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Mobiles Arbeiten

Der Wunsch der Beschäf­tigten nach mehr Flexi­bi­lität, Selbst­be­stim­mung und Verein­bar­keit von Beruf und Privat­leben ist groß. Mobiles Arbeiten als Bestand­teil einer modernen und flexiblen Arbeits­welt ist daher nicht mehr wegzu­denken.

Mobiles Arbeiten in der Metall- und Elektro-Industrie

Mobile Arbeit ist gesetz­lich nicht explizit geregelt, konnte bisher aber durch die allge­meinen Vorgaben des Arbeits- und Arbeits­schutz­rechts gut und rechts­si­cher in den Betrieben abge­bildet werden. Dennoch sah sich das BMAS nach den bisher zu Recht geschei­terten Vorstößen zu einem sog. Mobile Arbeit-Gesetz erneut dazu aufge­rufen, im Rahmen einer „Poli­tik­werk­statt Mobile Arbeit“ einen „kon­kreten Ordnungs­rahmen“ für mobile Arbeit zu entwi­ckeln. An diesem auf ein Jahr (September 2022 bis Oktober 2023) ange­legten Dialog­pro­zess hatte sich Gesamt­me­tall intensiv beteiligt, um die viel­fäl­tigen Belange der M+E-Industrie mit Nachdruck zu vertreten.

Bemer­kens­wert war, dass dieser Dialog­pro­zess seitens des BMAS und gegen den Wider­stand der Arbeit­ge­ber­seite von vorn­herein auf die soge­nannte „orts­feste Bild­schirm­a­r­beit“ außerhalb der Betriebe beschränkt war. Gesamt­me­tall hat hier von vorn­herein vehement darauf hinge­wiesen, dass mobile Arbeit in der Praxis weitaus viel­fäl­tiger ist und der Prozess damit bewusst andere relevante Formen des orts­fle­xi­blen Arbeitens ausklam­mert. Zugleich ließ das BMAS bereits früh die Absicht erkennen, insbe­son­dere mobile Arbeit im Home­of­fice umfassend regu­lieren zu wollen, etwa durch starre Vorgaben beim Arbeits­schutz oder der einsei­tigen Kosten­tra­gung durch Arbeit­geber. Gesamt­me­tall hat auch diese Vorschläge immer wieder scharf kriti­siert und in diversen Foren und Austausch­for­maten der Poli­tik­werk­statt die Forde­rungen der M+E-Betriebe nach einem schlanken Rechts­rahmen deutlich formu­liert.

Auch aufgrund dieser vehe­menten Kritik endete der Dialog­pro­zess ergeb­ni­s­offen mit der Erkenntnis der Betei­ligten, dass hybride Arbeit grund­sätz­lich für beide Seiten, also für Beschäf­tigte und für Arbeit­geber, frei­willig sein sollte. Offenbar wurde selbst im BMAS verstanden, dass Arbeit­geber, Beschäf­tigte und Sozi­al­partner auch ohne staat­liche Vorgaben in der Lage sind, für sie passende Verein­ba­rungen zu mobilen Arbeits­formen zu treffen.

Im Koali­ti­ons­ver­trag zwischen Union und SPD wird mobiles Arbeiten nicht erwähnt. Geplante gesetz­liche Verschär­fungen sind damit vorerst vom Tisch. Daran sollten sich auch die Akteure auf euro­pä­i­scher Ebene ein Vorbild nehmen. Hier wird derzeit mit den Vorar­beiten zur Regu­lie­rung von „Telework“ sowie der geplanten Revi­si­onen der Arbeits­s­tätten- und der Bild­schirm­richt­linie neue unnötige Büro­kratie angerührt.