Die Arbeitswelt befindet sich im Wandel: Digitalisierung, Fachkräftemangel, internationale Zusammenarbeit und der Wunsch nach mehr Selbstbestimmung erfordern neue arbeitszeitpolitische Antworten. Das geltende Arbeitszeitrecht stammt in wesentlichen Teilen aus einer anderen Zeit. Starre Tageshöchstarbeitszeiten und überholte regulatorische Vorgaben erschweren flexible Arbeitsmodelle und werden den Anforderungen moderner Arbeitsorganisation immer weniger gerecht.

Umso wichtiger ist eine zukunftsfähige Reform des Arbeitszeitrechts. Der Koalitionsvertrag enthält hierzu klare Zusagen: Die Einführung einer gesetzlichen Wochenarbeitszeit ohne Tarifvorbehalt sowie die rechtssichere Absicherung der Vertrauensarbeitszeit ohne Arbeitszeiterfassung. Beide Vorhaben sind zentrale Bausteine einer modernen Arbeitszeitpolitik, die Flexibilität ermöglicht, ohne den Arbeitsschutz infrage zu stellen.
BMAS verfehlt die Ziele des Koalitionsvertrags deutlich
Der im Juni 2026 bekannt gewordene Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) bleibt weit hinter diesen Vereinbarungen zurück. Statt einer echten Modernisierung stellt der Entwurf in wesentlichen Teilen lediglich eine Neuauflage des bereits 2023 gescheiterten Vorschlags dar und übernimmt zahlreiche Regelungen nahezu unverändert.
Besonders problematisch ist, dass die im Koalitionsvertrag ausdrücklich vereinbarte Wochenarbeitszeit nicht gesetzlich eingeführt werden soll. Stattdessen soll ihre Nutzung von tarifvertraglichen Vereinbarungen und zusätzlichen Voraussetzungen abhängig gemacht werden. Damit würde ein zentrales Reformversprechen der Bundesregierung faktisch leerlaufen. Arbeitszeitrecht ist ein allgemeiner arbeitsschutzrechtlicher Ordnungsrahmen. Ob moderne Arbeitszeitmodelle genutzt werden können, darf nicht davon abhängen, ob tarifpolitische Einigungen zustande kommen. Millionen Beschäftigte in nicht tarifgebundenen Betrieben würden ansonsten von den angekündigten Verbesserungen ausgeschlossen.
Nicht weniger gravierend ist die vorgesehene Ausweitung der Arbeitszeiterfassung. Der Entwurf sieht eine umfassende elektronische und taggleiche Erfassung der gesamten Arbeitszeit für alle Beschäftigten vor. Damit würde die im Koalitionsvertrag ebenfalls ausdrücklich zugesagte Absicherung der Vertrauensarbeitszeit faktisch entwertet. Eine Vertrauensarbeitszeit unter vollständiger und verpflichtender Zeiterfassung unterscheidet sich in der Praxis nicht mehr von einer gewöhnlichen Gleitzeitregelung.
Wissenschaftliche Expertise: Flexibilisierung ist rechtlich möglich
Der Entwurf des BMAS folgt damit einer restriktiven und falschen Interpretation des europäischen Rechts, nutzt bestehende Gestaltungsspielräume nicht aus und droht, zusätzliche Bürokratie zu schaffen, ohne einen entsprechenden Mehrwert für den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu erzeugen. Dem liegt die in der Debatte immer wieder vorgebrachte Behauptung zugrunde, das europäische Recht lasse eine weitergehende Flexibilisierung nicht zu. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen jedoch ein anderes Bild. Gesamtmetall hat deshalb drei renommierte Experten beauftragt, die personalwirtschaftlichen und rechtlichen Spielräume moderner Arbeitszeitgestaltung zu analysieren:
- Prof. Dr. Stowasser (ifaa Düsseldorf) zeigt in seinem Gutachten, wie wichtig flexible Arbeitszeitmodelle für Motivation, Produktivität und Vereinbarkeit sind und welche Risiken mit einer pauschalen Pflicht zur minutengenauen Arbeitszeiterfassung verbunden sein können.
