Bereits im Dezember 2025 einigten sich die EU-Institutionen in Brüssel – auch mit Zustimmung der Bundesregierung – auf Erleichterungen für Unternehmen bei der EU-Lieferkettenrichtlinie. Insbesondere sollen künftig nur noch Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten unter die Pflichten fallen und nicht wie im deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bereits ab 1.000 Beschäftigten. Die Umsetzung dieser Erleichterung durch eine Gesetzesvorlage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales steht allerdings bis heute aus.
Gesamtmetall-Hauptgeschäftsführer Oliver Zander: „Die Bundesregierung propagiert immer wieder Entlastungen für die Wirtschaft durch Bürokratieabbau. Bei der EU-Lieferkettenrichtlinie in Brüssel hat sie das auch erfolgreich umgesetzt. Und dann? Das Bundesarbeitsministerium blockiert und verzögert die Umsetzung dieser Entlastungen nun seit bald einem halben Jahr. Das ist respektlos gegenüber den Unternehmen. Dass deutsche Unternehmen weiterhin im europäischen Binnenmarkt strukturell schlechter gestellt sind als ihre Mitbewerber, scheint dem Bundesarbeitsministerium egal zu sein. Dennoch muss die Umsetzung der Entlastungen im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz endlich kommen.“
Alexander Dennebaum
Pressesprecher
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