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Das Bundestariftreuegesetz widerlegt das Versprechen der Koalition zum Bürokratieabbau

Bürokratieabbau

„Mit dem Bunde­s­t­a­rift­reu­e­ge­setz widerlegt die Koalition ihre Verspre­chen zum Büro­kra­tie­abbau und wieder­holt die Fehler des Liefer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­setzes. Das Gesetz ist verfas­sungs­recht­lich frag­würdig, weil es nicht geeignet ist, den Grad der Tarif­bin­dung zu erhöhen“, kommen­tierte Oliver Zander, Haupt­ge­schäfts­führer des Arbeit­ge­ber­ver­bandes Gesamt­me­tall, die Verab­schie­dung des Gesetzes. „Schließ­lich hat der CDU-Parteitag am letzten Wochen­ende ein zwei­jäh­riges Büro­kra­tie­mo­ra­to­rium beschlossen – gleich­zeitig hat auch der Vorsit­zende der SPD, Lars Klingbeil, sich für Büro­kra­tie­abbau als entschei­denden Impuls für private Inves­ti­ti­onen gelobt. Wenige Tage später verab­schiedet man ein Bunde­s­t­a­rift­reu­e­ge­setz, das in jeder Hinsicht das komplette Gegenteil davon ist.“

Zander weiter: „Das Bunde­s­t­a­rift­reu­e­ge­setz wieder­holt alle Fehler des Liefer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­setzes: Moralisch verbrämtes Miss­trauen gegenüber der Wirt­schaft, absurde büro­kra­ti­sche Verfahren, über­bor­dende Berichts­pflichten und neue Kontroll­be­hörden.

Das Bunde­s­t­a­rift­reu­e­ge­setz stellt einen Eingriff in die Berufs­frei­heit und speziell die Arbeits­ver­trags­frei­heit dar. Eingriffe in diese Frei­heiten gestattet die Verfas­sung nur nach eindeutig defi­nierten Kriterien: Sie müssen geeignet, erfor­der­lich und ange­messen sein. Ein Blick auf die Erfah­rungen mit Tarift­reu­e­re­ge­lungen in den Bundes­län­dern zeigt jedoch, dass die Tarif­bin­dung nicht gestiegen ist. Welche Gründe auch immer dort mit hinein­spielen: Die Evidenz zeigt eindeutig, dass solche Rege­lungen nicht geeignet sind, den gewünschten Zweck zu erreichen. Das macht ein solches Gesetz verfas­sungs­recht­lich frag­würdig.

Zudem behandelt das Bunde­s­t­a­rift­reu­e­ge­setz Unter­nehmen, die Haus- oder Sanie­rungs­ta­rif­ver­träge abge­schlossen haben und damit originär tarif­ge­bunden sind, nicht als tariftreu. Das ist ein hand­fester Skandal. Da hilft auch die sog. Präqua­li­fi­zie­rung nicht weiter, denn sie müssen trotzdem die Arbeits­be­din­gungen des für sie fremden Flächen­ta­rif­ver­trags gewähren. Das fördert keine Tarif­bin­dung, sondern verstärkt vielmehr die verfas­sungs­recht­li­chen Zweifel, da die Tarif­au­to­nomie keine Güte­klassen von Tarif­ver­trägen vorsieht.

Schließ­lich wird der Tarif­bin­dung auch massiver Schaden zugefügt, wenn Unter­nehmen, die sich auf die Tarif­part­ner­schaft verlassen und Sanie­rungs­ta­rif­ver­träge abge­schlossen haben, nun abwarten müssen, ob eine staat­liche Behörde diese Rege­lungen gelten lässt.

Überdies wird dem bereits exis­tie­renden Flick­en­tep­pich an Tarift­reu­e­re­ge­lungen in den Bundes­län­dern nun auch noch das Bunde­s­t­a­rift­reu­e­ge­setz mit besonders über­grif­figer Büro­kratie zusätz­lich zur Seite gestellt. Dabei wäre eine deutlich unbü­ro­kra­ti­schere Regelung möglich gewesen, wie etwa das Beispiel NRW zeigt. Dass im Koali­ti­ons­ver­trag ausdrü­ck­lich steht, man werde beim Tarift­reu­e­ge­setz „Büro­kratie, Nach­weis­pflichten und Kontrollen auf ein absolutes Minimum“ begrenzen, ist offen­sicht­lich vergessen.

Zander abschlie­ßend: „Wir erleben eine Struk­tur­krise, in der wir Monat für Montag fast 10.000 gut bezahlte Arbeits­plätze in unserer Industrie verlieren. Die De-Indus­tri­a­li­sie­rung ist im vollen Gang, weil die Stand­ort­be­din­gungen so schlecht sind, dass viele Unter­nehmen am Standort Deutschland nicht mehr rentabel produ­zieren können. Die Büro­kratie gehört dabei zu den 4 Stand­ort­plagen (neben hohen Ener­gie­kosten, hohen Steuern und hohen Sozi­a­l­ab­gaben). Wie man in dieser Situation allen Ernstes ein solches Gesetz verab­schiedet, ist nicht zu erklären oder zu entschul­digen. Es ist eine orga­ni­sierte Verant­wor­tungs­lo­sig­keit der Koalition.“