- Prof. Dr. Thüsing (Universität Bonn) legt dar, dass der nationale Gesetzgeber bei der Umsetzung der europäischen Vorgaben erhebliche Gestaltungsspielräume besitzt und keineswegs zu einer flächendeckenden Arbeitszeiterfassung ohne Ausnahmen verpflichtet ist.
- Prof. Dr. Höpfner (Universität zu Köln) analysiert die unionsrechtlichen Rahmenbedingungen und kommt zu dem Ergebnis, dass eine differenzierte und praxisgerechte Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung europarechtlich zulässig ist.
Die Gutachten belegen übereinstimmend: Eine Modernisierung des Arbeitszeitrechts ist rechtlich möglich und wirtschaftlich notwendig. Weder die europäische Arbeitszeitrichtlinie noch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zwingen zu den weitreichenden Vorgaben, die das Bundesarbeitsministerium derzeit verfolgt.
Reform nur als umfassendes Gesamtkonzept
Die Reform des Arbeitszeitrechts darf sich nicht auf zusätzliche Dokumentationspflichten beschränken. Erforderlich ist ein Gesamtkonzept, das die bestehenden europäischen Spielräume konsequent nutzt und gleichzeitig den Gesundheitsschutz wahrt.
- Gesetzliche Einführung einer Wochenarbeitszeit
Die starre Tageshöchstarbeitszeit sollte durch eine an den Vorgaben der europäischen Arbeitszeitrichtlinie orientierte Wochenhöchstarbeitszeit ersetzt werden. Dadurch werden in Summe keine längeren Arbeitszeiten ermöglicht, vielmehr wird die bestehende Arbeitszeit flexibler verteilt.
Die Wochenarbeitszeit muss unmittelbar gesetzlich geregelt werden. Ein Tarifvorbehalt wäre kein Ersatz für das im Koalitionsvertrag gegebene Reformversprechen und würde zahlreiche Betriebe und Beschäftigte von modernen Arbeitszeitmodellen ausschließen. - Rechtssichere Absicherung der Vertrauensarbeitszeit
Vertrauensarbeitszeit ist ein wesentlicher Bestandteil moderner Arbeitsorganisation und gelebter Eigenverantwortung. Sie muss auch künftig rechtssicher möglich bleiben.
Erforderlich ist eine gesetzliche Vereinbarungslösung, die es Arbeitgebern und Beschäftigten erlaubt, freiwillig Vertrauensarbeitszeit zu vereinbaren und zugleich die Möglichkeit eröffnet, jederzeit wieder zur Arbeitszeiterfassung zurückzukehren. Damit lassen sich Flexibilität, Freiwilligkeit und Arbeitsschutz gleichermaßen gewährleisten. - Flexibilisierung der Ruhezeitregelungen
Die bestehenden europäischen Spielräume bei den Ruhezeitregelungen müssen stärker genutzt werden. Dazu gehört insbesondere eine umfassende tarifliche Öffnungsmöglichkeit, die branchenspezifische und praxistaugliche Lösungen zulässt. - Erweiterung der Bereichsausnahmen für autonome Tätigkeiten
Die derzeitigen Bereichsausnahmen des Arbeitszeitgesetzes sind enger gefasst als europarechtlich erforderlich. Beschäftigte mit weitgehend eigenständiger Arbeitsorganisation und selbstständiger Entscheidungsbefugnis sollten deshalb stärker berücksichtigt werden.
Jetzt handeln statt weiter verzögern
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag bewusst für eine Modernisierung des Arbeitszeitrechts entschieden. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz hat in seiner Sommerpressekonferenz im Juli 2026 ausdrücklich bekräftigt, dass die Reform des Arbeitszeitrechts nun umgesetzt werden soll. Zugleich stellte er klar, dass er im Herbst einen Gesetzentwurf erwartet, der die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags ohne Verwässerungen umsetzt.
Die Einführung einer gesetzlichen Wochenarbeitszeit, die rechtssichere Absicherung der Vertrauensarbeitszeit, die Nutzung europäischer Gestaltungsspielräume und der Abbau unnötiger Bürokratie sind zentrale Voraussetzungen dafür. Gesamtmetall setzt sich für eine Reform ein, die Flexibilität ermöglicht, Eigenverantwortung stärkt und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau für die Beschäftigten wahrt.