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Mindestlohn

Der gesetz­liche Mindest­lohn liegt derzeit bei 12,82 Euro. Bei der Einfüh­rung am 1. Januar 2025 betrug er noch 8,50 Euro. Seitdem hat die Mindest­lohn­kom­mis­sion alle zwei Jahre über Anpas­sungen entschieden. Eine Ausnahme war eine Erhöhung des Mindest­lohns am 1. Oktober 2022. Das war ein gesetz­li­cher Eingriff in die Arbeit der unab­hän­gigen Mindest­lohn­kom­mis­sion und basierte auf einem Wahl­kampf­ver­spre­chen der SPD. Diese Erhöhung hatte zur Folge, dass in 58 laufende Entgelt­ta­rif­ver­träge und 185 tarif­liche Entgelt­gruppen einge­griffen wurde. Dennoch wurden auch im darauf­fol­genden Bundes­tags­wahl­kampf 2024 / 2025 erneut Stimmen laut, die eine über­pro­por­ti­o­nale Erhöhung des Mindest­lohns forderten.

Teilzeit in der Metall- und Elektro-Industrie
© AdobeStock/Zerbor

Die Mindest­lohn­kom­mis­sion ist pari­tä­tisch besetzt aus Vertre­tern der Arbeit­geber, der Gewerk­schaften und überprüft, beraten durch Wissen­schaftler, alle zwei Jahre die Höhe des Mindest­lohns. Ihr steht eine Vorsit­zende vor, welche in einer Patt­si­tua­tion entscheidet. In den gemein­samen Beschlüssen zur Fest­le­gung des Mindest­lohns fließen Über­le­gungen zum ange­mes­senen Mindest­schutz der Arbeit­nehmer ein. Gleich­zeitig sollen faire und funk­tio­nie­rende Wett­be­werbs­be­din­gungen gesichert werden, damit Arbeits­plätze lang­fristig erhalten bleiben. Als Orien­tie­rung dient nach dem Mindest­lohn­ge­setz die nach­lau­fende Tari­f­ent­wick­lung.

Die Mindest­lohn­kom­mis­sion hat Ende Juni 2025 einen weiteren Beschluss für die kommenden zwei Jahre gefasst. Nach einem Mehr­heits­be­schluss im Juni 2023 wurde dieser aktuelle Beschluss einstimmig verab­schiedet, wie auch die ersten Beschlüsse. Das stärkt die Stellung der Mindest­lohn­kom­mis­sion und ist wichtig, um künftigen Versuchen der poli­ti­schen Einfluss­nahme entge­gen­zu­treten. Nun steigt der Mindest­lohn am 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und ein Jahr später, am 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro