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Rente

Um den Fachkräftebedarf langfristig zu decken, ist es für die Metall- und Elektroindustrie entscheidend, sämtliche verfügbaren Arbeitsressourcen gezielt zu nutzen. Ein zentraler Aspekt dieser Strategie besteht darin, ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verstärkt einzubeziehen. Aktuelle Daten veranschaulichen diesen Trend eindrucksvoll: In der Metall- und Elektroindustrie ist die Zahl der Beschäftigten im Alter von 60 Jahren und älter von etwa 85.000 im Jahr 2000 auf 423.000 im Jahr 2023 angewachsen – ein Anstieg um 398 Prozent. Parallel dazu stieg die Gesamtzahl der Beschäftigten in diesem Zeitraum um 11 Prozent an. Dieser deutliche Anstieg älterer Beschäftigter im Jahr 2023 trotz der Herausforderungen durch die Corona-Pandemie und einem allgemeinen Rückgang der Beschäftigungszahlen verdeutlicht den unaufhaltsamen demografischen Wandel.

Ältere Beschäftigte / Foto © AdobeStock/auremar
Foto: AdobeStock/auremar

Die Entscheidung des Gesetzgebers zur schrittweisen Erhöhung des Renteneintrittsalters (Altersgrenze für die Regelaltersrente) auf 67 Jahre bis zum Jahr 2029 bleibt deshalb aus Sicht der M+E-Industrie konsequent und richtig. Angesichts der steigenden Lebenserwartung ist eine weitere Anpassung des Renteneintrittsalters unvermeidlich. Allerdings steht das im Jahr 2014 beschlossene Gesetz zur Einführung einer abschlagsfreien Altersrente ab 63 Jahren nach 45 Beitragsjahren der angestrebten höheren Erwerbsbeteiligung Älterer entgegen. Die „Rente ab 63“ hat den Aufbau der Beschäftigung in den Jahrgängen ab 60 deutlich gebremst. Daher sollten solche Anreize zur Frühverrentung dringend rückgängig gemacht werden.

Das durchschnittliche Renteneintrittsalter lag im Jahr 2022 bei 64,4 Jahren. Das Problem dieses frühen Renteneintritts hat auch die Regierung erkannt. Deshalb wurde im Koalitionsvertrag das Vorhaben festgehalten, bessere Rahmenbedingungen für eine längere Erwerbstätigkeit älterer Arbeitnehmer zu schaffen, sofern diese dies wünschen. Hierzu wurde vereinbart, einen Dialog mit den Sozialpartnern zu führen, um gemeinsam Möglichkeiten zu erörtern, wie der Wunsch nach einem längeren Verbleib im Arbeitsleben unterstützt werden kann. Nach über zwei Jahren hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den im Koalitionsvertrag festgehaltenen Auftrag nun aufgenommen und den Dialogprozess Arbeit & Rente  gestartet. Die Eröffnungsveranstaltung dieses Dialogs mit den Sozialpartnern fand am 25. Januar 2024 statt.

Anstatt das Problem des Fachkräftemangels und des frühen Renteneintritts frühzeitig anzugehen, wurde das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (kurz: Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz oder Rentenpaket II) auf den Weg gebracht. Dieses Gesetz unterstützt weder einen längeren Verbleib im Arbeitsleben noch trägt es effektiv zur langfristigen Sicherung der Rentenversicherung bei. Stattdessen belastet es Beitrags- und Steuerzahler bis zum Jahr 2040 mit zusätzlichen Kosten in Höhe von 300 Milliarden Euro. Bis Mitte der 2040er Jahre oder über eine Generation hinweg könnten  die Kosten dieses Gesetzes sogar auf über 500 Milliarden Euro steigen. Diese Vorgehensweise steht nicht im Einklang mit einem ausgewogenen Generationenvertrag.

Obwohl weiterhin effektive politische Maßnahmen fehlen, um Anreize für einen längeren Verbleib im Arbeitsleben zu schaffen, sind die Unternehmen der M+E-Industrie keineswegs untätig geblieben. Signifikante Fortschritte in der Arbeitsplatzgestaltung, Investitionen in moderne Produktionstechniken und die wachsende Bedeutung der Gesundheitsvorsorge haben bereits erheblich dazu beigetragen, dass Mitarbeiter länger aktiv im Betrieb bleiben möchten. Es existiert keine vordefinierte Altersgrenze für das Erwerbsleben, und auch eine zwangsläufige Verschlechterung der beruflichen Leistung im Alter kann in der M+E-Industrie nicht festgestellt werden. In den vergangenen Jahren haben die Unternehmen der Branche so die Beschäftigung älterer Mitarbeiter deutlich steigern können. Zusätzlich sichern Weiterbildungsmaßnahmen in den Betrieben und die Bereitschaft zum lebenslangen Lernen die Berufs- und Beschäftigungsfähigkeit und stellen sicher, dass ältere Mitarbeiter auch in Zukunft länger im Betrieb arbeiten können. Ebenso haben die Tarifparteien der M+E-Industrie mit einer Reihe von Tarifverträgen der demografischen Entwicklung Rechnung getragen und den flexiblen Übergang in den Ruhestand und den Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung geregelt.