Der Wunsch der Beschäftigten nach mehr Flexibilität, Selbstbestimmung und Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben ist groß. Mobiles Arbeiten als Bestandteil einer modernen und flexiblen Arbeitswelt ist daher nicht mehr wegzudenken.

Mobile Arbeit ist gesetzlich nicht explizit geregelt, konnte bisher aber durch die allgemeinen Vorgaben des Arbeits- und Arbeitsschutzrechts gut und rechtssicher in den Betrieben abgebildet werden. Dennoch sah sich das BMAS nach den bisher zu Recht gescheiterten Vorstößen zu einem sog. Mobile Arbeit-Gesetz erneut dazu aufgerufen, im Rahmen einer „Politikwerkstatt Mobile Arbeit“ einen „konkreten Ordnungsrahmen“ für mobile Arbeit zu entwickeln. An diesem auf ein Jahr (September 2022 bis Oktober 2023) angelegten Dialogprozess hatte sich Gesamtmetall intensiv beteiligt, um die vielfältigen Belange der M+E-Industrie mit Nachdruck zu vertreten.
Bemerkenswert war, dass dieser Dialogprozess seitens des BMAS und gegen den Widerstand der Arbeitgeberseite von vornherein auf die sogenannte „ortsfeste Bildschirmarbeit“ außerhalb der Betriebe beschränkt war. Gesamtmetall hat hier von vornherein vehement darauf hingewiesen, dass mobile Arbeit in der Praxis weitaus vielfältiger ist und der Prozess damit bewusst andere relevante Formen des ortsflexiblen Arbeitens ausklammert. Zugleich ließ das BMAS bereits früh die Absicht erkennen, insbesondere mobile Arbeit im Homeoffice umfassend regulieren zu wollen, etwa durch starre Vorgaben beim Arbeitsschutz oder der einseitigen Kostentragung durch Arbeitgeber. Gesamtmetall hat auch diese Vorschläge immer wieder scharf kritisiert und in diversen Foren und Austauschformaten der Politikwerkstatt die Forderungen der M+E-Betriebe nach einem schlanken Rechtsrahmen deutlich formuliert.
Auch aufgrund dieser vehementen Kritik endete der Dialogprozess ergebnisoffen mit der Erkenntnis der Beteiligten, dass hybride Arbeit grundsätzlich für beide Seiten, also für Beschäftigte und für Arbeitgeber, freiwillig sein sollte. Offenbar wurde selbst im BMAS verstanden, dass Arbeitgeber, Beschäftigte und Sozialpartner auch ohne staatliche Vorgaben in der Lage sind, für sie passende Vereinbarungen zu mobilen Arbeitsformen zu treffen.
Im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD wird mobiles Arbeiten nicht erwähnt. Geplante gesetzliche Verschärfungen sind damit vorerst vom Tisch. Daran sollten sich auch die Akteure auf europäischer Ebene ein Vorbild nehmen. Hier wird derzeit mit den Vorarbeiten zur Regulierung von „Telework“ sowie der geplanten Revisionen der Arbeitsstätten- und der Bildschirmrichtlinie neue unnötige Bürokratie angerührt.