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Arbeitszeitreform jetzt umsetzen

Arbeitszeitrecht

Der Sozi­al­part­ner­di­alog zur Reform des Arbeits­zeit­rechts ist ohne Ergebnis zu Ende gegangen. Ein Konsens war von Beginn an unmöglich, weil die Gewerk­schaften und allen voran der DGB die klaren Verein­ba­rungen im Koali­ti­ons­ver­trag grund­sätz­lich in Frage gestellt haben. Damit wurde der Dialog­pro­zess faktisch blockiert.

Gesamt­me­tall fordert daher die Bundes­re­gie­rung und insbe­son­dere das feder­füh­rende Bundes­mi­nis­te­rium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf, jetzt entschlossen zu handeln und den Koali­ti­ons­ver­trag schnell und wort­ge­treu umzu­setzen.

Konkret bedeutet das: Die gesetz­liche Einfüh­rung einer Wochen­a­r­beits­zeit und die rechts­si­chere Absi­che­rung der vertrag­lich verein­barten Vertrau­ens­a­r­beits­zeit dürfen nicht länger aufge­schoben werden. 

„Jetzt ist nicht die Zeit für poli­ti­sche Spielchen. Die Wirt­schaft braucht diese Reform, und zwar unver­wäs­sert“, erklärte Olive­r­Zander, Haupt­ge­schäfts­führer von Gesamt­me­tall. „Die Unter­nehmen brauchen Flexi­bi­lität, Rechts­si­cher­heit und Vertrauen in die Reform­fä­hig­keit der Politik. Die Wochen­a­r­beits­zeit ist ein über­fäl­liger und klar verein­barter Schritt in eine moderne Arbeits­welt. Und die Vertrau­ens­a­r­beits­zeit ist gelebte Realität in vielen Betrieben. Sie muss gesetz­lich geschützt werden.“

Zander verwies darauf, dass auch die Arbeit­nehmer mehr Flexi­bi­lität bei der Vertei­lung ihrer Arbeits­zeit einfor­dern. „Die Wochen­a­r­beits­zeit bedeutet Flexi­bi­lität für beide Seiten. Was an einem Tag gege­be­nen­falls länger gear­beitet wird, kann an einem anderen Tag entspre­chend weniger gear­beitet werden. Die Umstel­lung auf eine Wochen­a­r­beits­zeit ändert nichts an der vertrag­lich fest­ge­legten Stun­den­zahl, egal wie oft der DGB diese Unwahr­heit verbreitet.“

Die EU-Arbeits­zei­tricht­linie bietet den notwen­digen Spielraum. Eine bloße Öffnungs­klausel für Tarif­ver­träge reicht bei der Wochen­a­r­beits­zeit nicht aus. Millionen Beschäf­tigte in nicht tarif­ge­bun­denen Unter­nehmen würden sonst ohne Grund ausge­schlossen. Zu Recht war das alte Ampel­pro­jekt eines Tarif­vor­be­halts krachend geschei­tert. Der aktuelle Koali­ti­ons­ver­trag hat diesen Fehler korri­giert. Die Bundes­re­gie­rung muss jetzt liefern für eine Arbeits­welt, die zu den Menschen passt und die Wett­be­werbs­fä­hig­keit Deut­sch­lands stärkt.