Der gesetzliche Mindestlohn liegt derzeit bei 12,82 Euro. Bei der Einführung am 1. Januar 2025 betrug er noch 8,50 Euro. Seitdem hat die Mindestlohnkommission alle zwei Jahre über Anpassungen entschieden. Eine Ausnahme war eine Erhöhung des Mindestlohns am 1. Oktober 2022. Das war ein gesetzlicher Eingriff in die Arbeit der unabhängigen Mindestlohnkommission und basierte auf einem Wahlkampfversprechen der SPD. Diese Erhöhung hatte zur Folge, dass in 58 laufende Entgelttarifverträge und 185 tarifliche Entgeltgruppen eingegriffen wurde. Dennoch wurden auch im darauffolgenden Bundestagswahlkampf 2024 / 2025 erneut Stimmen laut, die eine überproportionale Erhöhung des Mindestlohns forderten.

Die Mindestlohnkommission ist paritätisch besetzt aus Vertretern der Arbeitgeber, der Gewerkschaften und überprüft, beraten durch Wissenschaftler, alle zwei Jahre die Höhe des Mindestlohns. Ihr steht eine Vorsitzende vor, welche in einer Pattsituation entscheidet. In den gemeinsamen Beschlüssen zur Festlegung des Mindestlohns fließen Überlegungen zum angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmer ein. Gleichzeitig sollen faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen gesichert werden, damit Arbeitsplätze langfristig erhalten bleiben. Als Orientierung dient nach dem Mindestlohngesetz die nachlaufende Tarifentwicklung.
Die Mindestlohnkommission hat Ende Juni 2025 einen weiteren Beschluss für die kommenden zwei Jahre gefasst. Nach einem Mehrheitsbeschluss im Juni 2023 wurde dieser aktuelle Beschluss einstimmig verabschiedet, wie auch die ersten Beschlüsse. Das stärkt die Stellung der Mindestlohnkommission und ist wichtig, um künftigen Versuchen der politischen Einflussnahme entgegenzutreten. Nun steigt der Mindestlohn am 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und ein Jahr später, am 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro