Bundesarbeitsministerium darf Entlastungen für Unternehmen beim Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz nicht weiter blockieren!
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
12.05.2026
Bereits im Dezember 2025 einigten sich die EU-Institutionen in Brüssel – auch mit Zustimmung der Bundesregierung – auf Erleichterungen für Unternehmen bei der EU-Lieferkettenrichtlinie. Die Umsetzung dieser Erleichterung durch eine Gesetzesvorlage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales steht allerdings bis heute aus.