Heute hat die Bundesregierung die Überarbeitung der europäischen Lieferkettenrichtlinie durch den sogenannten „Nachhaltigkeits-Omnibus“ im Ministerrat in Brüssel final angenommen. Dazu erklärt Indra Hadeler, Geschäftsführerin Bildung und Internationale Beziehungen bei Gesamtmetall: „Auch die Bundesregierung hat heute in Brüssel abschließend dafür gestimmt, die europäische Lieferkettenrichtlinie deutlich zu vereinfachen. Diese Entlastung muss schnellstmöglich im deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz umgesetzt werden, damit sie bei den Unternehmen auch ankommt. Es kann nicht sein, dass die Bundesregierung die versprochene Bürokratieentlastung für die Wirtschaft immer wieder verschleppt.“
Während die EU-Lieferkettenrichtlinie nun erst ab einer Unternehmensgröße von mindestens 5.000 Beschäftigten gelten soll, fallen in Deutschland bereits alle Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten unter das deutsche Lieferkettengesetz. „Die Anpassung des deutschen Gesetzes an den europäischen Schwellenwert von 5.000 Beschäftigten ist ein sehr einfacher Schritt, der sofort viel Bürokratie einspart. Das gilt umso mehr, da aktuell schon ein Gesetzgebungsverfahren zum Lieferkettengesetz in der ersten Lesung im Deutschen Bundestag ist, das man dafür nutzen könnte. Diese Low hanging fruits müssen nun auch schnell gepflückt werden“, so Hadeler weiter, „sonst führt man die Vereinfachungsagenda der Europäischen Kommission ad absurdum und ein Level playing field in der Lieferkettenregulierung würde für weitere Jahre verhindert.“
Trotz der schon absehbaren Vereinfachungen bei der EU-Lieferkettenrichtlinie durch den Nachhaltigkeits-Omnibus hatte die Bundesregierung im September 2025 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vorgelegt. Dadurch sollen aber lediglich die Berichtspflichten abgeschafft werden, die ohnehin schon durch die Ampel-Regierung ausgesetzt wurden. Sämtliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen samt internen Dokumentationspflichten sollen hingegen bestehen bleiben. Deshalb bedeutet dieser Gesetzgebungsvorschlag nur marginale Verbesserungen für die Unternehmen. Mit der Anhebung des Schwellenwerts im laufenden Lieferkettengesetz-Änderungsverfahren würden für eine große Zahl an Unternehmen unmittelbar die aufwändigen Sorgfalts- und Berichtspflichten entfallen.
Alexander Dennebaum
Pressesprecher
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