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Kein Effekt, viel Bürokratie

Aktuelle Studie stellt Bundestariftreuegesetz infrage

Nach einer aktuellen Analyse der Forschungs­stelle Tarif­au­to­nomie im Institut der deutschen Wirt­schaft (IW) haben Tarift­reu­e­ge­setze in den Bundes­län­dern keine stabi­li­sie­rende Wirkung auf die Tarif­bin­dung entfaltet. Damit wird das Vorhaben eines Bunde­s­t­a­rift­reu­e­ge­setzes in seinem Kernzweck massiv infrage gestellt.

Die Auswer­tung der vorhan­denen Daten durch die Forschungs­stelle zeigt, dass die Tarif­bin­dung in allen Ländern – unab­hängig davon, ob Tarift­reu­e­re­ge­lungen bestehen oder nicht – zwischen 2014 und 2024 weiter gesunken ist – mit der einzigen Ausnahme von Meck­len­bur­g‑Vor­pom­mern. Damit fehlt zugleich der empi­ri­sche Nachweis für das zentrale Wirkungs­ver­spre­chen des Bundes­mi­nis­te­riums für Arbeit und Soziales, wonach ein Bunde­s­t­a­rift­reu­e­ge­setz die Tarif­bin­dung stärken könne. Die Daten legen vielmehr nahe, dass Tarift­reu­e­re­ge­lungen keinen messbaren Beitrag leisteten.

„Immer wieder dasselbe zu tun, was bislang schon nicht funk­tio­niert hat, mit dem Verspre­chen, dass diesmal aber ein anderes Ergebnis dabei heraus­kommt, bedarf schon einer besonders starken Wunder­gläu­big­keit“, erklärt Gesamt­me­tall-Haupt­ge­schäfts­führer Oliver Zander. „Aber wenn ein Gesetz sein Ziel bereits empirisch nicht erreicht, dann trägt es auch verfas­sungs­recht­lich nicht. Eine gesetz­liche Verpflich­tung zur Anwendung fremder Tarif­be­din­gungen greift tief in die Berufs­frei­heit und speziell die Arbeits­ver­trags­frei­heit ein. Ein solcher Eingriff ist aber nur zulässig, wenn er geeignet, erfor­der­lich und ange­messen ist. Die IW‑Ana­lyse zeigt jedoch klar, dass Tarift­reu­e­re­ge­lungen die Tarif­bin­dung nicht stärken – weder in Ländern mit noch in Ländern ohne solche Rege­lungen. Damit stellt sich die Frage der Verhält­nis­mä­ßig­keit des geplanten Gesetzes noch deut­li­cher“, so Zander weiter.

Zander fordert die Bundes­re­gie­rung daher auf, den Entwurf grund­le­gend zu über­denken: „Ein Gesetz, das viel Büro­kratie schafft, aber keine Wirkung entfaltet, ist weder politisch sinnvoll noch verfas­sungs­recht­lich haltbar.“

Die Analyse der Forschungs­stelle Tarif­au­to­nomie im Institut der deutschen Wirt­schaft (IW) finden Sie hier.