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Die Reform des grenzüberschreitenden EU-Sozialrechts sendet das richtige Signal

Brüssel kann doch Bürokratieabbau

Mehr als zehn Jahre wurde über eine Reform des grenz­über­schrei­tenden EU-Sozi­al­rechts verhan­delt. Nach vielen erfolg­losen Verhand­lungs­runden im soge­nannten Trilog­format zwischen Euro­pä­i­scher Kommis­sion, Rat und euro­pä­i­schem Parlament konnte am späten Abend des 22. April 2026 endlich ein Abschluss erzielt werden. So soll es zum Beispiel bei der Entsen­dung von Beschäf­tigten ins EU-Ausland sehr prag­ma­ti­sche Ausnahmen von der soge­nannten „A1-Beschei­ni­gung“ für Dien­st­reisen und kurze Aufträge geben. Die Arbeit­geber hatten zuvor eine Drei-Tages-Ausnahme gefordert, die nun ganz offen­sicht­lich aufge­griffen wurde.

Gesamt­me­tall-Haupt­ge­schäfts­führer Oliver Zander: „Im EU-Sozi­al­recht kennen Büro­kratie und Belas­tungen für die Unter­nehmen eigent­lich immer nur eine Richtung: nach oben. Mit der Einigung bei diesem wichtigen Dossier wird jetzt zumindest etwas Büro­kratie zurück­ge­baut. So werden tatsäch­liche Erleich­te­rungen für die Unter­nehmen ermög­licht. Die EU sendet damit das richtige Signal. Das kann aber nur der Anfang sein. Die Unter­nehmen brauchen dringend weitere Entlas­tungen durch den Abbau von unnötiger Büro­kratie.

Es ist jetzt entschei­dend, dass die Erleich­te­rungen schnell verab­schiedet und umgesetzt werden. Auch die Bundes­re­gie­rung ist hier gefordert. Zudem muss sie sich dafür stark machen, dass das für den Herbst 2026 ange­kün­digte ‚Fair Labour Mobility Package‘ der Euro­pä­i­schen Kommis­sion dazu genutzt wird, eine umfas­sende Verein­fa­chung der gesamten Entsen­de­ge­setz­ge­bung in Form eines weiteren Omni­busses auf die Straße zu bringen. Der erste Schritt ist mit dem gezeigten Kompro­miss­willen bei einem ganz zentralen Thema getan.“