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Betriebliche Altersvorsorge

Eine ergänzende Altersvorsorge gewinnt insbesondere unter dem Gesichtspunkt eines sinkenden Sicherungsniveaus der gesetzlichen Rentenversicherung weiter an Bedeutung.

Betriebliche Altersvorsorge / Foto © AdobeStock/Butch
Foto: AdobeStock/Butch

Bereits um die Jahrtausendwende unternahm der Gesetzgeber mit dem Altersvermögensgesetz erste Schritte zur Stärkung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge, um der drohenden Versorgungslücke entgegenzutreten. Seit 2002 wird der Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge auf unterschiedlichen Wegen staatlich gefördert. So wurde vom Gesetzgeber ein Anspruch des Beschäftigten auf Entgeltumwandlung, also die Möglichkeit einer arbeitnehmerfinanzierten Altersvorsorge, geschaffen, der zu einem Aufschwung der betrieblichen Altersvorsorge führte. Daneben wurde der Aufbau einer kapitalgedeckten privaten Altersvorsorge mithilfe der „Riester“-Förderung attraktiver gemacht. Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) wurde zum 1. Januar 2018 die betriebliche Altersvorsorge umfassend reformiert. Zahlreiche Einzelvorschriften sowohl im Arbeitsrecht der betrieblichen Altersvorsorge als auch im Steuer- und Sozialversicherungsrecht wurden geändert. Das neue Konzept basiert im Wesentlichen auf zwei Eckpfeilern: Einerseits auf dem Sozialpartnermodell, das mit der reinen Beitragszusage den Tarifvertragsparteien neue Gestaltungsmöglichkeiten bietet. Und andererseits auf einem steuerlichen Förderkonzept, mit dem insbesondere bei Geringverdienern die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung angeregt werden soll.

Die Metall- und Elektro-Industrie ist sich ihrer sozial- und tarifpolitischen Verantwortung im Bereich der Altersvorsorge bewusst und hat aus diesem Grund neben den Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung (TV EUW) im Jahr 2006 den Tarifvertrag über altersvorsorgewirksame Leistungen (TV AvwL) gesetzt. Dessen Ziel ist es, die ergänzende Altersvorsorge der Beschäftigten durch einen speziellen tarifvertraglich vereinbarten Rentenbaustein zu fördern.

Bereits 2001 wurde die MetallRente GmbH gemeinsam von der IG Metall und dem Arbeitgeberverband Gesamtmetall gegründet. Das Branchenversorgungswerk bietet Arbeitnehmern – unabhängig von der Größe des Unternehmens – attraktive Konditionen zur Schließung der Rentenlücke.