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Betriebliche Altersvorsorge

Eine ergän­zende Alters­vor­sorge gewinnt insbe­son­dere unter dem Gesichts­punkt eines sinkenden Siche­rungs­ni­veaus der gesetz­li­chen Renten­ver­si­che­rung weiter an Bedeutung.

Betriebliche Altersvorsorge / Foto © AdobeStock/Butch
Foto: AdobeStock/Butch

Bereits um die Jahr­tau­send­wende unternahm der Gesetz­geber mit dem Alters­ver­mö­gens­ge­setz erste Schritte zur Stärkung der privaten und betrieb­li­chen Alters­vor­sorge, um der drohenden Versor­gungs­lücke entge­gen­zu­treten. Seit 2002 wird der Aufbau einer zusätz­li­chen kapi­tal­ge­deckten Alters­vor­sorge auf unter­schied­li­chen Wegen staatlich gefördert. So wurde vom Gesetz­geber ein Anspruch des Beschäf­tigten auf Entgel­t­um­wand­lung, also die Möglich­keit einer arbeit­neh­mer­fi­nan­zierten Alters­vor­sorge, geschaffen, der zu einem Aufschwung der betrieb­li­chen Alters­vor­sorge führte. Daneben wurde der Aufbau einer kapi­tal­ge­deckten privaten Alters­vor­sorge mithilfe der „Riester“-Förderung attrak­tiver gemacht. Mit dem Betriebs­ren­ten­stär­kungs­ge­setz (BRSG) wurde zum 1. Januar 2018 die betrieb­liche Alters­vor­sorge umfassend refor­miert. Zahl­reiche Einzel­vor­schriften sowohl im Arbeits­recht der betrieb­li­chen Alters­vor­sorge als auch im Steuer- und Sozi­a­l­ver­si­che­rungs­recht wurden geändert. Das neue Konzept basiert im Wesent­li­chen auf zwei Eckpfei­lern: Einer­seits auf dem Sozi­al­part­ner­mo­dell, das mit der reinen Beitrags­zu­sage den Tarif­ver­trags­par­teien neue Gestal­tungs­mög­lich­keiten bietet. Und ande­rer­seits auf einem steu­er­li­chen Förder­kon­zept, mit dem insbe­son­dere bei Gering­ver­die­nern die Verbrei­tung der betrieb­li­chen Alters­ver­sor­gung angeregt werden soll.

Die Metall- und Elektro-Industrie ist sich ihrer sozial- und tarif­po­li­ti­schen Verant­wor­tung im Bereich der Alters­vor­sorge bewusst und hat aus diesem Grund neben den Tarif­ver­trag zur Entgel­t­um­wand­lung (TV EUW) im Jahr 2006 den Tarif­ver­trag über alters­vor­sor­ge­wirk­same Leis­tungen (TV AvwL) gesetzt. Dessen Ziel ist es, die ergän­zende Alters­vor­sorge der Beschäf­tigten durch einen spezi­ellen tarif­ver­trag­lich verein­barten Renten­bau­stein zu fördern.

Bereits 2001 wurde die Metall­Rente GmbH gemeinsam von der IG Metall und dem Arbeit­ge­ber­ver­band Gesamt­me­tall gegründet. Das Bran­chen­ver­sor­gungs­werk bietet Arbeit­neh­mern – unab­hängig von der Größe des Unter­neh­mens – attrak­tive Kondi­ti­onen zur Schlie­ßung der Renten­lücke.