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Deutsches Lieferkettengesetz muss jetzt schnell die Entlastung durch die neuen EU-Vorgaben übernehmen

Bürokratieabbau

Heute hat die Bundes­re­gie­rung die Über­a­r­bei­tung der euro­pä­i­schen Liefer­ket­ten­richt­linie durch den soge­nannten „Nach­hal­tig­keits-Omnibus“ im Minis­terrat in Brüssel final ange­nommen. Dazu erklärt Indra Hadeler, Geschäfts­füh­rerin Bildung und Inter­na­ti­o­nale Bezie­hungen bei Gesamt­me­tall: „Auch die Bundes­re­gie­rung hat heute in Brüssel abschlie­ßend dafür gestimmt, die euro­pä­i­sche Liefer­ket­ten­richt­linie deutlich zu verein­fa­chen. Diese Entlas­tung muss schnellst­mög­lich im deutschen Liefer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­setz umgesetzt werden, damit sie bei den Unter­nehmen auch ankommt. Es kann nicht sein, dass die Bundes­re­gie­rung die verspro­chene Büro­kra­tie­ent­las­tung für die Wirt­schaft immer wieder verschleppt.“

Während die EU-Liefer­ket­ten­richt­linie nun erst ab einer Unter­neh­mens­größe von mindes­tens 5.000 Beschäf­tigten gelten soll, fallen in Deutschland bereits alle Unter­nehmen ab 1.000 Beschäf­tigten unter das deutsche Liefer­ket­ten­ge­setz. „Die Anpassung des deutschen Gesetzes an den euro­pä­i­schen Schwel­len­wert von 5.000 Beschäf­tigten ist ein sehr einfacher Schritt, der sofort viel Büro­kratie einspart. Das gilt umso mehr, da aktuell schon ein Gesetz­ge­bungs­ver­fahren zum Liefer­ket­ten­ge­setz in der ersten Lesung im Deutschen Bundestag ist, das man dafür nutzen könnte. Diese Low hanging fruits müssen nun auch schnell gepflückt werden“, so Hadeler weiter, „sonst führt man die Verein­fa­chungs­a­genda der Euro­pä­i­schen Kommis­sion ad absurdum und ein Level playing field in der Liefer­ket­ten­re­gu­lie­rung würde für weitere Jahre verhin­dert.“

Trotz der schon abseh­baren Verein­fa­chungen bei der EU-Liefer­ket­ten­richt­linie durch den Nach­hal­tig­keits-Omnibus hatte die Bundes­re­gie­rung im September 2025 einen Gesetz­ent­wurf zur Änderung des Liefer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­setzes vorgelegt. Dadurch sollen aber lediglich die Berichts­pflichten abge­schafft werden, die ohnehin schon durch die Ampel-Regierung ausge­setzt wurden. Sämtliche Sorg­falts­pflichten für Unter­nehmen samt internen Doku­men­ta­ti­ons­pflichten sollen hingegen bestehen bleiben. Deshalb bedeutet dieser Gesetz­ge­bungs­vor­schlag nur marginale Verbes­se­rungen für die Unter­nehmen. Mit der Anhebung des Schwel­len­werts im laufenden Liefer­ket­ten­ge­setz-Ände­rungs­ver­fahren würden für eine große Zahl an Unter­nehmen unmit­telbar die aufwän­digen Sorgfalts- und Berichts­pflichten entfallen.