„Mit dem Bundestariftreuegesetz widerlegt die Koalition ihre Versprechen zum Bürokratieabbau und wiederholt die Fehler des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Das Gesetz ist verfassungsrechtlich fragwürdig, weil es nicht geeignet ist, den Grad der Tarifbindung zu erhöhen“, kommentierte Oliver Zander, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall, die Verabschiedung des Gesetzes. „Schließlich hat der CDU-Parteitag am letzten Wochenende ein zweijähriges Bürokratiemoratorium beschlossen – gleichzeitig hat auch der Vorsitzende der SPD, Lars Klingbeil, sich für Bürokratieabbau als entscheidenden Impuls für private Investitionen gelobt. Wenige Tage später verabschiedet man ein Bundestariftreuegesetz, das in jeder Hinsicht das komplette Gegenteil davon ist.“
Zander weiter: „Das Bundestariftreuegesetz wiederholt alle Fehler des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes: Moralisch verbrämtes Misstrauen gegenüber der Wirtschaft, absurde bürokratische Verfahren, überbordende Berichtspflichten und neue Kontrollbehörden.
Das Bundestariftreuegesetz stellt einen Eingriff in die Berufsfreiheit und speziell die Arbeitsvertragsfreiheit dar. Eingriffe in diese Freiheiten gestattet die Verfassung nur nach eindeutig definierten Kriterien: Sie müssen geeignet, erforderlich und angemessen sein. Ein Blick auf die Erfahrungen mit Tariftreueregelungen in den Bundesländern zeigt jedoch, dass die Tarifbindung nicht gestiegen ist. Welche Gründe auch immer dort mit hineinspielen: Die Evidenz zeigt eindeutig, dass solche Regelungen nicht geeignet sind, den gewünschten Zweck zu erreichen. Das macht ein solches Gesetz verfassungsrechtlich fragwürdig.
Zudem behandelt das Bundestariftreuegesetz Unternehmen, die Haus- oder Sanierungstarifverträge abgeschlossen haben und damit originär tarifgebunden sind, nicht als tariftreu. Das ist ein handfester Skandal. Da hilft auch die sog. Präqualifizierung nicht weiter, denn sie müssen trotzdem die Arbeitsbedingungen des für sie fremden Flächentarifvertrags gewähren. Das fördert keine Tarifbindung, sondern verstärkt vielmehr die verfassungsrechtlichen Zweifel, da die Tarifautonomie keine Güteklassen von Tarifverträgen vorsieht.
Schließlich wird der Tarifbindung auch massiver Schaden zugefügt, wenn Unternehmen, die sich auf die Tarifpartnerschaft verlassen und Sanierungstarifverträge abgeschlossen haben, nun abwarten müssen, ob eine staatliche Behörde diese Regelungen gelten lässt.
Überdies wird dem bereits existierenden Flickenteppich an Tariftreueregelungen in den Bundesländern nun auch noch das Bundestariftreuegesetz mit besonders übergriffiger Bürokratie zusätzlich zur Seite gestellt. Dabei wäre eine deutlich unbürokratischere Regelung möglich gewesen, wie etwa das Beispiel NRW zeigt. Dass im Koalitionsvertrag ausdrücklich steht, man werde beim Tariftreuegesetz „Bürokratie, Nachweispflichten und Kontrollen auf ein absolutes Minimum“ begrenzen, ist offensichtlich vergessen.
Zander abschließend: „Wir erleben eine Strukturkrise, in der wir Monat für Montag fast 10.000 gut bezahlte Arbeitsplätze in unserer Industrie verlieren. Die De-Industrialisierung ist im vollen Gang, weil die Standortbedingungen so schlecht sind, dass viele Unternehmen am Standort Deutschland nicht mehr rentabel produzieren können. Die Bürokratie gehört dabei zu den 4 Standortplagen (neben hohen Energiekosten, hohen Steuern und hohen Sozialabgaben). Wie man in dieser Situation allen Ernstes ein solches Gesetz verabschiedet, ist nicht zu erklären oder zu entschuldigen. Es ist eine organisierte Verantwortungslosigkeit der Koalition.“
Alexander Dennebaum
Pressesprecher
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