Barrierefreiheitserklärung
Wir sind bemüht, unsere Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für www.gesamtmetall.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten oder Ausnahmen teilweise mit BFSG und der BFSGV vereinbar.
Unserer Produkte und Dienstleistungen sind für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar.
Beschreibung der Dienstleistung
Wir bieten Informationen für Politik, Medien, Mitgliedsverbände und Unternehmen aus der Metall- und Elektro-Industrie sowie die interessierte (Fach-)Öffentlichkeit zu den Themenfeldern Beschäftigung, Bildung, Europa/Internationales, Sozialpolitik, Tarifautonomie und -politik an. Sie können sich auf unserer Website zudem über aktuelle Nachrichten von uns wie Pressemitteilungen und Interviews informieren. Sie finden auch regelmäßig neue Zahlen und Daten zur wirtschaftlichen Lage in der Metall- und Elektro-Industrie und Informationen über den Verband und seine Leitung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da sie nicht mit der zugrundeliegenden harmonisierten Norm EN 301 549 vereinbar sind:
- Auf einzelnen Seiten gibt es Bilder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Bildern ist erschwert.
An diesem Thema wird noch gearbeitet. - Auf einzelnen Seiten gibt es Links ohne Linktext.
An diesem Thema wird noch gearbeitet. - Auf fast allen Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering.
An diesem Thema wird noch gearbeitet. - Auf einer Seite gibt es ein ‚iframe‘ Element ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zum iframe ist erschwert.
An diesem Thema wird noch gearbeitet. - Auf einzelnen Seiten verhindert der Meta viewport den Zoom. Die Deaktivierung des Zoomes erschwert die Lesbarkeit von Seiteninhalten für Menschen mit Sehbeeinträchtigung.
An diesem Thema wird noch gearbeitet. - Auf einer Seite gibt es scrollbare Elemente, die nicht mit der Tastatur gescrollt werden können. Dies erschwert es Nutzenden von Hilfstechnologien die ganze Seite zu erfassen.
An diesem Thema wird noch gearbeitet. - Auf fast allen Seiten ist der Kontrast von Text zum Hintergrund nicht ausreichend. Das erschwert das Lesen der Texte.
An diesem Thema wird noch gearbeitet.
Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt. Die Erklärung wurde mithilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt. Eye-Able Report ® – ein Produkt der Web Inclusion GmbH – hat alle hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Sie können alle Fälle von Schwierigkeiten beim Zugriff auf den Inhalt der Website an uns melden: info@gesamtmetall.de
Marktüberwachungsstelle
Die Kontaktdaten der für uns zuständigen Marktüberwachungsstelle lauten:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, Magdeburg
Disclaimer
Die maschinelle Überprüfung der Webinhalte hat am 26.06.2025 stattgefunden. Dabei wurde der Browser Google Chrome in der Version 136.0.7103.92 genutzt. Grundsätzlich kann bei solchen Überprüfungen aufgrund von Unterschieden im Sourcecode, der Verwendung einer anderen Web-/App-Version oder der Benutzung auf einem anderen Betriebssystem und/oder Webbrowser an dieser Stelle keine Gewährleistung durch die Web Inclusion GmbH übernommen werden. Für eine vollständige Prüfung sind zudem manuelle Tests des Webseitenbetreibers notwendig.