzu­be­ziehen. Aktuelle Daten veran­schau­li­chen diesen Trend eindrucks­voll: In der Metall- und Elek­tro­in­dus­trie ist die Zahl der Beschäf­tigten im Alter von 60 Jahren und älter von etwa 85.000 im Jahr 2000 auf 423.000 im Jahr 2023 ange­wachsen – ein Anstieg um 398 Prozent. Parallel dazu stieg die Gesamt­zahl der Beschäf­tigten in diesem Zeitraum um 11 Prozent an. Dieser deutliche Anstieg älterer Beschäf­tigter im Jahr 2023 trotz der Heraus­for­de­rungen durch die Corona-Pandemie und einem allge­meinen Rückgang der Beschäf­ti­gungs­zahlen verdeut­licht den unauf­halt­samen demo­gra­fi­schen Wandel.

Ältere Beschäftigte / Foto © AdobeStock/auremar
Foto: AdobeStock/auremar

Die Entschei­dung des Gesetz­ge­bers zur schritt­weisen Erhöhung des Renten­ein­tritts­al­ters (Alters­grenze für die Regel­al­ters­rente) auf 67 Jahre bis zum Jahr 2029 bleibt deshalb aus Sicht der M+E-Industrie konse­quent und richtig. Ange­sichts der stei­genden Lebens­er­war­tung ist eine weitere Anpassung des Renten­ein­tritts­al­ters unver­meid­lich. Aller­dings steht das im Jahr 2014 beschlos­sene Gesetz zur Einfüh­rung einer abschlags­freien Alters­rente ab 63 Jahren nach 45 Beitrags­jahren der ange­strebten höheren Erwerbs­be­tei­li­gung Älterer entgegen. Die „Rente ab 63“ hat den Aufbau der Beschäf­ti­gung in den Jahr­gängen ab 60 deutlich gebremst. Daher sollten solche Anreize zur Früh­ver­ren­tung dringend rück­gängig gemacht werden.

Das durch­schnitt­liche Renten­ein­tritts­alter lag im Jahr 2022 bei 64,4 Jahren. Das Problem dieses frühen Renten­ein­tritts hat auch die Regierung erkannt. Deshalb wurde im Koali­ti­ons­ver­trag das Vorhaben fest­ge­halten, bessere Rahmen­be­din­gungen für eine längere Erwerbs­tä­tig­keit älterer Arbeit­nehmer zu schaffen, sofern diese dies wünschen. Hierzu wurde verein­bart, einen Dialog mit den Sozi­al­part­nern zu führen, um gemeinsam Möglich­keiten zu erörtern, wie der Wunsch nach einem längeren Verbleib im Arbeits­leben unter­stützt werden kann. Nach über zwei Jahren hat das Bundes­mi­nis­te­rium für Arbeit und Soziales (BMAS) den im Koali­ti­ons­ver­trag fest­ge­hal­tenen Auftrag nun aufge­nommen und den Dialog­pro­zess Arbeit & Rente  gestartet. Die Eröff­nungs­ver­an­stal­tung dieses Dialogs mit den Sozi­al­part­nern fand am 25. Januar 2024 statt.

Anstatt das Problem des Fach­kräf­teman­gels und des frühen Renten­ein­tritts früh­zeitig anzugehen, wurde das Gesetz zur Stabi­li­sie­rung des Renten­ni­veaus und zum Aufbau eines Gene­ra­ti­o­nen­ka­pi­tals für die gesetz­liche Renten­ver­si­che­rung (kurz: Renten­ni­ve­aust­abi­li­sie­rungs- und Gene­ra­ti­o­nen­ka­pi­tal­ge­setz oder Renten­paket II) auf den Weg gebracht. Dieses Gesetz unter­stützt weder einen längeren Verbleib im Arbeits­leben noch trägt es effektiv zur lang­fris­tigen Sicherung der Renten­ver­si­che­rung bei. Statt­dessen belastet es Beitrags- und Steu­er­zahler bis zum Jahr 2040 mit zusätz­li­chen Kosten in Höhe von 300 Milli­arden Euro. Bis Mitte der 2040er Jahre oder über eine Gene­ra­tion hinweg könnten  die Kosten dieses Gesetzes sogar auf über 500 Milli­arden Euro steigen. Diese Vorge­hens­weise steht nicht im Einklang mit einem ausge­wo­genen Gene­ra­ti­o­nen­ver­trag.

Obwohl weiterhin effektive poli­ti­sche Maßnahmen fehlen, um Anreize für einen längeren Verbleib im Arbeits­leben zu schaffen, sind die Unter­nehmen der M+E-Industrie keines­wegs untätig geblieben. Signi­fi­kante Fort­s­chritte in der Arbeits­platz­ge­stal­tung, Inves­ti­ti­onen in moderne Produk­ti­ons­tech­niken und die wachsende Bedeutung der Gesund­heits­vor­sorge haben bereits erheblich dazu beige­tragen, dass Mita­r­beiter länger aktiv im Betrieb bleiben möchten. Es existiert keine vorde­fi­nierte Alters­grenze für das Erwerbs­leben, und auch eine zwangs­läu­fige Verschlech­te­rung der beruf­li­chen Leistung im Alter kann in der M+E-Industrie nicht fest­ge­stellt werden. In den vergan­genen Jahren haben die Unter­nehmen der Branche so die Beschäf­ti­gung älterer Mita­r­beiter deutlich steigern können. Zusätz­lich sichern Weiter­bil­dungs­maß­nahmen in den Betrieben und die Bereit­schaft zum lebens­langen Lernen die Berufs- und Beschäf­ti­gungs­fä­hig­keit und stellen sicher, dass ältere Mita­r­beiter auch in Zukunft länger im Betrieb arbeiten können. Ebenso haben die Tarif­par­teien der M+E-Industrie mit einer Reihe von Tarif­ver­trägen der demo­gra­fi­schen Entwick­lung Rechnung getragen und den flexiblen Übergang in den Ruhestand und den Aufbau einer zusätz­li­chen Alters­ver­sor­gung geregelt.