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Europäisches Arbeitgeberinstitut (EEI)

Am 01.10.2024 wurde in Brüssel das Euro­pä­i­­sche Arbeit­ge­ber­in­stitut (European Employ­ers´ Institute, EEI) gegründet. Gesam­t­­me­tall ist eines der acht Grün­­dungs­­­mit­­glieder, ebenso unser euro­pä­i­­scher M+E-Dach­­ver­­­band Ceemet. Das EEI soll sicher­­stellen, dass die Entschei­­dungen zur Brüsseler Sozi­a­l­­po­­litik auf Fakten basieren, insbe­­son­­dere sollen die recht­­li­chen und ökono­­mi­­schen Auswir­­kungen von EU-Geset­ze­s­i­n­i­tia­tiven auf die euro­pä­i­­schen Unter­­nehmen analy­­siert und erforscht werden. Seit der Gründung ist das EEI auf 19 Mitglieder ange­wachsen. Die Hers­tel­­lung der Balance in der Inter­es­­sen­­ver­­tre­tung der Sozi­a­l­­partner war ein längst über­­­fäl­­liger Schritt: so hat die EU-Kommis­­sion nach 154 I AEUV die Aufgabe, die Anhörung der Sozi­a­l­­partner auf Unions­­e­bene zu fördern, wobei sie für Ausge­wo­­gen­heit bei der Unter­­stüt­­zung der Parteien sorgen muss. Durch die bislang einsei­tige Förderung des Gewerk­schafts­in­sti­tuts ETUI mit heute rd. 13 Millionen EUR jährlich kann von einer ausge­wo­­genen Unter­­stüt­­zung der Sozi­a­l­­partner nicht die Rede sein. In der Aufbau­­phase werden die Beitrags­­­mittel sowie projek­t­­be­­zo­­gene EU-Förder­­gelder das Institut tragen. Mittel­­fristig strebt das EEI eine insti­tu­ti­o­­nelle Förderung durch die Euro­pä­i­­sche Kommis­­sion an.

Das Bild zeigt das Logo des European Employers' Institute in Brüssel.

Aktuelle Studien und Projekte des EEI

Studie zur Unterauftragsvergabe

Anfang September 2025 wurde die Rechts­s­tudie mit dem Titel „Can subcon­trac­ting practices be restricted?“ von Erik Sinander, Associate Professor at Stockholm Unive­r­­­sity, vorgelegt. Das EEI hatte die Studie in Auftrag gegeben, um u.a. für den „Ini­tia­tiv­be­richt des Euro­pä­i­schen Parla­ments über den Umgang mit Unter­auf­trags­ketten und der Rolle von Vermitt­lern zum Schutz der Arbeit­neh­mer­rechte“ recht­liche Argumente bereit­zu­stellen. Professor Sinander kommt in seiner Studie zu dem Schluss, dass Einschrän­kungen der Unter­auf­trags­ver­ga­bemög­lich­keit poten­ziell weit­ge­hende negative Neben­wir­kung haben könnten und verweist ebenfalls auf die in Art. 16 der EU-Grund­recht­s­charta veran­kerte unter­neh­me­ri­sche Freiheit.

Vergleichende Studie zur Produktivität in EU und USA

Die neuen Studien zeigen, dass Europas Produk­ti­vität in den letzten Jahren in Gänze hinter den USA zurück­­­ge­b­lieben ist. Das hemmt schon jetzt Einkommen und Wohlstand. Ange­­sichts von Demo­­grafie und geopo­­li­ti­­schen Heraus­­for­­de­rungen ist dies zudem ein zentraler Risi­­ko­faktor für Europas Zukunfts­­­fä­hig­keit. Die Ursache hierfür sind vor allem viel zu geringe Inve­s­ti­ti­onen für neue, hoch­­pro­­duk­tive Tech­no­lo­­gien – insbe­­son­­dere im Bereich Digi­ta­­li­­sie­rung -, was die schlechten Stan­d­or­t­­be­­din­­gungen in Europa wider­­spie­­gelt. Die euro­pä­i­­sche Industrie konnte zwar bis zur Corona-Pandemie ihre globale Wett­­be­werbs­­fä­hig­keit vertei­­digen und einen positiven Beitrag zur Produk­ti­vi­täts­ent­wick­­lung leisten. Die weiter­wach­­senden Stan­d­or­t­nach­­teile können aber auch hier immer weniger ausge­g­li­chen werden. Einzig die neuen mitte­lost­eu­ro­pä­i­­schen Mitglieds­­­länder hatten einen höheren Produk­ti­vi­täts­an­­stieg, das aller­­dings von einem niedrigen Niveau aus, sodass deren Konver­­­genz­pro­­zess nur einen geringen positiven Beitrag für Europa insgesamt leisten konnte. In den größeren Kern­län­­dern blieb die Produk­ti­vität dagegen deutlich hinter den USA zurück. Gerade hier haben sich die nach­tei­­ligen Stan­d­or­t­­be­­din­­gungen in zu geringen privaten Inve­s­ti­ti­onen und einer unzu­rei­chenden Inno­va­ti­­ons­­kraft nieder­­ge­­schlagen.

Die Erge­b­­nisse zeigen eindring­­lich: Die EU-Länder müssen ihre sich durch Büro­­kratie und Regu­­lie­rung sowie hohe Energie- und Sozi­a­l­­kosten selbst ange­legten Fesseln abbauen. Europa braucht mehr Freiheit und Offenheit für Unter­­neh­­mertum, Tech­no­lo­­gien und Inno­va­ti­onen, damit wieder mehr in Europa inve­s­tiert werden kann und die Produk­ti­vi­täts­­lücke geschlossen wird.

AI@work – Projekt zu KI am Arbeitsplatz

Das Projekt AI@Work hat zum Ziel, die Heraus­for­de­rungen, Chancen und Bedürf­nisse von Unter­nehmen im Hinblick auf künst­liche Intel­li­genz am Arbeits­platz besser zu verstehen – ein zentrales Thema für Unter­nehmen und die euro­pä­i­sche Wirt­schaft. Es soll außerdem dazu beitragen, ein gemein­sames Verständnis der Chancen und Risiken des KI-Einsatzes am Arbeits­platz zu entwi­ckeln – insbe­son­dere im Kontext der KI-Verord­nung. Das Projekt ist auf zwei Jahre angelegt (Mai 2025 bis April 2027) und wird von der Euro­pä­i­schen Kommis­sion finan­ziell unter­stützt. Neben dem EEI gehören u.a. Gesamt­me­tall und Ceemet zu den koor­di­nie­renden Verbänden dieses Projekt. Wissen­schaft­lich betreut wird es vom Institut der deutschen Wirt­schaft (IW) und dem Institut für ange­wandte Arbeits­wis­sen­schaft (ifaa).

Weitere Studien zu Arbeits- und Gesund­heits­schutz (Mind@Work) sowie zur Arbeit­neh­mermo­bi­lität im EU-Binnen­markt sind in Planung oder Ausa¬r¬­bei¬tung.