Mehr als zehn Jahre wurde über eine Reform des grenzüberschreitenden EU-Sozialrechts verhandelt. Nach vielen erfolglosen Verhandlungsrunden im sogenannten Trilogformat zwischen Europäischer Kommission, Rat und europäischem Parlament konnte am späten Abend des 22. April 2026 endlich ein Abschluss erzielt werden. So soll es zum Beispiel bei der Entsendung von Beschäftigten ins EU-Ausland sehr pragmatische Ausnahmen von der sogenannten „A1-Bescheinigung“ für Dienstreisen und kurze Aufträge geben. Die Arbeitgeber hatten zuvor eine Drei-Tages-Ausnahme gefordert, die nun ganz offensichtlich aufgegriffen wurde.
Gesamtmetall-Hauptgeschäftsführer Oliver Zander: „Im EU-Sozialrecht kennen Bürokratie und Belastungen für die Unternehmen eigentlich immer nur eine Richtung: nach oben. Mit der Einigung bei diesem wichtigen Dossier wird jetzt zumindest etwas Bürokratie zurückgebaut. So werden tatsächliche Erleichterungen für die Unternehmen ermöglicht. Die EU sendet damit das richtige Signal. Das kann aber nur der Anfang sein. Die Unternehmen brauchen dringend weitere Entlastungen durch den Abbau von unnötiger Bürokratie.
Es ist jetzt entscheidend, dass die Erleichterungen schnell verabschiedet und umgesetzt werden. Auch die Bundesregierung ist hier gefordert. Zudem muss sie sich dafür stark machen, dass das für den Herbst 2026 angekündigte ‚Fair Labour Mobility Package‘ der Europäischen Kommission dazu genutzt wird, eine umfassende Vereinfachung der gesamten Entsendegesetzgebung in Form eines weiteren Omnibusses auf die Straße zu bringen. Der erste Schritt ist mit dem gezeigten Kompromisswillen bei einem ganz zentralen Thema getan.“
Alexander Dennebaum
Pressesprecher
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