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Bundesarbeitsministerium darf Entlastungen für Unternehmen beim Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz nicht weiter blockieren!

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Bereits im Dezember 2025 einigten sich die EU-Insti­tu­ti­onen in Brüssel – auch mit Zustim­mung der Bundes­re­gie­rung – auf Erleich­te­rungen für Unter­nehmen bei der EU-Liefer­ket­ten­richt­linie. Insbe­son­dere sollen künftig nur noch Unter­nehmen mit mehr als 5.000 Beschäf­tigten unter die Pflichten fallen und nicht wie im deutschen Liefer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­setz bereits ab 1.000 Beschäf­tigten. Die Umsetzung dieser Erleich­te­rung durch eine Geset­zes­vor­lage des Bundes­mi­nis­te­riums für Arbeit und Soziales steht aller­dings bis heute aus.

Gesamt­me­tall-Haupt­ge­schäfts­führer Oliver Zander: „Die Bundes­re­gie­rung propa­giert immer wieder Entlas­tungen für die Wirt­schaft durch Büro­kra­tie­abbau. Bei der EU-Liefer­ket­ten­richt­linie in Brüssel hat sie das auch erfolg­reich umgesetzt. Und dann? Das Bundes­a­r­beits­mi­nis­te­rium blockiert und verzögert die Umsetzung dieser Entlas­tungen nun seit bald einem halben Jahr. Das ist respektlos gegenüber den Unter­nehmen. Dass deutsche Unter­nehmen weiterhin im euro­pä­i­schen Binnen­markt struk­tu­rell schlechter gestellt sind als ihre Mitbe­werber, scheint dem Bundes­a­r­beits­mi­nis­te­rium egal zu sein. Dennoch muss die Umsetzung der Entlas­tungen im Liefer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­setz endlich kommen.“