Direkt zum Inhalt wechseln

Zuwanderung

Die Erwerbszuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten ist von zentraler Bedeutung für die deutsche Wirtschaft. Unsere international agierenden Unternehmen sind dabei auf einen zügigen und unbürokratischen Personalaustausch angewiesen. Der Abbau bürokratischer Hürden im Umgang mit Visa und ausländischen Berufsabschlüssen kann entscheidend sein auf dem Weg zu einem attraktiveren Gastland Deutschland. Deshalb stellt die Regierung mit ihrer geplanten Öffnung des Zuwanderungsgesetzes die Weichen richtig, um die dringend benötigten Fachkräfte aus dem Ausland dem Arbeitsmarkt zuzuführen. Jedoch muss die Öffnung noch ambitionierter ausfallen, wenn es gelingen soll, die Nettozuwanderung an den erhöhten Bedarf der Unternehmen in den nächsten Jahren anzupassen.

Erwerbszuwanderung / Foto © AdobeStock/VRD
Erwerbszuwanderung / Foto © AdobeStock/VRD

Die aktualisierte Broschüre „Arbeiten in Deutschland – Zuwanderungsmöglichkeiten ausländischer Fachkräfte“, die gemeinsam von der BDA und Gesamtmetall erarbeitet wurde, bietet eine sehr gute Übersicht über die praxisrelevanten Aufenthaltstitel zur Erwerbsmigration aus Drittstaaten. Sie stellt die wesentlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der jeweiligen Aufenthaltstitel, deren Dauer und Möglichkeit einer Verlängerung sowie Regelungen des Familiennachzugs übersichtlich dar. Daneben bietet die Broschüre hilfreiche Erläuterungen zum Prozess der Erteilung und enthält auch Verweise auf weiterführende Informationen anderer Institutionen.

Inhaltlich haben sich bei der Aktualisierung einige Veränderungen und Ergänzungen ergeben. Die zentralen Neuerungen des reformierten Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, wie zum Beispiel die Chancenkarte und die Erwerbstätigkeit mit berufspraktischer Erfahrung, die ab März 2024 gelten werden, wurden bereits in diese Auflage eingearbeitet. Zudem wurden die geltenden Gehaltsschwellen für 2023 angepasst.